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Rechtsprechung
   VG Mainz, 07.08.2008 - 6 L 654/08.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39325
VG Mainz, 07.08.2008 - 6 L 654/08.MZ (https://dejure.org/2008,39325)
VG Mainz, Entscheidung vom 07.08.2008 - 6 L 654/08.MZ (https://dejure.org/2008,39325)
VG Mainz, Entscheidung vom 07. August 2008 - 6 L 654/08.MZ (https://dejure.org/2008,39325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung (Nichtversetzung) - Notenausgleich bei Nichtversetzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweimal "mangelhaft" - Ohne Ausgleich keine Versetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweimal "mangelhaft" - Ohne Ausgleich keine Versetzung - Gibt es genügend Leistungsreserven für eine Versetzung?

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Mainz, 12.08.2015 - 3 L 674/15

    Schule; Versetzung bei nicht ausreichenden Noten; Ausgleichsmöglichkeit; …

    Rn. 11 Ist mithin die Benotung der Fächer "Deutsch" und "Physik" mit "mangelhaft" nach derzeitiger Betrachtung nicht zu beanstanden, kommt nach dem klaren, vom Antragsteller nicht zutreffend gesehenen Wortlaut von § 66 Abs. 1 Satz 2 üSchulO eine Versetzung nur in Betracht, wenn beide Noten nach Maßgabe von § 66 Abs. 2 üSchulO ausgeglichen werden (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 7. August 2008 - 6 L 654/08.MZ -, S. 3 BA; VG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2006 - 7 L 1188/06.KO -, S. 4 f. BA).

    Bei dieser Argumentation verkennt der Antragsteller, dass der maßgebliche Ansatzpunkt für die Versetzungsentscheidung nicht der Notendurchschnitt, sondern die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen ist (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 7. August 2008, a.a.O.).

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