Rechtsprechung
| VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition; Verurteilung zum Betrug als Grund für die Annahme einer Unzuverlässigkeit i.S.d. Waffengesetzes; Durchsuchung in Wohnräumen wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- VG Aachen, 18.07.2013 - 6 K 33/11
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei Verstoß gegen …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 3 Mit dem vorliegenden Eilantrag begehrt der Antragsteller im Wesentlichen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage - 6 K 33/11 - gegen einen Bescheid des Polizeipräsidiums B. , mit dem die ihm als Sportschütze seit dem 21. Mai 1990 erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition widerrufen wurden, aufgrund deren er insgesamt 26 erlaubnispflichtige Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Wechselsystem besitzt.Rn. 28 Am 10. Januar 2011 hat der Antragsteller gegen den Bescheid vom 15. November 2010 Klage erhoben - 6 K 33/11 -, über die noch nicht entschieden worden ist.
Rn. 38 die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 33/11 gegen Ziffer I, Ziffer II Satz 2 und Ziffer IV des Bescheides des Polizeipräsidiums B. vom 7. Dezember 2010 anzuordnen.
Rn. 43 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakte, die Gerichtsakte 6 K 33/11 und den in diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgang (1 Leitz-Ordner mit 4 Vorgängen) verwiesen.
Rn. 48 Die in Bezug auf alle angefochtenen Ziffern des Bescheides vom 7. Dezember 2010 kraft Gesetzes entfallene aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 33/11 des Antragstellers ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO anzuordnen, wenn das private Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung das gegenläufige öffentliche Interesse daran, dass der Verwaltungsakt sofort vollzogen werden darf, überwiegt.
- VG Saarlouis, 21.01.2010 - 6 K 860/08
Sexualstraftaten; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen aus präventiven …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 6 Der Bruder des Antragstellers erhob gegen den Widerrufsbescheid vom 17. März 2008 Klage beim erkennenden Gericht - 6 K 860/08 -.Rn. 7 In einem Erörterungstermin im Verfahren 6 K 860/08 am 11. Dezember 2008 gab der Einzelrichter zu erkennen, dass die Klage des Bruders keine Aussicht auf Erfolg habe.
Im Erörterungstermin im Verfahren 6 K 860/08 am 11. Dezember 2008 ist der Bruder des Antragstellers in Aachen vor Gericht erschienen.
- VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 80 Vgl. Apel/Bushart, a.a.O., § 5 Rdn. 10 und 19; VG Würzburg Beschluss vom 29. Dezember 2009 - W 5 S 09.1236 -, VG Dresden, Beschluss vom 17. April 2010 - 4 L 621/09 -, , Rdn. 49 ff.Rn. 83 Vgl. hierzu VG Dresden, Beschluss vom 17. April 2010 - 4 L 621/09 -, , Rdn. 51.
- VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
Wirksamkeit einer rechtswidrig erlangten waffenrechtlichen Berechtigung; …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 77 Vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27. August 2010 - 5 K 38/10.DA -, , Rdn. 78. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1626/10
Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bemessung einer für die Anordnung einer …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 57 Vgl. zu einer vergleichbaren Sachlage im Fahrerlaubnisrecht OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1626/10 -, nachgewiesen in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de. - VG Aachen, 09.12.2003 - 6 L 1161/03
Widerruf der Erteilung von Waffenbesitzkarten aufgrund einer Verurteilung wegen …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 49 Vgl. Kammerbeschluss vom 9. Dezember 2003 - 6 L 1161/03 -, juris, Rdnrn. 22 und 23, m.w.N. - VG Würzburg, 29.12.2009 - W 5 S 09.1236
Neuregelung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen waffenrechtliche …
Auszug aus VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Rn. 80 Vgl. Apel/Bushart, a.a.O., § 5 Rdn. 10 und 19; VG Würzburg Beschluss vom 29. Dezember 2009 - W 5 S 09.1236 -, VG Dresden, Beschluss vom 17. April 2010 - 4 L 621/09 -, , Rdn. 49 ff.
- VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17
Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche …
Rn. 48 vgl. VG Aachen, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 L 8/11 -, juris, Rn. 57 ff.,. - VG Düsseldorf, 10.05.2013 - 22 K 7560/11
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit; …
Rn. 53 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 20 B 782/10 - VG Aachen, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 L 8/11 -, Juris Rn. 76; VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 4 und Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - An 15 K 03.00325 -, Juris Rn. 29; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 2. - VG Aachen, 18.07.2013 - 6 K 33/11
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei Verstoß gegen …
Rn. 11 Am 10. Januar 2011 hat der Kläger Klage erhoben und zugleich unter dem Aktenzeichen 6 L 8/11 um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.Rn. 18 Die Kammer hat den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 25. August 2011 als unbegründet abgelehnt (6 L 8/11).
Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 6 L 8/11, auf die beigezogene Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aachen (601 Js 43/10) und auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Ordner) Bezug genommen.
- VG Düsseldorf, 20.08.2012 - 22 K 6853/11
Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit durch die …
Rn. 51 vgl. VG Aachen, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 L 8/11 -, Juris Rn. 76. - VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 14/11
Disziplinarrecht: Außerdienstliche unvorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen …
Im Übrigen ist festzustellen, dass wegen der besonderen Gefährlichkeit der Gegenstände schon ein diesbezüglich einmaliger Verstoß ausreichend ist (vgl.: VG Aachen, Beschluss v. 25.08.2011, 6 L 8/11; juris).
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