Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 05.04.1993 - 6 Ga 26/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 05.04.1993 - 6 Ga 26/93
- LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 36/93
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 36/93
Kündigungsschutzprozess; Arbeitgeber; Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers; …
Die Berufung der Verfügungsklägerin/Berufungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. April 1993 - Az.: 6 Ga 26/93 - wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.Die Berufungsklägerin hat jeweils mit Schriftsätzen vom 19. Mai 1993 gegen die beiden Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. April 1993 mit den Aktenzeichen 6 Ga 21/93 und 6 Ga 26/93 b Berufungen eingelegt.
Dem Ausgangsverfahren 6 Ga 21/93 ist in der Berufungsinstanz das Aktenzeichen 15 Sa 85, 93 und dem Verfahren 6 Ga 26/93 das Aktenzeichen 15 Sa 16/93 zugeordnet worden.
Die unzutreffende Angabe des Aktenzeichens 15 Sa 35/93 eingangs des Schriftsatzes, mit dem die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. April 1993 - 6 Ga 26/93 - begründet werden sollte, ist unschädlich.
Dazu weist die Berufungsklägerin zutreffend darauf hin, sie sei im Ausgangsverfahren 6 Ga 26/93 Antragstellerin gewesen, während das weitere Verfahren durch ein Gesuch des Antragsgegners eingeleitet worden sei.
Allerdings hätte die Berufungsklägerin, selbst wenn sie die durch die Geschäftsstelle mitgeteilten beiden zweitinstanzlichen Aktenzeichen dem jeweiligen Ausgangsverfahren nicht zuordnen konnte, die Irritation vermeiden können, wenn sie den Berufungsbegründungsschriftsatz mit dem Satz eingeleitet hätte: "Begründen wir unsere mit dem Schriftsatz vom 19. Mai 1993 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. April 1993 - Az.: 6 Ga 26/93 - eingelegte Berufung".
- LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der …
Diesem Verfahren ist das Aktenzeichen 6 Ga 26/93 zugeteilt worden.
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