Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Feststellung eines bissigen Hunds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Heimtiere - Hund
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 01.03.2000 - 9 W 2/99
Eigentumsübertragung an ein Tierheim; Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses; …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07
Rn. 13 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 - zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 -. - VG Saarlouis, 17.07.2006 - 6 F 21/06
Untersagung der Haltung, Führung, Beaufsichtigung, Verwahrung, Pflegschaft und …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07
Rn. 13 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 - zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 -.
- VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz vor einem gefährlichen Hund
Etwas anderes mag etwa hinsichtlich Vorfällen gelten, die ihre Ursache demgegenüber in der Unfähigkeit bzw. Unwilligkeit des Hundehalters zur Beherrschung des Tieres haben und daher im Einzelfall möglicherweise Maßnahmen auf der Grundlage insbesondere des § 8 Abs. 1 SPolG zu rechtfertigen geeignet sein können (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Ls. 2 und Rz. 21), bei denen also mit anderen Worten nicht die Gefährlichkeit des Hundes sondern gewissermaßen diejenige seines Halters im Vordergrund steht; eine solche Konstellation wird vorliegend jedoch vom Antragsgegner im Rahmen seines polizeiverwaltungsrechtlichen Einschreitens zumindest nicht geltend gemacht.Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).
Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Zur Gefährlichkeit (Bissigkeit) eines Hundes
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11; 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- VG Saarlouis, 19.05.2016 - 6 L 319/16
Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund; Angriff auf einen kleineren Hund; …
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 - zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998).Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschluss der Kammer vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- VG Saarlouis, 27.02.2018 - 6 L 30/18
Anordnung eines Wesenstests eines Hundes zur Frage der Gefährlichkeit; Anordnung …
Rn. 21 vgl. Beschluss der Kammer vom 15.10.2007, 6 L 1176/07, juris, Ls. 2 und Rdnr. 21; Beschluss der Kammer vom 04.08.2016, 6 L 725/16, Rdnr. 8 und 9, juris,. - VG Saarlouis, 25.02.2022 - 6 L 152/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einstufung als gefährlicher Hund nach …
Rn. 11 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.3.2000, 9 W 2/99, und vom 12.1.2017, 2 B 355/16; Beschlüsse der Kammer vom 17.7.2006, 6 F 21/06, vom 15.10.2007, 6 L 1176/07, vom 19.5.2016, 6 L 319/16 und vom 13.2.2019, 6 L 40/19.
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