Rechtsprechung
| FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht: Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Umsätze und Gewinne eines Taxiunternehmens geschätzt werden dürfen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 2
Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Umsätze und Gewinne eines Taxiunternehmens geschätzt werden dürfen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Umsätze und Gewinne eines Taxiunternehmens geschätzt werden dürfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
a) Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass Betriebseinnahmen einzeln aufgezeichnet werden müssen und dass dies dem Grundsatz nach auch für Bareinnahmen gilt (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).Zwar sind bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. Einzelhändler) aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden, doch gilt dies nicht für die Betreiber von Taxiunternehmen (so ausdrücklich der BFH in seinem Urteil vom 26.02.2004 a. a. O.).
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.;… BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Schichtzettel besteht nur dann, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinander gereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (vgl. BFH- Urteil vom 26.02.2004 a. a. O., unter II.1.d).
Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen die genannten Pflichten, indem er Schichtzettel gar nicht erst führt oder aber die ursprünglich geführten Zettel nicht aufbewahrt, so berechtigt dies die Finanzbehörde zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599, mit weiteren Nachweisen unter II.1.e).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht genügt oder weil - wie im Streitfall - die zu führenden Aufzeichnungen unvollständig sind, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (vgl. etwa BFH-Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259;… BFH-Beschluss vom 13.07.2000 - IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3;… Cöster in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 162 Rz. 124 f.). - BFH, 25.05.2004 - VII R 8/03
Drei-Tages-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Haftungsschuldner; Schätzung
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
a) Allgemein gilt, dass eine Schätzung der Höhe nach dann nicht zu beanstanden ist, wenn sich das gewonnene Ergebnis als schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich darstellt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 25.05.2004 - VII R 8/03, BFH/NV 2004, 1498).
- BFH, 07.02.2007 - V B 161/05
NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris). - BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht genügt oder weil - wie im Streitfall - die zu führenden Aufzeichnungen unvollständig sind, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (vgl. etwa BFH-Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259; BFH-Beschluss vom 13.07.2000 - IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3;… Cöster in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 162 Rz. 124 f.). - FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener …
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.;… BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris). - FG Düsseldorf, 28.03.2008 - 11 V 110/08
Berücksichtigung von Wochenendzuschlägen oder Entgelte für Wartezeiten oder …
Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.;… BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
- FG Hamburg, 07.09.2010 - 3 K 13/09
Ein Taxifahrer verschätzt sich
Da der Senat bereits aufgrund der beim Kläger konkret vorgekommenen Unregelmäßigkeiten zur Überzeugung von der Unrichtigkeit der Buchführung gelangt, kommt es nicht mehr darauf an und bedarf daher keiner Entscheidung, ob in diesem Zusammenhang das seinerzeit einen Großteil der Branche betreffende Fehlen von Schichtzetteln (…zu deren Notwendigkeit Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 26. Februar 2004, XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, Juris Rn. 33-35; zustimmend FG Hamburg Urteile vom 18. November 2009, 6 K 90/08, Juris Rn. 30…, vom 3. Juni 2009, 5 K 140/07, Juris Rn. 38-40 …und vom 24. Januar 2005, II 27/03, Juris Rn. 19) bereits in den Streitjahren zu berücksichtigen ist, obwohl die Notwendigkeit erst mit gemeinsamem Schreiben der BSU und der Finanzbehörde vom 22. Januar 2008 (FG-A Bl. 132) der Branche bekannt gemacht worden ist und die Präsidentin der OFD Karlsruhe noch mit Schreiben vom 23. Februar 2009 (FG-A Bl. 134) eine solche Verpflichtung verneint hat.Der Senat folgt damit nicht dem FA in hiesiger Sache, das für Mehrreparaturen kein Benennungsverlangen gestellt hat, und dem FA Hamburg-1 und sich diesem anschließend dem 6. Senat des FG Hamburg, die in einem anderen Taxigewerbe-Schätzungsfall auch bei Personalkosten kein Benennungsverlangen gestellt haben (FG Hamburg Urteil vom 18. November 2009, 6 K 90/08, Juris Rn. 11, 46).
- BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen
Rn. 13 Die Kläger machen geltend, der 6. Senat des FG Hamburg habe im Verfahren 6 K 90/08 ein Benennungsverlangen nicht gestellt. - FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17
Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher …
In nachfolgenden finanzgerichtlichen Entscheidungen wurden die vorgenannten Angaben anscheinend sämtlich als verpflichtend angesehen (vgl. etwa FG Hamburg, Urteile vom 03.06.2009 - 5 K 140/07, juris, unter I.1., und vom 18.11.2009 - 6 K 90/08, juris, unter 1.a.; FG Köln vom 27.08.2013 - 3 V 3747/12, EFG 2014, 5; wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2016 - 13 K 2502/14, juris).
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