Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 27.06.2013 - 6 K 126/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.06.2013 - 6 K 126/12
- BFH, 30.07.2014 - I B 123/13
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.10.2015 - I E 9/15
Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben
Rn. 1 I. Der erkennende Senat hat mit vier Beschlüssen, jeweils vom 30. Juli 2014 (I B 123/13, I B 124/13, I B 125/13, I B 126/13), die Verfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision gegen vier Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG), jeweils vom 27. Juni 2013 (6 K 126/12, 6 K 127/12, 6 K 128/12, 6 K 129/12), als unzulässig verworfen.Rn. 11 (1) Zwar hat die Klägerin erstinstanzlich im Klageverfahren 6 K 126/12 beantragt, den Endbestand des EK 45 i.S. des § 36 Abs. 7 KStG 1999 in Höhe von 48.915.547 EUR --gegenüber bislang 0 EUR-- festzustellen.
Das FG hat für das erstinstanzliche Verfahren 6 K 126/12 mit einer Streitwertfestsetzung in Höhe von 4.891.554,70 EUR offenbar 10 % des sich hieraus ergebenden Unterschiedsbetrags angesetzt.
- BFH, 30.07.2014 - I B 123/13
Feststellung der Endbestände der Eigenkapitalteilbeträge beim Übergang vom …
Die Revision wurde im Urteil vom 27. Juni 2013 6 K 126/12 nicht zugelassen.
dejure.org
Übersicht FG Niedersachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.