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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4889
VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14 (https://dejure.org/2015,4889)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.01.2015 - 6 L 293/14 (https://dejure.org/2015,4889)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 6 L 293/14 (https://dejure.org/2015,4889)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragsstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragsstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2005 - 9 S 33.05 -, S. 3 d.E.A.).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem …

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken insoweit, dass der Gegenstand des Eigentums und des betroffenen Rechts durch ein gänzlich anderes ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes ersetzt wird, das dem alten weder nach der Beschreibung, Größe oder Lage entsprechen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2010 -9 ME 223/09-, juris m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04

    Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Es fehlt insoweit an der Dauerhaftigkeit des Vorteils, da es sich gleichsam um ein "sterbendes Grundstück" handelt, für das sich aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ein auf Dauer angelegter Vorteil nicht mehr ergibt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 08. September 2004 -8 A 10380/04-, juris zum Umlegungsverfahren nach §§ 45ff. BauGB) und sich für die betroffene Grundfläche eine sachliche Beitragspflicht erst mit Eintritt des neuen Rechtszustands mithin erst mit Schaffung des neuen Grundstücks nach Abschluss des Bodenordnungs- bzw. Flurbereinigungsverfahrens bzw. mit dem von der Flurbereinigungsbehörde in ihrer Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt entstehen kann (…vgl. HessVGH, a.a.O.;… OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93

    Entstehung der Anschlußbeitragspflicht bei Grundstücken, die in einem …

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Erst mit Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens steht fest, ob das Grundstück als solches noch besteht, neu entsteht oder neu zu bilden oder zuzuteilen ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 28. September 1995 -5 UE 1173/93-, juris).
  • VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Zwar dürfte der Beitragserhebung nicht deshalb zu beanstanden sein, weil es dieser an einer wirksamen Rechtsgrundlage ermangelt; die Beitragssatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes A-Stadt vom 26. Februar 2014 (BSS 2014) dürfte bei summarischer Prüfung eine hinreichende Rechtsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes darstellen (vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 01. Dezember 2014 -6 L 265/14-, zur Veröffentlichung in Juris vorgesehen).
  • VG Lüneburg, 07.10.2010 - 3 A 362/08
    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14
    Angesichts dessen ist bereits mit Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens bzw. des Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG, auf welches die Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes entsprechend anwendbar sind, in Hinblick auf die unmittelbar absehbare grundlegende Neugestaltung des betroffenen Gebiets rechtlich derart in seinem Bestand in Frage gestellt, dass es nicht mehr tauglicher Anknüpfungspunkt einer Festsetzung von Anschlussbeiträgen nach § 8 KAG sein kann (…vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 01. Oktober 2010 -3 A 362/08, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2016 - 9 S 57.15

    Straßenbaubeitrag; Vorteil; dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme; …

    Da der Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung erfordert, dürfte die sachliche Beitragspflicht erst mit unanfechtbarem Abschluss des Bodenordnungsverfahrens entstehen (…s. hierzu: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 37 Rn. 8, § 19 Rn. 8 - m.w.N.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 6 L 293/14 - juris Rn. 3 ff.; s. zur möglichen abweichenden Würdigung bei Vorausleistungen: BVerwG…, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 14.14 - juris Rn. 20 ff.).

    Rn. 6 Jedenfalls aber ist bei überschlägiger Würdigung davon auszugehen, dass das klägerische Grundstück als zur Neuordnungsmasse gehörendes, "untergehendes Grundstück" kein tauglicher Anknüpfungspunkt für die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag sein kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG…, Urteil vom 5. Mai 2015 a.a.O., juris Rn. 17 f.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 26. Januar 2015 a.a.O., juris Rn. 3 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2016 - 9 M 28.15

    Straßenbaubeitrag ist erst nach Abschluss des Bodenordnungsverfahrens zu zahlen!

    Da der Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung erfordert, dürfte die sachliche Beitragspflicht erst mit unanfechtbarem Abschluss des Bodenordnungsverfahrens entstehen (…s. hierzu: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 37 Rn. 8, § 19 Rn. 8 - m.w.N.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 6 L 293/14; s. zur möglichen abweichenden Würdigung bei Vorausleistungen: BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 14.14).

    Jedenfalls aber ist bei überschlägiger Würdigung davon auszugehen, dass das klägerische Grundstück als zur Neuordnungsmasse gehörendes, "untergehendes Grundstück" kein tauglicher Anknüpfungspunkt für die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag sein kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG…, Urteil vom 5. Mai 2015 a.a.O.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 26. Januar 2015 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 08.07.2019 - 4 L 165/19

    Schmutzwasserbeitrag

    Daher ist bereits mit Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens bzw. des Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG in Hinblick auf die unmittelbar absehbare grundlegende Neugestaltung des betroffenen Gebiets rechtlich derart in seinem Bestand in Frage gestellt, dass es nicht mehr tauglicher Anknüpfungspunkt einer Festsetzung von Anschlussbeiträgen nach § 8 KAG sein kann (zum Ganzen: VG Cottbus, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 6 L 293/14 - juris).
  • VG Schwerin, 20.02.2017 - 4 A 2084/16

    Entstehung der Anschlussbeitragspflicht für in einem Bodenordnungsverfahren …

    Zu dieser Problematik hat etwa das Verwaltungsgericht Cottbus in seinem Beschluss vom 26. Januar 2015 (- 6 L 293/14 -, juris, Rn. 7 bis 9) zutreffend Folgendes näher ausgeführt:.
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