Rechtsprechung
| FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9; EStG § 49; LuftSiG § 7
Strafverteidigerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Strafverteidigerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Strafverteidigerkosten als Werbungskosten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04
Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10
Dies ergäbe sich insbesondere auch aus den Grundsätzen des BFH Urteils vom 18.10.2007, VI R 42/04 , BStBl. II 2008, 223 .Eine berufliche Veranlassung besteht bei Strafverteidigungskosten jedoch nur dann, wenn die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat durch sein berufliches Verhalten veranlasst war und die schuldhafte Handlung im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung vorgenommen wurde (grundlegend BFH-Urteil vom 18.10.07 VI R 42/04 , BStBl. II 2008, 223 ).
- BFH, 08.09.2003 - VI B 109/03
WK-Abzug, Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10
Dies allein führe nach dem BFH Urteil vom 08.09.2003, VI B 109/03 , BFH/NV 2004, 42 dennoch nicht zu einer beruflichen Veranlassung der Strafverteidigungskosten.Aus diesem Grund kann beispielsweise auch ein Beamter, der nach einer strafrechtlichen Verurteilung mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst zu rechnen hat, Kosten für die Verteidigung nicht als Werbungskosten absetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.09.2003 VI B 109/03 , BFH/NV 2004, 42 ).
- BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10
Eine solche bloße Gelegenheit genüge jedoch i. S. d. BFH Urteils vom 09.12.2003, VI R 35/96 , BStBl. II 2004, 641 nicht, einen beruflichen Zusammenhang gemäß § 9 Abs. 1 EStG zu begründen. - BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
Strafverteidigungskosten; betriebliche Veranlassung
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10
Es genügt also nicht, dass die Straftat nur angelegentlich der beruflichen Tätigkeit begangen wurde; maßgeblich ist vielmehr, dass die Tat ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil vom 12.06.02 XI R 35/01 , BFH/NV 2002, 1441 ).
- FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13
Kein Übungsleiterfreibetrag für das für die Erstellung von Lehrbriefen von einer …
Private Gründe greifen insbesondere dann durch, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BStBl II 2004, 641; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 27. Juni 2008 4 K 1928/07, EFG 2009, 31; vom 15. April 2010 4 K 2699/06, EFG 2010, 1491; Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 17. Dezember 2010 6 K 126/10, DStRE 2012, 271; vom 18. Juni 2012 6 K 181/11, EFG 2012, 2093). - FG Münster, 20.11.2018 - 15 K 655/16
Abziehbarkeit von Strafverteidigerkosten
Die Verteidigung gegen durch das Strafverfahren nachteilige Folgen (wie z.B. den Arbeitsplatzverlust, Schwierigkeiten bei einer Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz, Disziplinarverfahren, oder der Verlust einer Berufszulassung) begründen einen nur mittelbaren Zusammenhang (so ausdrücklich z.B. FG Münster…, Urteil vom 19.8.2011 14 K 2610/10 E, EFG 2011, 2059, Rn. 25: Verhinderung disziplinarrechtlicher Folgen; FG Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 6 K 126/10, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2012, 2, Rn. 23: Verlust der Zulassung als Pilot).
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Rechtsprechung
| VG Kassel, 20.12.2012 - 6 K 126/10.KS |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Widerspruchsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerspruchsgebühr
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.12.2012 - 6 K 126/10.KS
- VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1049/13
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1049/13
Widerspruchsgebühr
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Kassel vom 20. Dezember 2012 - 6 K 126/10.KS - abgeändert.
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