Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 22.05.2002 - 6 K 2014/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Steuerfreiheit der Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung der "hauptberuflich" als Pensionsbetreiberin selbständig erwerbstätigen Ehefrau eines Geschäftsführers; Haftung für Lohnsteuer Januar 1993 bis Dezember 1996
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Steuerfreiheit der Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung der hauptberuflich als Pensionsbetreiberin selbständig erwerbstätigen Ehefrau eines Geschäftsführers - Haftung für Lohnsteuer Januar 1993 bis Dezember 1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerfreiheit der Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung der "hauptberuflich" als Pensionsbetreiberin selbständig erwerbstätigen Ehefrau eines Geschäftsführers; Hauptberuflichkeit einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1284
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 03.10.2008 - 4 K 996/08
Kein sog. großer Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG für …
Derartige Zukunftssicherungsleistungen sind alle Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um neben dem Arbeitnehmer auch die diesem nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288, unter II. 1. a., und des Finanzgerichts - FG - des Landes Brandenburg vom 22. Mai 2002 6 K 2014/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1284, sowie Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach - HHR -, § 3 Nr. 62 EStG Anm. 2, jeweils unter Hinweis auf § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -).Nicht entscheidend ist in diesem Zusammenhang zudem, ob der Steuerpflichtige bei seinem den Zuschuss erhaltenden Ehepartner in dessen Versicherungspolice mitversichert ist (…so aber Heinicke in Schmidt, EStG, 27. Aufl., § 10 Rz. 211) oder ob er - wie hier die Klin - einen eigenen Krankenversicherungsvertrag eingegangen ist, da in beiden Fällen der hierfür nach § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V zu zahlende Arbeitgeberzuschuss als Zukunftssicherungsleistung gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei wäre (vgl. dazu Urteil des FG des Landes Brandenburg in EFG 2002, 1284).
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