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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - 6 L 199/96 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.12.1997 - 6 L 199/96 (https://dejure.org/1997,48654)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 6 L 199/96 (https://dejure.org/1997,48654)
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Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - 6 L 199/96
- BVerwG, 24.04.1998 - 8 C 2.98
Wird zitiert von ... (2)
- VG Greifswald, 25.08.2011 - 3 A 547/11
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Ob einer Gebühr zur Deckung der Beiträge und Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes eine erdrosselnde Wirkung zukommt, ist nicht danach zu beurteilen, ob einzelne land- oder forstwirtschaftliche Flächen wegen der Abgabe unwirtschaftlich sind, sondern danach, ob die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und damit der Beruf des Landwirts insgesamt unmöglich gemacht wird (vgl. für die Spielgerätesteuer: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.12.1997 - 6 L 199/96, S. 22 des Umdrucks; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2/89, NVwZ 1989, 1176). - VG Greifswald, 25.08.2010 - 3 A 666/07
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Ob einer Gebühr zur Deckung der Beiträge und Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes eine erdrosselnde Wirkung zukommt, ist nicht danach zu beurteilen, ob einzelne land- oder forstwirtschaftliche Flächen wegen der Abgabe unwirtschaftlich sind, sondern danach, ob die Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Flächen und damit der Beruf des Waldbauers insgesamt unmöglich gemacht wird (vgl. für die Spielgerätesteuer: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.12.1997 - 6 L 199/96, S. 22 des Umdrucks; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2/89, NVwZ 1989, 1176).
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