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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1962 - VI ER 200.62   

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BVerwG, 30.04.1962 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1962,14121)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1962 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1962,14121)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1962 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1962,14121)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62   

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https://dejure.org/1963,11054
BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1963,11054)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1963 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1963,11054)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1963 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1963,11054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erörterung der Zulässigkeit der Zusammenrechnung von Unterhaltsbeitrag und Invalidenrente zur Feststellung der Pfändungsfreigrenze im Hinblick auf die Erstattung von Überzahlungen durch Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1963, 517
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1958 - III C 197.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62
    Das Berufungsgericht ist, wenn es statt einer Zurückverweisung in der Sache selbst entscheidet, allerdings gehalten, die Sachdienlichkeit eines solchen Verfahrens zu begründen (vgl. hierzu BVerwGE 7, 100 [103];… Eyermann-Fröhler, VwGO 3. Aufl., § 130 RdNr. 5).
  • OLG München, 25.10.1955 - 3 W 1723/55
    Auszug aus BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann die vom Berufungsgericht bejahte Frage, ob eine Zusammenrechnung von Unterhaltsbeitrag und Invalidenrente zur Feststellung der Pfändungsfreigrenze (vgl. §§ 850 ff. ZPO) im Hinblick auf die Erstattung von Überzahlungen durch Aufrechnung (vgl. § 84 Abs. 2 BBG) zulässig ist, unerörtert bleiben (vgl. hierzu auch Plog-Wiedow, BBG, § 84 RdNr. 6; OLG München in NJW 1956 S. 66 und OLG Stuttgart in MDR 1959 S. 669).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Mit diesem Hinweis war bei der hier gegebenen Sachlage der Begründungspflicht genügt (vgl. zur Begründungspflicht insbesondere den Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - in DÖV 1963, 517 [518]).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen; …

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist vom Bundesverwaltungsgericht nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (stRspr; z.B. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG 5 C 144.62 - BVerwGE 15, 114 , vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr 16 S. 767 und vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 5; Beschlüsse vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517 und vom 25. September 1978 - BVerwG 4 B 77.78 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde …

    Jedenfalls kann das Revisionsgericht nur untersuchen, ob das Berufungsgericht, statt die Sache zurückzuverweisen, durch eine Entscheidung in der Sache selbst die Grenzen seines Ermessens verkannt hat (Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - [DÖV 1963, 517]).
  • OVG Hamburg, 13.01.1977 - Bs II 79/76

    Bauleitplanung: Nachbarklage gegen eine Stromfreileitung, Befreiung vom …

    Auch in diesem Fall ist das Berufungsgericht zur Zurückverweisung nicht genötigt, sondern hat diese Frage gemäß § 130 VwGO nach seinem Ermessen zu beurteilen (BVerwG in DÖV 1963 S 517).

    Eine Zurückverweisung komme nur in Betracht, wenn sie sachdienlich sei; die Sachdienlichkeit und die Ermessensausübung des Berufungsgerichts könnten in der Revisionsinstanz nachgeprüft werden (BVerwG in DÖV 1963 S 517).

  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft angewendet hat (BVerwGE 15, 114 ; seither ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62/1 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517; Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr.
  • BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 149.93

    Rückgriff auf allgemeine Rechtsgedanken im Rahmen einer Anwendung irrevisiblen …

    Soweit das Berufungsgericht gehalten ist, im Falle einer Entscheidung in der Sache selbst die Sachdienlichkeit eines solchen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerwG, DÖV 1963, 517; BVerwGE 7, 100 [BVerwG 12.06.1958 - III C 197/56]), ist dies hier geschehen; denn im angefochtenen Urteil ist dargelegt, die Zurückverweisung der Sache sei aus Gründen der Prozeßökonomie nicht angemessen gewesen (vgl. Urteilsabschrift S. 10).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht würde deshalb durch die Entscheidung, die Sache nicht in die Vorinstanz zurückzuverweisen, § 130 Abs. 1 VwGO nur dann verletzt haben können, wenn es sein Ermessen rechtsfehlerhaft angewendet hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - [DÖV 1963 S. 517]; Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 6.61 - [VerwRspr.
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 119.65

    Erfolglose Berufung auf unvorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts …

    Da die eigene Entscheidung des Berufungsgerichts gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ganz allgemein bei einem wesentlichen Mangel des Verfahrens zulässig ist, kommt sie auch bei unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts des ersten Rechtszuges in Betracht (vgl. BVerwG VI ER 200.62/1, Beschluß vom 4. April 1963).
  • BVerwG, 10.04.1967 - IV B 61.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Wahl zwischen der Zurückverweisung und der eigenen Entscheidung in der Sache selbst stand nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO im Ermessen des Berufungsgerichts (vgl. Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - [DÖV 1963, 517]).
  • BVerwG, 20.11.1973 - VI B 37.73
    Was die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 3 VwGO anbelangt, so ist mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht hätte sich nicht auf die Verzögerungswirkung der begehrten Zurückverweisung berufen dürfen, angesichts der Vorschrift des § 128 Satz 2 VwGO nicht einmal schlüssig dargetan, daß Voraussetzungen und Grenzen des dem Berufungsgericht insoweit zustehenden Ermessens verkannt wären; abgesehen davon wäre auch damit kein Mangel des Verfahrens vor dem Berufungsgericht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht, zumal das Berufungsgericht die Sachdienlichkeit seiner Ermessensentscheidung begründet hat (vgl.Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - [DÖV 1963, 517]).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 43.69

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des …

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   BVerwG, 09.11.1962 - VI ER 200.62   

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   BVerwG, 14.02.1963 - VI ER 200.62   

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BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1963 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1963,14010)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1963 - VI ER 200.62 (https://dejure.org/1963,14010)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI ER 200.62
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Beamte keinen Anspruch auf Beförderung besitzt und daß dieser Anspruch grundsätzlich nicht aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn abgeleitet werden kann, deckt sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 (NJW 1963, 123).
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