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Rechtsprechung
   VG Dresden, 03.08.2023 - 6 L 541/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19083
VG Dresden, 03.08.2023 - 6 L 541/23 (https://dejure.org/2023,19083)
VG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2023 - 6 L 541/23 (https://dejure.org/2023,19083)
VG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2023 - 6 L 541/23 (https://dejure.org/2023,19083)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 3 B 133/23

    Versammlung; Gottesdienst; Religionsfreiheit; Lautstärke; Bestimmheit

    Az.: 3 B 133/23 6 L 541/23.

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. August 2023 - 6 L 541/23 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen, 10.08.2023 - 3 B 143/23

    Versammlung; Religionsausübung; Auflage

    Ihr hiergegen angestrengter Eilrechtsschutz blieb vor dem Verwaltungsgericht Dresden - 6 L 541/23 - und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 4. August 2023 - 3 B 133/23 -, juris) erfolglos.

    In Bezug auf die von der Antragstellerin bereits im Verfahren - 6 L 541/23 - gerügte Nichtigkeit und Unbestimmtheit des dort angegriffenen Bescheids werde auf den Beschluss der Kammer vom 3. August 2023 und die Beschwerdeentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts verwiesen.

  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch die substantiierte Darlegung der …

    Das Verwaltungsgericht hatte die hiergegen gerichteten Eilanträge der Beschwerdeführerin mit Beschlüssen vom 3. und 9. August 2023 abgelehnt (6 L 541/23 und 6 L 557/23).
  • OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 B 151/23

    Gewichtung und Verhältnis der Ausübung des Versammlungsrechts eines islamischen …

    Ihr hiergegen angestrengter Eilrechtsschutz blieb vor dem Verwaltungsgericht Dresden - 6 L 541/23 - und - 6 L 557/23 - und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 4. August 2023 - 3 B 133/23 -, juris, und Beschl. v. 10. August 2023 - 3 B 143/23 -) jeweils erfolglos.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Das Verwaltungsgericht hatte die hiergegen gerichteten Eilanträge der Antragstellerin mit Beschlüssen vom 3. und vom 9. August 2023 abgelehnt (6 L 541/23 und 6 L 557/23).
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