Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44984
VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14 (https://dejure.org/2014,44984)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01.12.2014 - 6 L 265/14 (https://dejure.org/2014,44984)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 6 L 265/14 (https://dejure.org/2014,44984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (42)

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Unter einem Grundstück im wirtschaftlichen Sinne versteht die Rechtsprechung jeden demselben Eigentümer gehörenden Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden und an die öffentliche Einrichtung angeschlossen werden kann bzw. angeschlossen ist (vgl. OVG Brandenburg, Urt. vom 26.9. 2002 - 2 D 9/02.NE -, zit. nach juris).

    Eine durch den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff gebotene Abweichung vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff - sei es in Form einer Zusammenfassung mehrerer Buchgrundstücke desselben Eigentümers zu einer wirtschaftlichen Einheit, sei es durch die Aufteilung eines Buchgrundstücks in mehrere wirtschaftliche Einheiten - stellt damit eine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 15.10.2009 - 9 S 24.09 -, zit. nach juris für das Ausbaubeitragsrecht; OVG Brandenburg, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O., S. 584, 5897 ff. für das Anschlussbeitragsrecht).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Dem dürfte auch nicht die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg bzw. des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entgegen stehen, wonach der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht zeitlich fixiert wird durch die erstmalige Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserentsorgungseinrichtung - frühestens mit dem (beabsichtigten) Inkrafttreten der ersten Beitragssatzung - und sich eine nach diesem Zeitpunkt erlassene Beitragssatzung Rückwirkung auf diesen Zeitraum beimessen muss, um den Sachverhalt in abgabenrechtlicher Hinsicht zu erfassen (vgl. statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2007 - 9 B 44.06 und 9 B 45/06 -, LKV 2008, 369).

    Nach dem im vorliegenden summarischen Verfahren eingeschränkten Prüfungsumfang dürfte hier indes die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes aufgrund des vorgenannten Gesetzes Anwendung finden, weil sich die BSS 2014 keine Rückwirkung auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Februar 2004 beimisst, auch die konkrete Beitragsveranlagung des Antragstellers erst nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen war (vgl. zu diesen Voraussetzungen OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2007, a.a.O., jeweils Seite 13 f d. E.A. m.w.N.) und der Antragsgegner bei summarischer Prüfung vor Inkrafttreten der BSS 2014 nicht über eine rechtswirksame Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung verfügte -nach den Feststellungen der Kammer im Urteil vom 20. Dezember 2011 (Az.: 6 K 380/10) sind die BSS 2007 und die Beitragssatzung vom 7. Dezember 1992 unwirksam gewesen- und die sachliche Beitragspflicht vor diesem Zeitpunkt dementsprechend nicht entstehen konnte.

    Nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Fassung des 2. Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 294ff.) n.F. entsteht die sachliche Beitragspflicht - gerade in Fällen, in denen es nach Schaffung der Anschlussmöglichkeit nur noch am Satzungsrecht fehlte - nunmehr frühestens mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Beitragssatzung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2007 a.a.O., jeweils S. 17 d. E.A.; Antrag auf Zulassung der Revision zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 9 B 22.08 -, zit. nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil; …

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Nach dem Grundsatz der konkreten Vollständigkeit muss der Satzungsgeber den Verteilungsmaßstab für alle im Entsorgungsgebiet und im zeitlichen Anwendungsbereich der Beitragssatzung bereits eingetretenen und -bei realistischer Betrachtung- denkbaren Anwendungsfälle selbst regeln (vgl. insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2014 -9 N 13.13-; Urteil vom 18. April 2012 -OVG 9 B 62.11-, juris;… OVG Bbg., Urt. v. 08. Juni 2000 -2 D 29.98.NE-, veröffentlicht in juris, ständige Rechtsprechung der Kammer: vgl. nur Urt. der Kammer v. 01. April 2004 -6 K 2252/02-; Beschluss der Kammer vom 27. Januar 2010 -6 L 57/08-, veröffentlicht in juris).

    Dies wäre dann der Fall, wenn betreffende Grundstücke derzeit nicht vorhanden sind und der Antragsgegner gesicherte Erkenntnisse darüber vorweist, dass während der Geltung seiner Beitragssatzung bzw. des Herstellungszeitraums der öffentlichen Einrichtung solche Grundstücke nicht entstehen werden (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2003 - 2 A 116/02.Z -, S. 4 EA; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2012 -OVG 9 B 62.11-, Juris).

    Die Beitragssatzung vom 26. September 2007 sieht in ihrem Beitragsmaßstab zudem auch nur unvollständige Regelungen vor für Grundstücke, auf denen zwar kein Vollgeschoss verwirklicht werden darf oder tatsächlich verwirklicht worden ist, die aber gleichwohl baulich oder gewerblich nutzbar sind oder so tatsächlich genutzt werden (vgl. zum Erfordernis einer solchen Regelung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012, -OVG 9 B 62.11-, juris), weil in § 4 Abs. 7 BSS 2007 lediglich eine Regelung für mit Garagen oder Stellplätze bebaubare Grundstücke und damit eine wohl unvollständige Regelung für minder bebaute bzw. bebaubare Grundstücke (vgl. hierzu VG Cottbus, Urteile vom 12. März 2014 -6 K 1115/12 und 6 K 122/13-, veröffentlicht in Juris) getroffen worden ist, mit der Folge, dass sich der Beitragsmaßstab wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit als unwirksam und damit die gesamte BSS 2007 als nichtig erweist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 15 A 636/03

    Verfahrensrecht - Besteht eine wirtschaftliche Einheit?

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Bei Grundstücken im wirtschaftlichen Sinne ist eine einheitliche Beitragsfestsetzung ohne jede interne Differenzierung zulässig (vgl. zum Ausbaubeitragsrecht OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 A 508/88 -, KStZ 1992 S. 198; Urteil vom 15. März 2005 - 15 A 636/03 -, NWVBl. 2005 S. 317; Beschluss vom 12. April 2007 - 15 A 100/07 -, zit. nach juris).

    Nach diesem Zeitpunkt beurteilt sich also, ob das für die Zusammenfassung mehrerer Grundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit erforderliche Mindestmaß an rechtlicher Zusammengehörigkeit vorliegt und ob die Grundstücke demselben Eigentümer gehören (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 15.3. 2005 - 15 A 636/03 - zit. juris Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99

    Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung …

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 28.2. 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschl. vom 30.6. 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A;… Urt. vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschl. vom 22.2. 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 9 N 62.11

    Anschlussbeitrag; Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; Maßstab; Anzahl der …

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Eine solche Maßstabslücke dürfte hier bestehen, weil § 4 Abs. 5 BSS 2012 insoweit nur Regelungen enthält in Bezug auf Bebauungspläne mit Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse (Satz 1), Baumassenzahlen (Satz 2) bzw. über die zulässige Höhe baulicher Anlagen (Satz 3), indes keine Bestimmungen vorsieht für die Fälle, in denen Bebauungspläne das Maß der baulichen Nutzung lediglich durch Festsetzungen zur zulässigen Geschossfläche(nzahl) und Grundfläche(nzahl) bestimmen, die wegen des Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit nach der Rechtsprechung der Kammer aber grundsätzlich erforderlich sein dürfte (vgl. Urteil der Kammer vom 11. Mai 2011 -6 K 796/09-; Urteil vom 21.04.2011 - 6 K 135/10- juris; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2011 -OVG 9 N 62.11-, juris).

    Die Lücke dürfte auch nicht durch § 4 Abs. 6 BSS 2012 aufgefangen werden, da diese Regelung -soweit auf die in der näheren Umgebung vorhandenen Vollgeschosse abgestellt wird- in den Fällen, in denen Bebauungspläne für Neubaugebiete etwa "auf der grünen Wiese" bzw. am Ortsrand und sonst für bisherigen Außenbereich erlassen werden, nicht greifen dürfte, weil es regelmäßig keine bauplanungsrechtliche Prägung der bzw. aller Flächen des neuen Baugebiets durch Umgebungsbebauung geben kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2011, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 09.01.2014 - 6 K 1079/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    (2) ...." Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber den oben aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken in (verfassungs)rechtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen (vgl. Urteil der Kammer vom 9. Januar 2014 -6 K 1079/12- veröff. in juris).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Es ist auch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der angefochtene Beitragsbescheid mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -, zit. nach juris) wegen einer Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG mangels Festlegung einer zeitlichen Obergrenze für die Beitragserhebung der Aufhebung unterliegen wird.
  • BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07

    Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Die Prägung dauert fort, solange mit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist.Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.2007 -4 B 39/07-, juris m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14
    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11

    Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …

  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 15 B 1837/07

    Beitragsfähiger Ausbau in Form nachmaliger Herstellung (Erneuerung) einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 15 A 6852/95

    Beitrag für Kanalanschluss; Grundstücke; Wirtschaftliche Einheit; Gemeinsame …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 15 E 1125/08

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12

    Keine Kontinuität der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; kein …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1995 - 15 A 3408/92

    Baulasterklärung; Entwässerungsanlage; Bildung wirtschaftlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 15 A 2728/04

    Entstehung einer Beitragspflicht für Grundstücke; Begriff des Grundstücks; …

  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 328/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 15 A 480/08

    Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1991 - 3 A 508/88

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Inhaltliche Bestimmtheit; Zwei Buchgrundstücke; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2007 - 15 A 100/07

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Abgabebescheides bezüglich mehrerer …

  • VG Cottbus, 27.10.2011 - 6 K 952/10

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 28.08.2013 - 6 L 52/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Köln, 23.09.2008 - 14 K 2393/06
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung: …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1991 - 9 L 186/89

    Notwendigkeit des Vorliegens einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für die …

  • VG Cottbus, 21.04.2011 - 6 K 135/10

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - 9 S 20.10

    Straßenbaubeitrag; Einzelsatzung mit echter Rückwirkung; Grundsatz der regionalen …

  • VG Cottbus, 27.01.2010 - 6 L 57/08

    Bestimmtheit einer Beitragssatzung; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 9 S 34.07
  • VG Cottbus, 12.04.2014 - 6 K 122/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 01.04.2004 - 6 K 2252/02
  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 577/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Diesen hat die Kammer mit Beschluss vom 1. Dezember 2014 (VG 6 L 265/14) zurückgewiesen.

    Rn. 29 Hierzu hat die Kammer bereits im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren in ihrem Beschluss vom 1. Dezember 2014 - VG 6 L 265/14 - ausgeführt:.

    Rn. 31 (Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 6 L 265/14 -, juris Rn. 25 f.).

    Die Kammer hat hierzu bereits im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren in ihrem Beschluss vom 1. Dezember 2014 - VG 6 L 265/14 - ausgeführt:.

    Rn. 44 (Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 6 L 265/14 -, juris Rn. 22 f.).

  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 K 172/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Dahingehend hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 1. Dezember 2014 - VG 6 L 265/14 - in Bezug auf das klägerische Grundstück ausgeführt:.

    (VG Cottbus, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 6 L 265/14 -, Rn. 25, juris).

  • VG Cottbus, 30.04.2019 - 6 L 482/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Aus diesem Grund wird etwa bei einem - wie hier jedenfalls auch - zu Wohnzwecken genutzten Grundstück das zumutbare Maß grundsätzlich nicht überschritten, wenn die Kosten für den Anschluss des Grundstücks 25.000,- Euro nicht überschreiten (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 6 L 265/14 -, Rn. 23, juris; für die Durchsetzung eines Anschluss- und Benutzungszwangs: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 14. März 2008 - 15 A 480/08 - juris Rn. 8 ff.;… ferner zur Höhe der Anschlusskosten im Zusammenhang mit einem Kostenerstattungsverlangen nach § 10 KAG Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Kommentar, § 10 Rn. 99 ff.).
  • VG Cottbus, 13.11.2020 - 6 K 1002/16
    Dazu gehört insbesondere die Berechtigung, sich an die öffentliche Einrichtung anzuschließen und dadurch über eine dauerhafte rechtlich und tatsächlich gesicherte Entsorgungsmöglichkeit zu verfügen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 30. April 2019 - 6 L 482/17 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 6 L 265/14 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 27. Februar 2012 - 6 L 272/11 -, juris Rn. 18).
  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 1174/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Dementsprechend hängt die Beurteilung, ob es sich bei einer Grundfläche um ein einheitliches Grundstück oder um mehrere wirtschaftliche Einheiten handelt, von tatsächlichen Umständen wie Lage, Zuschnitt und Größe des Grundstücks sowie von rechtlichen Gesichtspunkten, nämlich der Zuordnung des Grundstücks zu einem bestimmten Baugebiet und den hierfür durch das Bauplanungsrecht festgesetzten Bezugsgrößen für Maß und Art der baulichen Nutzung ab; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (vgl. zum Ganzen ausführlich etwa bereits: Beschluss der Kammer vom 1. Dezember 2014 - VG 6 L 265/14 -, juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 23.02.2015 - 6 L 273/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Dies hat die Kammer bereits in mehreren Beschlüssen (u.a. Beschluss der Kammer vom 01. Dezember 2014 -6 L 265/14-, veröffentlicht in Juris) des einstweiligen Rechtsschutzes wie folgt festgestellt:.
  • VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Zwar dürfte der Beitragserhebung nicht deshalb zu beanstanden sein, weil es dieser an einer wirksamen Rechtsgrundlage ermangelt; die Beitragssatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes A-Stadt vom 26. Februar 2014 (BSS 2014) dürfte bei summarischer Prüfung eine hinreichende Rechtsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes darstellen (vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 01. Dezember 2014 -6 L 265/14-, zur Veröffentlichung in Juris vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Cottbus
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht