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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 27.04.2001 - 6 L 169/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63649
VG Cottbus, 27.04.2001 - 6 L 169/00 (https://dejure.org/2001,63649)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.04.2001 - 6 L 169/00 (https://dejure.org/2001,63649)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. April 2001 - 6 L 169/00 (https://dejure.org/2001,63649)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Cottbus, 03.09.2020 - 6 L 630/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 13.08.2021 - 6 L 266/20
    Das Interesse des Antragstellers am vorläufigen Nichtvollzug überwiegt, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23

    Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
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