Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 17.07.2006 - 6 F 21/06 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Haltung, Führung, Beaufsichtigung, Verwahrung, Pflegschaft und Nutznießung einer Dobermannhündin unter Anordnung des Sofortvollzugs; Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Ingewahrsamnahme eines Hundes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.07.2006 - 6 F 21/06
- OVG Saarland, 04.09.2006 - 3 W 13/06
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Saarland, 04.09.2006 - 3 W 13/06
Das Fehlzitat einer Rechtsgrundlage zwingenden Rechts in einer polizeilichen …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. Juli 2006 - 6 F 21/06 - wird zurückgewiesen.Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.7.2006 - 6 F 21/06 -, soweit darin sein Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 28.4.2006 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 11.4.2006 erlassene, für sofort vollziehbar erklärte polizeirechtliche Verfügung wiederherzustellen, zurückgewiesen wurde, ist zulässig, aber nicht begründet.
- VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07
Voraussetzungen für die Feststellung eines bissigen Hunds
Rn. 13 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 - zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 -. - VG Saarlouis, 25.02.2022 - 6 L 152/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einstufung als gefährlicher Hund nach …
Rn. 11 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.3.2000, 9 W 2/99, und vom 12.1.2017, 2 B 355/16; Beschlüsse der Kammer vom 17.7.2006, 6 F 21/06, vom 15.10.2007, 6 L 1176/07, vom 19.5.2016, 6 L 319/16 und vom 13.2.2019, 6 L 40/19.
- VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz vor einem gefährlichen Hund
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -). - VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Zur Gefährlichkeit (Bissigkeit) eines Hundes
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11;… 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -). - VG Saarlouis, 19.05.2016 - 6 L 319/16
Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund; Angriff auf einen kleineren Hund; …
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 - zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998).
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