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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27834
VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16 (https://dejure.org/2016,27834)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 (https://dejure.org/2016,27834)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. August 2016 - 6 L 725/16 (https://dejure.org/2016,27834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 1 HuV SL, § 4 Abs 1 HuV SL, § 5 Abs 2 HuV SL, § 5 Abs 3 HuV SL, § 8 HuV SL
    Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz vor einem gefährlichen Hund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07

    Voraussetzungen für die Feststellung eines bissigen Hunds

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Etwas anderes mag etwa hinsichtlich Vorfällen gelten, die ihre Ursache demgegenüber in der Unfähigkeit bzw. Unwilligkeit des Hundehalters zur Beherrschung des Tieres haben und daher im Einzelfall möglicherweise Maßnahmen auf der Grundlage insbesondere des § 8 Abs. 1 SPolG zu rechtfertigen geeignet sein können (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Ls. 2 und Rz. 21), bei denen also mit anderen Worten nicht die Gefährlichkeit des Hundes sondern gewissermaßen diejenige seines Halters im Vordergrund steht; eine solche Konstellation wird vorliegend jedoch vom Antragsgegner im Rahmen seines polizeiverwaltungsrechtlichen Einschreitens zumindest nicht geltend gemacht.

    Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).

    Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).

  • VG Saarlouis, 19.05.2016 - 6 L 319/16

    Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund; Angriff auf einen kleineren Hund; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).

    Vielmehr geht der Verordnungsgeber selbst davon aus, dass die von dem gefährlichen Hund ausgehende Gefahr in der Regel durch die Art der Haltung beherrschbar ist, denn grundsätzlich steht der Haltung eines solchen Hundes dann nichts entgegen, wenn der Halter durch die Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen wie insbesondere die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweist (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - …und vom 17. Januar 2001 - 6 F 93/00 -, juris, Rz. 15).

    Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - …und vom 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).

  • VG Saarlouis, 18.09.2015 - 6 L 787/15

    Verbot der Hundehaltung; Androhung der Ersatzvornahme in Form der Wegnahme des …

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Die sachliche Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde als allgemeine Polizeiverwaltungsbehörde für die hier in Rede stehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland ergibt sich aus (§§ 80 Abs. 1 und 2, 75 Abs. 1 Nr. 3 SPolG i.V.m.) § 8 der Polizeiverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 26.07.2000 i.d.F. vom 09.12.2003 (ABl. S. 2996) - PVO - (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 18.09.2015 - 6 L 787/15 -, juris, Rz. 13); Ortspolizeibehörde ist der Bürgermeister, § 76 Abs. 3 SPolG.

    Die örtliche Zuständigkeit des Bürgermeisters der Gemeinde ... als Ortspolizeibehörde folgt unbeschadet des Umstands, dass sich der in Rede stehende Vorfall offenbar in der benachbarten Gemeinde ... zugetragen hat, daraus, dass die Antragstellerin Einwohnerin der Gemeinde ... ist, so dass die polizeiliche Aufgabe im Sinne des § 81 Abs. 1 SPolG im Bezirk der Gemeinde A-Stadt wahrzunehmen war; denn § 81 Abs. 1 SPolG enthält den Grundsatz, dass immer diejenige Polizeiverwaltungsbehörde zum Handeln ermächtigt ist, in deren Bezirk die Gefahrenabwehrmaßnahme vorzunehmen ist (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 18.09.2015 - 6 L 787/15 -, a.a.O.), was zumindest auch auf den Bezirk zutrifft, in dem der fragliche Hund ansässig ist und in dem insbesondere auch seine Halterin wohnt.

  • OVG Saarland, 01.03.2000 - 9 W 2/99

    Eigentumsübertragung an ein Tierheim; Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).
  • VG Saarlouis, 17.07.2006 - 6 F 21/06

    Untersagung der Haltung, Führung, Beaufsichtigung, Verwahrung, Pflegschaft und …

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 -, 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13, und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).
  • VG Saarlouis, 17.01.2001 - 6 F 93/00
    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
    Vielmehr geht der Verordnungsgeber selbst davon aus, dass die von dem gefährlichen Hund ausgehende Gefahr in der Regel durch die Art der Haltung beherrschbar ist, denn grundsätzlich steht der Haltung eines solchen Hundes dann nichts entgegen, wenn der Halter durch die Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen wie insbesondere die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweist (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und vom 17. Januar 2001 - 6 F 93/00 -, juris, Rz. 15).
  • VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen polizeiliche Anordnung der sicheren Verwahrung …

    Erforderlich ist somit, dass also eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01. März 2000 - 9 W 2/99 -, AS 28, 243;… OVG Hamburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris).

    Es ist auch kein Grund dafür ersichtlich, es der zuständigen Behörde zu verwehren, die im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Hinblick auf einen nicht im Sinne von § 1 LHundG gefährlichen Hund anzuordnen, wenn dieselben Maßnahmen für gefährliche Hunde bereits von Gesetzes wegen zu ergreifen sind (anders VG Stuttgart…, Beschluss vom 4. August 2003 - 5 K 1950/03 -, juris, Rn. 5; zurückhaltend Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rn. 9).

  • VG Trier, 06.01.2023 - 8 L 3573/22

    Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

    Für die Annahme der Gefährlichkeit genügt regelmäßig ein einmaliger Beißvorfall (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 7 B 10840/13.OVG -, esovgrp; VGH BW, Beschluss vom 3. März 2015 - 1 S 2402/14 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 5 K 710/18.NW - VG Neustadt/Weinstraße…, Beschluss vom 30. November 2020, a. a. O.; vgl. auch Nr. 1.1.1 des Gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) vom 10. Mai 2006).
  • VG Trier, 02.10.2019 - 8 L 4009/19

    Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

    Erforderlich ist somit, dass eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01. März 2000 - 9 W 2/99 -, AS 28, 243;… OVG Hamburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris).
  • VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17

    Zur Gefährlichkeit (Bissigkeit) eines Hundes

    Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11;… 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).

    Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166/17

    Bissigkeit eines Hundes; Einstufung als gefährlicher Hund

    Rn. 33 Es ist erforderlich, dass eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris; VG Trier…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17 ).
  • VG Saarlouis, 27.02.2018 - 6 L 30/18

    Anordnung eines Wesenstests eines Hundes zur Frage der Gefährlichkeit; Anordnung …

    Rn. 21 vgl. Beschluss der Kammer vom 15.10.2007, 6 L 1176/07, juris, Ls. 2 und Rdnr. 21; Beschluss der Kammer vom 04.08.2016, 6 L 725/16, Rdnr. 8 und 9, juris,.
  • VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22

    Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund

    Für die Annahme der Gefährlichkeit genügt regelmäßig ein einmaliger Beißvorfall (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 7 B 10840/13.OVG; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03. März 2015 - 1 S 2402/14, Rn. 4 juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 04. August 2016 - 6 L 725/16, Rn. 11 juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 5 K 710/18.NW - vgl. auch Nr. 1.1.1 des Gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) vom 10. Mai 2006).
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166.17
    Es ist erforderlich, dass eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris; VG Trier…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17).
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