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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 27.04.2005 - 6 KO 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10698
FG Niedersachsen, 27.04.2005 - 6 KO 3/05 (https://dejure.org/2005,10698)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2005 - 6 KO 3/05 (https://dejure.org/2005,10698)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2005 - 6 KO 3/05 (https://dejure.org/2005,10698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr nach dem RVG im Aussetzungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorbemerkung 3.2 Abs. 2 VV RVG ; Abschn. 3.1 VV RVG ; Nr. 3100 VV RVG
    Berechnung der Gebühr für das Aussetzungsverfahren vor dem Finanzgericht; Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen in dem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung; Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr; Aussetzungsverfahren - Höhe des Vergütungssatzes der anwaltlichen Verfahrensgebühr nach dem RVG im Aussetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe des Vergütungssatzes der anwaltlichen Verfahrensgebühr nach dem RVG im Aussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung der Gebühr für das Aussetzungsverfahren vor dem Finanzgericht; Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen in dem Kostenfestsetzungsbeschluss

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1803
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Niedersachsen, 23.11.2016 - 5 KO 5/16

    Anfallen einer Verfahrensgebühr in einem Finanzgerichtsverfahren; Gerichtliche …

    Zur Begründung wies er darauf hin, dass die Verfahrensgebühr nach einer Entscheidung des 6. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts 27.04.2005 in dem Verfahren 6 KO 3/05 (EFG 2005, 1803), nur mit dem 1, 3-fachen Satz anzusetzen sei.

    Entgegen der vom 6. Senat in seinem Beschluss vom 27.04.2004 Az. 6 KO 3/05 vertretenen Auffassung sei Nr. 3100 VV RVG im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar.

    Rn. 15 Der 6. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat sich in seinem Beschluss vom 27. April 2005 (Aktenzeichen 6 KO 3/05 a. a. O.) auf die Regelung in der Vorbemerkung 3.2 Absatz 2 des zweiten Abschnitts des dritten Teils des VV bezogen; nach dieser Vorbemerkung seien in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in denen das Berufungsgericht das Gericht der Hauptsache ist, die Gebühren nach den Gebühren des Abschnitts 3.1 zu berechnen.

  • FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09

    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens i.S.d. § 139 Abs. 3 S. 3 …

    Hierzu hat er auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. April 2005 (6 KO 3/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1803) verwiesen.

    Rn. 7 Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2005 (Aktenzeichen 6 KO 3/05 a.a.O.) auf die Regelung in der Vorbemerkung 3.2, Absatz 2 des zweiten Abschnitts des dritten Teils des VV bezogen; nach dieser Vorbemerkung seien in Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz, in denen das Berufungsgericht das Gericht der Hauptsache ist, die Gebühren nach den Gebühren des Abschnitts 3.1 zu berechnen.

  • FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 5/08

    Richtiger Bemessungssatz für die Verfahrensgebühren eines Bevollmächtigten in …

    Hierzu hat er auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. April 2005 (6 KO 3/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1803) verwiesen.

    Rn. 5 Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2005 (Aktenzeichen 6 KO 3/05 a.a.O.) auf die Regelung in der Vorbemerkung 3.2, Absatz 2 des zweiten Abschnitts des dritten Teils des VV bezogen; nach dieser Vorbemerkung seien in Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz, in denen das Berufungsgericht das Gericht der Hauptsache ist, die Gebühren nach den Gebühren des Abschnitts 3.1 zu berechnen.

  • FG Brandenburg, 30.05.2006 - 1 KO 541/06

    Streitwertbemessung und Verfahrensgebühr im Verfahren wegen Aussetzung der …

    In diesem Sinne habe das Niedersächsische Finanzgericht entschieden (Beschluss vom 27.4.2005 6 KO 3/05, EFG 2005, 1803).

    Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes teilt der Senat die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Beschluss vom 27.4.2005 (6 KO 3/05, EFG 2005, 1803) nicht.

  • FG Köln, 27.06.2011 - 10 Ko 1553/11

    Verfahrensgebühr im AdV-Verfahren

    Zur Begründung verwies er auf einen Beschluss des FG Niedersachsen vom 27.04.2005 (6 Ko 3/05).

    Rn. 20 Hieraus hat der 6. Senat des FG Niedersachsen in einer Entscheidung vom 27.04.2005 (6 Ko 3/05, EFG 2005, 1803) gefolgert, dass in Aussetzungsverfahren vor dem Finanzgericht ebenfalls nur eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1, 3 anfalle, da ausweislich der Gesetzesbegründung die Finanzgerichte wegen ihrer Struktur in gebührenrechtlicher Hinsicht Berufungsgerichten gleichgestellt worden seien.

  • FG Sachsen, 27.03.2006 - 3 Ko 243/06

    Anwendung des finanzgerichtlichen Mindeststreitwerts von 1000 EUR auf Verfahren …

    Dort war mit Beschluss vom 27. April 2005 (6 Ko 3/05, EFG 2005, 1803 ) entschieden worden, dass sich die Anwaltsvergütung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Finanzgericht nach Abschnitt zwei des dritten Teils der VV zum RVG richtet und damit eine Gebühr von 1, 3 statt 1, 6 anzusetzen sei.
  • FG Düsseldorf, 24.10.2008 - 6 Ko 768/08

    Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

    Die Verfahrensgebühr ist für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach Nr. 3200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG- mit dem 1, 6-fachen einer Gebühr zu bemessen (ebenso: FG Brandenburg vom 30. Mai 2006 1 KO 541/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1704; a.A. FG Niedersachsen vom 27. April 2005 6 KO 3/05, EFG 2005, 1803).
  • FG Düsseldorf, 29.10.2008 - 6 Ko 768/08

    Bemessung der Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

    Rn. 9 Die Verfahrensgebühr ist für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach Nr. 3200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG- mit dem 1, 6-fachen einer Gebühr zu bemessen (ebenso: FG Brandenburg vom 30. Mai 2006 1 KO 541/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1704; a.A. FG Niedersachsen vom 27. April 2005 6 KO 3/05, EFG 2005, 1803).
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