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| OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 6 S 72.19, 6 M 71.19 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2020 - 6 S 72.19, 6 M 71.19 (https://dejure.org/2020,159)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 6 S 72.19, 6 M 71.19 (https://dejure.org/2020,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Keine Ausbildungsförderung bei einem Wechsel vom Studium der Rechtswissenschaften in Syrien auf ein Lehramtsstudium im Bundesgebiet
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 3 BaföG
Ausbildungsförderung; Hochschulstudium; Ausbildungsabbruch; Fachrichtungswechsel; unabweisbaren Grund; im Ausland begonnenes Studium (Rechtswissenschaft); Fortführung in Deutschland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam - 7 L 958/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 6 S 72.19, 6 M 71.19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2019 - 6 S 49.19
Ausbildungsförderung; Hochschulstudium; Ausbildungsabbruch; Fachrichtungswechsel; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 6 S 72.19
Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Verwaltungsrechts im angefochtenen Beschluss verwiesen, die im Wesentlichen der Begründung des Senatsbeschlusses vom 25. Oktober 2019 - OVG 6 S 49.19 - entsprechen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21
Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit; …
Rn. 107 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2020 - OVG 6 S 72.19 -, juris Rn. 6 ff. (zu einem Wechsel vom Studium der Rechtswissenschaften in Syrien auf ein Lehramtsstudium im Bundesgebiet),. - VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19 Rn. 21 3. Da der Antragsteller den Fachrichtungswechsel somit vor Beginn des 4. Fachsemester vollzogen hat, ist das Vorliegen eines unabweisbaren Grundes für den Fachrichtungswechsel nicht erforderlich; auf das entsprechende Vorbringen des Antragsgegners kommt es nicht an (vgl. zum Nichtvorliegen eines unabweisbaren Grundes in vergleichbaren Sachverhaltsgestaltungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2019 - OVG 6 S 49.19 -, juris und vom 9. Januar 2020 - OVG 6 S 72.19, OVG 6 M 71.19 -, juris).
- VG Bayreuth, 17.01.2025 - B 8 K 22.445
Unabweisbarer Grund bei erforderlicher Pflege eines Familienmitglieds (bejaht)
Der Anknüpfungspunkt der Fortsetzung ist dabei nicht nur die angestrebte spätere berufliche Tätigkeit in einem Bereich, sondern gerade bereits die Ausbildung als solche (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.1.2020 - OVG 6 S 72.19 - juris Rn. 8;… Steinweg in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Aufl. 2024, § 7 Rn. 162).
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