Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwert Konkurrentenstreitverfahren Sicherung Bewerbungsverfahrensanspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Streitwert Konkurrentenstreitverfahren Sicherung Bewerbungsverfahrensanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Streitwertes in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Streitwertes in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 84/12
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, m.w.N. (ständige Rechtsprechung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 1406/11
Bestimmung des Streitwertes in einem auf die vorläufige Freihaltung der zu …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 84/12
(Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschluss vom 19. März 2012 6 E 1406/11 .).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 1 E 45/12
Bestimmung des Streitwerts in einem Konkurrentenstreitverfahren gem. §§ 53 Abs. 2 …
Der 1. Senat gibt deshalb in Übereinstimmung mit dem 6. Senat (vgl. Beschlüsse jeweils vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11, 6 E 84/12 und 6 E 162/12) für die Zukunft seine bisherige Rechtsprechung auf, die eine Festsetzung in Höhe der Hälfte des Auffangwerts nach § 52 Abs. 1, 2 GKG vorsah. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2013 - 1 E 681/13
Streitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im …
Rn. 6 Von einem solchen Streitwert geht das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Fällen der auch hier vorliegenden Art seit den Beschlüssen des 6. Senats vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98 = juris = NRWE, - 6 E 84/12 -, juris = NRWE, - 6 E 162/12 -, NVwZ-RR 2012, 663 = juris, = NRWE, und dem Beschluss des 1. Senats vom 27. März 2012 - 1 E 45/12 -, juris = NRWE, aus. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 1 E 994/14
Bemessung des Streitwerts für das auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in …
Denn in Fällen der vorliegenden Art so zu verfahren, entspricht seit den Beschlüssen des 6. Senats vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98 = juris, - 6 E 84/12 -, juris, - 6 E 162/12 -, NVwZ-RR 2012, 663 = juris, und dem Beschluss des 1. Senats vom 27. März 2012 - 1 E 45/12 -, juris, übereinstimmender Rechtsprechung der mit dem Statusrecht der Beamten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 1 E 1036/14
Festsetzung des Streitwerts für ein Hauptsacheverfahren und Eilverfahren (hier: …
Denn in Fällen der vorliegenden Art so zu verfahren, entspricht seit den Beschlüssen des 6. Senats vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98 = juris, - 6 E 84/12 -, juris, - 6 E 162/12 -, NVwZ-RR 2012, 663 = juris, und dem Beschluss des 1. Senats vom 27. März 2012 - 1 E 45/12 -, juris, übereinstimmender Rechtsprechung der mit dem Statusrecht der Beamten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. - VG Arnsberg, 24.09.2012 - 2 L 382/12
Besetzung von Beförderungsstellen mit anderen Bewerbern bzgl. Auswahlentscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - 6 E 337/12
Streitwertbeschwerde; Streitwert; Konkurrentenstreit; …
Rn. 4 Die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers weisen zur Begründung ihrer Beschwerde - im Ausgangspunkt zutreffend - darauf hin, dass der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. März 2012 (6 E 1406/11, 6 E 84/12, 6 E 162/12 u.a.) festgestellt hat, dass sich der Streitwert in einem Konkurrentenstreitverfahren, gerichtet - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 GKG bestimmt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - 6 E 784/12
Streitwertbeschwerde; Streitwert; Konkurrentenstreit; …
Rn. 4 Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin weisen zur Begründung ihrer Beschwerde - im Ausgangspunkt zutreffend - darauf hin, dass der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. März 2012 (6 E 1406/11, 6 E 84/12, 6 E 162/12 u.a.) festgestellt hat, dass sich der Streitwert in einem Konkurrentenstreitverfahren, gerichtet - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 GKG bestimmt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - 6 E 362/12
Stützen der Streitwertfestsetzung in Konkurrentenstreitverfahren bzgl. …
Rn. 4 Die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers weisen zur Begründung ihrer Beschwerde - im Ausgangspunkt zutreffend - darauf hin, dass der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. März 2012 (6 E 1406/11, 6 E 84/12, 6 E 162/12 u.a.) festgestellt hat, dass sich de Streitwert in einem Konkurrentenstreitverfahren, gerichtet - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle(n) im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 GKG bestimmt. - VG Minden, 23.08.2012 - 4 L 513/12
Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines Beförderungsamtes
Rn. 11 Ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, m.w.N.; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 19. März 2012 - 6 E 84/12 und andere -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 6 E 439/12
Stützung der auf die vorläufige Freihaltung einer zu besetzenden Stelle(n) im …
Rn. 3 Die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers weisen zur Begründung ihrer Beschwerde - im Ausgangspunkt zutreffend - darauf hin, dass der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. März 2012 (6 E 1406/11, 6 E 84/12, 6 E 162/12 u.a.) festgestellt hat, dass sich der Streitwert in einem Konkurrentenstreitverfahren, gerichtet - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG bestimmt.
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