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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4626
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigungsgebühr; Gleichheitsgrundsatz; Hinterliegergrundstück; Anliegergrundstück; Öffentliche Einrichtung; Eigenanteil; Allgemeininteresse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1236
  • NJ 1996, 615
  • DVBl 1996, 1066
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05

    Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen

    Angesichts der dem Normgeber insbesondere bei verhältnismäßig geringen Abgabenlasten verbleibenden großen Erwägungsspielräume kann nicht beanstandet werden, wenn gesetzlich davon abgesehen wird, auch eine Pflicht zur Heranziehung der Hinterlieger zu normieren (entsprechend auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1996, 379).

    Die Rechtsprechung hat allerdings stets herausgestellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 22, 109, 110), dass das Interesse des Durchgangsverkehrs an der Reinhaltung der Straße (anders als an deren Ausbauzustand) von vornherein geringer anzusetzen ist als das des Anliegers, so dass das unter dem Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit bestehende Differenzierungsbedürfnis nicht den bei der Verkehrsbedeutung der Straßen vorhandenen Unterschieden entspricht (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1996, 379).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren, …

    Zum anderen enthält die Straßenreinigungsgebührensatzung jetzt einen wirksamen Gebührenmaßstab, weil die Neuregelung der umfassenden Heranziehung auch der sogenannten "Hinterliegergrundstücke", wie sie nunmehr § 7 Absätze 2 bis 5 der Satzung festlegt, den von der Rechtsprechung hierzu erstellten Kriterien gerecht wird (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379).

    Das Gericht hat § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG - MV dahin ausgelegt (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, a.a.O.), daß eine Straßenreinigungsgebührenpflicht bereits dann festgesetzt werden kann, wenn das Grundstück entweder an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird, und hierzu Kriterien entwickelt.

    Die 2. Änderungssatzung vom 03. März 1997 legt sich nämlich keine Rückwirkung bei, sondern tritt zum 01. April 1997 in Kraft, so daß für frühere Zeiträume der rechtliche Mangel, der, abgesehen von der fehlenden Beschlußfassung des Vertretungsgremiums über die Kalkulation, in der fehlerhaften Verteilungsregelung des § 7 Abs. 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 09. November 1994 liegt (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, a.a.O.), nicht geheilt ist.

  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als …

    Insbesondere besteht zwar keine Pflicht zur Heranziehung der Hinterlieger zu Straßenreinigungsgebühren (OVG Greifswald, Urt. v. 21. Dez. 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381), indessen hat sich der Satzungsgeber vorliegend dazu entschlossen (§ 7 der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 6. November 2009), ohne dass dies Anlass zur rechtlichen Beanstandung gibt.

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) dahin ausgelegt, dass eine Straßenreinigungsgebührenpflicht bereits dann festgesetzt werden kann, wenn das Grundstück entweder an der zu reinigenden Straße anliegt oder, wie hier, durch diese erschlossen wird (vgl. OVG M-V, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379) …".

    In diesem Zusammenhang reicht eine Zugangsmöglichkeit aus (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 21. Dezember 1995, a. a. O.; Beschl. v. 6. Sept. 2000 - 1 L 117/00 -, NordÖR 2001, 117 = S. 3 ff. des amtlichen Umdrucks).

  • VG Leipzig, 20.07.1998 - 6 K 1145/96

    Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren; Erhebung von …

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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken; …

    Grenzt das Grundstück geometrisch unmittelbar an diese an, handelt es sich um ein Anliegergrundstück (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, juris); fehlt dagegen eine gemeinsame Grenze mit der gereinigten öffentlichen Straße, kommt eine Gebührenpflicht für das Grundstück nur in Betracht, wenn es sich um ein Hinterliegergrundstück handelt.

    Ob ein Grundstück ein anliegendes oder ein durch die Straße erschlossenes (das heißt: hinterliegendes) Grundstück im Sinne von § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V ist, beurteilt sich danach, ob es an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381;… Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 1 L 8/14 -, juris Rn. 10 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 1 L 8/14

    Straßenreinigungsgebühren für eine Stichstraße

    Ob ein Grundstück ein anliegendes oder ein durch die Straße erschlossenes (das heißt: hinterliegendes) Grundstück im Sinne von § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V ist, beurteilt sich danach, ob es an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird (OVG Greifswald, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381).

    Rn. 12 Mit der weiteren tragenden Erwägung des Verwaltungsgerichts, das vollständige Ausbleiben der Reinigung der öffentlichen Stichstraße lasse die Gebührenpflicht dort insgesamt entfallen (dahingehend auch OVG Greifswald, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381), setzt sich die Antragsbegründung nicht auseinander.

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 250/07

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; Rechtmäßigkeit einer …

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379;… vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V , Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ;… vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 222/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu …

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379;… vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ;… vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • VG Greifswald, 30.01.2008 - 3 A 308/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu …

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379;… vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ;… vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der …

    Dass von der D-Straße keine für PKW geeignete Zufahrt auf das Grundstück erfolgen kann, ist für die Erschließung im Sinne des Gebührenrechts unerheblich, genügt dafür auch jede andere Zugangsmöglichkeit (vgl. OVG Greifswald, U. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95).
  • VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2005 - 4 K 21/04

    Beurteilungsspielraum eines Ortsgesetzgebers i.R.d. Einstufung einer Straße im …

  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 17 K 2775/00

    Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung von Straßen an …

  • VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12

    Bestimmung des Gebührenschuldners erfolgt nicht nach StrWG MV, sondern nach KAG …

  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab, …

  • VG Greifswald, 08.08.2013 - 3 A 174/12

    Straßenreinigungsgebühren für angrenzendes Außenbereichsgrundstück

  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von …

  • VG Greifswald, 01.11.2013 - 3 A 535/11

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nichtigkeit der …

  • VG Greifswald, 12.03.2010 - 3 A 1326/06

    Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebührenbescheid; Vorverfahren; fehlerhafte …

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