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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23416
VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07 (2) (https://dejure.org/2007,23416)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.08.2007 - 6 G 832/07 (2) (https://dejure.org/2007,23416)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. August 2007 - 6 G 832/07 (2) (https://dejure.org/2007,23416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 SchulG HE 2005, § 26 SchulG HE 2005, § 70 Abs 1 SchulG HE 2005, § 70 Abs 2 SchulG HE 2005, § 70 Abs 3 SchulG HE 2005
    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule

  • Wolters Kluwer

    (Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Russischunterricht begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in bestimmtes Gymnasium - Schulweg von 45 Minuten ist zumutbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Besuch eines bestimmten Gymnasiums; Voraussetzung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an einem Gymnasium; Übersteigen der Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule; Auswahlentscheidung eines Schullleiters

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule; …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07
    Der Bildungsanspruch der Antragstellerin wird nämlich mit dem Besuch der ihr angebotenen Schule, welche den gewünschten Bildungsgang anbietet, erfüllt (…vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, S. 258; selbst ein mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren soll keine Ausnahme von dem grundsätzlich bestehenden Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache begründen, vgl. HessVGH, NVwZ-RR 1992, S. 361, 363).

    Die ...-Schule entspricht daher dem gewählten Bildungsgang (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 11.08.2005, 6 G 1061/05; zum früheren SchVwG vgl. HessVGH, NVwZ-RR 1992, S. 361, 363).

    Die vorrangige Berücksichtigung von Geschwistern im Hinblick auf die soziale Situation (vgl. § 70 Abs. 3 Nr. 2 HschG) ist jedenfalls nicht sachwidrig, sie sollen sogar Vorrang besitzen (vgl. zum früheren SchVwG HessVGH, NVwZ-RR 1992, S. 361, 362).

  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 6 G 1061/05
    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07
    Die ...-Schule entspricht daher dem gewählten Bildungsgang (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 11.08.2005, 6 G 1061/05;… zum früheren SchVwG vgl. HessVGH, NVwZ-RR 1992, S. 361, 363).

    Wäre es anders, würde die in der genannten Verordnung vorgesehene Höchstschülerzahl von 30 keinen Bestand mehr haben, weil Schülerinnen und Schüler sonst regelmäßig eine Aufnahme bis zu der absoluten Kapazitätsobergrenze von 33 verlangen könnten (vgl. näher HessVGH, Beschluss vom 28.11.1994 - 7 TG 2609/94 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 11.08.2005 - 6 G 1061/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07
    Der Bildungsanspruch der Antragstellerin wird nämlich mit dem Besuch der ihr angebotenen Schule, welche den gewünschten Bildungsgang anbietet, erfüllt (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, S. 258;… selbst ein mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren soll keine Ausnahme von dem grundsätzlich bestehenden Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache begründen, vgl. HessVGH, NVwZ-RR 1992, S. 361, 363).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07
    Dabei steht diesem ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen zu (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 262).
  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Damit kann vorliegend dahinstehen, ob es sich um einen "besonderen sozialen Umstand" im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HSchulG handelt, der kraft Gesetzes sogar vorrangig zu berücksichtigen wäre (so Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.1991 - 7 TG 2074/91 -, NVwZ-RR 1992, 361, 362 (zur alten Rechtslage); VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris, Rn. 36 ; dagegen wohl VG Darmstadt…, Beschluss vom 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, Rn. 16 ; für das bremische Recht ebenso ablehnend: OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 B 363/01 -, NVwZ 2003, 122, 122 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Damit kann vorliegend dahinstehen, ob es sich um einen "besonderen sozialen Umstand" im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HSchulG handelt, der kraft Gesetzes sogar vorrangig zu berücksichtigen wäre (so Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.1991 - 7 TG 2074/91 -, NVwZ-RR 1992, 361, 362 (zur alten Rechtslage); VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris, Rn. 36 ; dagegen wohl VG Darmstadt…, Beschluss vom 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, Rn. 16 ; für das bremische Recht ebenso ablehnend: OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 B 363/01 -, NVwZ 2003, 122, 122 f.).
  • VG Darmstadt, 14.08.2013 - 3 L 1006/13

    (Keine) Aufnahme in weiterführende Schule

    Wäre es anders, würde die in der genannten Verordnung vorgesehene Höchstschülerzahl von 27 keinen Bestand mehr haben, weil Schülerinnen und Schüler sonst regelmäßig eine Aufnahme bis zu einer "absoluten Kapazitätsobergrenze" verlangen könnten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.1994 - 7 TG 2609/94 - VG Wiesbaden, Beschl. v. 11.08.2005 - 6 G 1061/05 - und v. 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris), wo immer diese auch liegen soll.
  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Damit kann vorliegend dahinstehen, ob es sich um einen "besonderen sozialen Umstand" im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HSchulG handelt, der kraft Gesetzes sogar vorrangig zu berücksichtigen wäre (so Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.1991 - 7 TG 2074/91 -, NVwZ-RR 1992, 361, 362 (zur alten Rechtslage); VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris, Rn. 36 ; dagegen wohl VG Darmstadt…, Beschluss vom 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, Rn. 16 ; für das bremische Recht ebenso ablehnend: OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 B 363/01 -, NVwZ 2003, 122, 122 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Damit kann vorliegend dahinstehen, ob es sich um einen "besonderen sozialen Umstand" im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HSchulG handelt, der kraft Gesetzes sogar vorrangig zu berücksichtigen wäre (so Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.1991 - 7 TG 2074/91 -, NVwZ-RR 1992, 361, 362 (zur alten Rechtslage); VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris, Rn. 36 ; dagegen wohl VG Darmstadt…, Beschluss vom 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, Rn. 16 ; für das bremische Recht ebenso ablehnend: OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 B 363/01 -, NVwZ 2003, 122, 122 f.).
  • VG Darmstadt, 26.08.2015 - 3 L 1146/15

    Aufnahme in weiterführende Schule

    Wäre es anders, würde die in der genannten Verordnung vorgesehene Höchstschülerzahl von 27 keinen Bestand mehr haben, weil Schülerinnen und Schüler sonst regelmäßig eine Aufnahme bis zu einer "absoluten Kapazitätsobergrenze" verlangen könnten (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.1994 - 7 TG 2609/94 - VG Darmstadt, Beschl. v. 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, a.a.O.; VG Wiesbaden, Beschl. v. 11.08.2005 - 6 G 1061/05 - und v. 13.08.2007 - 6 G 832/07 -, juris), wo immer diese auch liegen mag.
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