Rechtsprechung
| VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23.TR |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthV, § 5; MRK, Art 3
Eritrea: Kein subsidiärer Schutz wegen Einziehung zum Nationaldienst bzw. illegaler Ausreise und Stellung eines Asylantrags im Ausland
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
Januar 2 0 1 3 - 10 C 15.12 - jeweils juris). - EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
EuGH, Urteil vom 16. Februar 2 0 1 7 - C-578/16 P P U , C.K. u.a. -, Rn. 68). - BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
EMRK begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2 0 1 8 - 1 B 42.18 - ;.
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status; …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
18. März 2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 40 ff.). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
27. April 2 0 1 0 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
vom 7. September 2 0 1 0 - 10 C 11.09 - juris). - VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 16.30180
Anforderungen an eine Gefahrenprognose bei subsidiärem Schutz
Auszug aus VG Trier, 22.06.2023 - 6 K 1278/23
2 0 1 6 - 21 ZB 16.30180 - und O V G N R W , Beschluss vom 29. Oktober 2 0 1 0 - 9 A.
- VG Bayreuth, 17.04.2025 - B 7 K 23.30711
Ziviler und militärischer Teil des Nationaldienstes in Eritrea, Keine …
Vertretbare Schätzungen über den Anteil misshandelter Dienstpflichtiger lassen sich nicht vornehmen (EASO, September 2019, Eritrea Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 41; vgl. auch VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6).Rn. 66 Das Gericht sieht jedoch keine hinreichenden Belege dafür, dass die Misshandlungen in der Grundausbildung und im militärischen Teil des dem Kläger zu 2 drohenden Nationaldienstes so flächendeckend und systematisch sind, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände vorliegend ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (…so auch OVG MV, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG - juris Rn. 74; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (Schweiz), U.v. 10.7.2018 - E-5022/2017 - S. 36; VG Hamburg, U.v. 24.1.2024 - 19 A 4923/23 - juris UA S. 53 ff.; vgl. VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6).
Der Anteil der dem zivilen Teil des Nationaldienstes zugeteilten Personen beträgt nach Schätzungen von Experten etwa 50%, nach Zahlen des eritreischen Staates aber sogar 80% (vgl. VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 5 m.w.N.).
Die Häufigkeit der Missstände im Nationaldienst ist im Ergebnis nicht hinreichend belastbar ermittelbar (vgl. auch VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6 m.w.N.) und die zu treffende Prognose bei der Beurteilung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit daher durchaus mit Unsicherheiten behaftet.
- VG Bayreuth, 17.04.2025 - B 7 K 24.33401
Nationaldienst Eritrea, Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …
Vertretbare Schätzungen über den Anteil misshandelter Dienstpflichtiger lassen sich nicht vornehmen (EASO, 01.09.2019, Eritrea Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 41; vgl. auch VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6).Rn. 57 (2) Das Gericht sieht jedoch keine hinreichenden Belege dafür, dass die Misshandlungen in der Grundausbildung und im militärischen Teil des dem Kläger drohenden Nationaldienstes so flächendeckend und systematisch sind, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände vorliegend ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (…so auch OVG Greifswald, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG - juris Rn. 74; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (Schweiz), U.v. 10.7.2018 - E-5022/2017 - S. 36; VG Hamburg, U.v. 24.1.2024 - 19 A 4923/23 - juris UA S. 53 ff; vgl. VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6).
Der Anteil der dem zivilen Teil des Nationaldienstes zugeteilten Personen beträgt nach Schätzungen von Experten etwa 50%, nach Zahlen des eritreischen Staates aber sogar 80% (vgl. VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 5 m.w.N.).
Die Häufigkeit der Missstände im Nationaldienst ist im Ergebnis nicht hinreichend belastbar ermittelbar (vgl. auch VG Trier, U.v. 22.6.2023 - 6 K 1278/23.TR - juris UA S. 6 m.w.N.) und die zu treffende Prognose bei der Beurteilung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit daher durchaus mit Unsicherheiten behaftet.
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Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 24.04.2025 - 6 K 1278/23 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.04.2025 - 6 K 1278/23
- OVG Saarland, 19.02.2026 - 2 A 99/25
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 19.02.2026 - 2 A 99/25
Nachträgliche Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. April 2025 - 6 K 1278/23 - wird verworfen..
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