Rechtsprechung
| VG Aachen, 02.02.2015 - 6 L 858/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten; Feuerwehr; aufschiebende Wirkung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 80 Abs 1; VwGO § 80 Abs 2 Satz 1 Nr 1; FSHG NRW § 41
Kosten; Feuerwehr; aufschiebende Wirkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung der Kosten eines Feuerwehreinsatzes von öffentlichen Abgaben oder Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …
Auszug aus VG Aachen, 02.02.2015 - 6 L 858/14
Bei der Anforderung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes auf der Grundlage von § 41 Abs. 2 Nr. 3 FSHG i.V.m. einer kommunalen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer nämlich nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei denen die aufschiebende Wirkung einer Klage kraft Gesetzes entfällt (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2007 - 6 L 121/07 -, veröffentlicht unter http://www.nrwe.de; ebenso: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 7 B 11346/13 - OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, beide ). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Kosten für Feuerwehreinsatz - aufschiebende Wirkung
Auszug aus VG Aachen, 02.02.2015 - 6 L 858/14
Bei der Anforderung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes auf der Grundlage von § 41 Abs. 2 Nr. 3 FSHG i.V.m. einer kommunalen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer nämlich nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei denen die aufschiebende Wirkung einer Klage kraft Gesetzes entfällt (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2007 - 6 L 121/07 -, veröffentlicht unter http://www.nrwe.de; ebenso: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 7 B 11346/13 - OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, beide ). - VG Aachen, 04.05.2007 - 6 L 121/07
Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten …
Auszug aus VG Aachen, 02.02.2015 - 6 L 858/14
Bei der Anforderung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes auf der Grundlage von § 41 Abs. 2 Nr. 3 FSHG i.V.m. einer kommunalen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer nämlich nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei denen die aufschiebende Wirkung einer Klage kraft Gesetzes entfällt (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2007 - 6 L 121/07 -, veröffentlicht unter http://www.nrwe.de; ebenso: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 7 B 11346/13 - OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, beide ).
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