Rechtsprechung
| VG Leipzig, 29.08.2023 - 6 L 394/23 |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Neubestellung des Schöffenwahlausschusses - AfD scheitert mit Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.08.2023 - 6 L 394/23
- OVG Sachsen, 02.10.2023 - 4 B 173/23
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 02.10.2023 - 4 B 173/23
Vertrauensperson; Schöffenwahl; Schöffenwahlausschuss; Gemeinderat; freies …
Az.: 4 B 173/23 6 L 394/23.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. August 2023 - 6 L 394/23 - wird für unwirksam erklärt, soweit er den Antrag der Antragstellerin ablehnt, den Oberbürgermeister anzuweisen, die Mitteilung der bisher gewählten Vertrauenspersonen an das Amtsgericht Leipzig vorläufig auszusetzen.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. August 2023 - 6 L 394/23 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. August 2023 - 6 L 394/23 - zu ändern und wie folgt neu zu fassen:.
- VG Stuttgart, 12.09.2025 - 5 K 8212/25
Abstimmung über die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter der …
Mit dieser kassatorischen Wahlanfechtung im Nachgang der Wahl durch den Ausschuss kann der Betroffene indes selbst bei Erfolg der Wahlanfechtung nicht die Verpflichtung der hierzu berufenen Kreise und kreisfreien Städte zur Neuaufstellung der Vorschlagslisten erreichen (so im Ergebnis auch VG Leipzig, Beschluss vom 29.08.2023 - 6 L 394/23 -, juris Rn. 41 und bestätigend OVG Sachsen…, Beschluss vom 02.10.2023 - 4 B 173/23 -, juris Rn. 18; VG Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.2001 - 3 G 384/01 (3) -, HGZ 2001, 208, 209).
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