Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung eines Krankenhausträgers und Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Ellenbogenfraktur eines Kleinkindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Sorgfaltspflicht eines Arztes bei einem Kleinkind zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung nicht sicher abklärbaren Art einer Fraktur in einem höchst sensiblen Gelenkbereich; Vorliegen eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers durch unterlassene Weiterverweisung an ...
- rechtsportal.de
Besondere Sorgfaltspflicht eines Arztes bei einem Kleinkind zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung nicht sicher abklärbaren Art einer Fraktur in einem höchst sensiblen Gelenkbereich; Vorliegen eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers durch unterlassene Weiterverweisung an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Sorgfaltspflicht bei Kleinkindern besonders hoch
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Der grobe Behandlungsfehler im Rahmen der Arzthaftung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei Kleinkindern haben Ärzte besondere Sorgfaltspflichten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mangelnde Sorgfaltspflichten des Arztes bei der Behandlung von Kleinkindern stellt groben Behandlungsfehler dar - Kontrolle durch Hausarzt nicht ausreichend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besondere Sorgfaltspflicht eines Arztes bei einem Kleinkind zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung nicht sicher abklärbaren Art einer Fraktur in einem höchst sensiblen Gelenkbereich; Vorliegen eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers durch unterlassene Weiterverweisung an ...
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03
Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Rn. 42 e. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, so tritt zugunsten des Patienten eine Beweislastumkehr für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden ein, wenn der Fehler geeignet war, die Gesundheitsbeschädigung zu verursachen (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. November 2004, VI ZR 328/03, in VersR 2005, 228, 229 = NJW 2005, 427, 428 m.w.N.).Der Beklagte hat seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in Abrede gestellt und Verjährung droht; die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts kann nicht verneint werden, das erforderliche Feststellungsinteresse ist daher gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2004, VI ZR 328/03, in VersR 2005, 228, 230 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Januar 2001, VI ZR 381/99, in VersR 2001, 874).
Der Feststellungsantrag ist auch begründet, denn Gegenstand der Feststellungsklage ist ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. November 2004, VI ZR 328/03, in VersR 2005, 228, 230 m.w.N.).
- BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Indessen muss, wie der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat, diese wertende Entscheidung auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhen, die sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen ergeben (vgl. zum groben Behandlungsfehler bei unterlassener Befunderhebung BGH, Urteil vom 4. Oktober 1994, VI ZR 205/93, in NJW 1995, 778/779 m.w.N.).Mit diesem Behandlungsfehler hat der erstbehandelnde Arzt die Aufklärung des Behandlungsverlaufs besonders erschwert (vgl. zum Wesen des groben Behandlungsfehlers bei Fehldiagnose und unterlassener Befunderhebung: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1994, VI ZR 205/93, in NJW 1995, 778/779 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 25.01.1989 - 7 U 155/87
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
seiner medizinisch technischen Ausrüstung die Weiterbehandlung eigenverantwortlich durchführen kann (vgl. zu den Hinweispflichten BGH, Urteil vom 7. Juli 1987, VI ZR 146/86, in NJW 1987, 2927/2928 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1989, 7 U 155/87).Etwas anderes kann allenfalls in dem - hier nicht vorliegenden - Fall der Teilkausalität gelten, wenn das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Behandlungsseite nicht zuzurechnender Umstand abgrenzbar zu einem Schaden geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96 - VersR 1997, 362, 363 m.w.N. und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1989, 7 U 155/87).
- BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03
Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Auch der Vorbehalt hinsichtlich künftiger noch ungewisser und bei der Ausurteilung der Zahlungsklage auf Schmerzensgeld noch nicht berücksichtigungsfähiger immaterieller Schäden ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2004, VI ZR 70/03, in NJW 2004, 1243, 124). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Der Beklagte hat seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in Abrede gestellt und Verjährung droht; die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts kann nicht verneint werden, das erforderliche Feststellungsinteresse ist daher gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2004, VI ZR 328/03, in VersR 2005, 228, 230 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Januar 2001, VI ZR 381/99, in VersR 2001, 874). - BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03
Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Dies gilt auch für die Arzthaftung (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2005, VI ZR 216/03, in NJW 2005, 2072/2073 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282 f. m.w.N.). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Dies gilt auch für die Arzthaftung (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2005, VI ZR 216/03, in NJW 2005, 2072/2073 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282 f. m.w.N.). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Etwas anderes kann allenfalls in dem - hier nicht vorliegenden - Fall der Teilkausalität gelten, wenn das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Behandlungsseite nicht zuzurechnender Umstand abgrenzbar zu einem Schaden geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96 - VersR 1997, 362, 363 m.w.N. und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1989, 7 U 155/87). - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87
Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Ob es sich dabei um die ambulante Behandlung eines Kassenpatienten (vgl. zur Haftung bei Behandlungen in sog. Institutsambulanzen (§§ 117 - 119 SGB V) - BGH, Urteil vom 08. Dezember 1992, VI ZR 349/91, in BGHZ 120, 376 = NJW 1993, 784/786) oder eines Selbstzahlers (Privatpatient - vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1988, VI ZR 296/87 in BGHZ 105, 189 = NJW 1989, 769/770) handelt, braucht wegen der Gleichstellung der Haftung des Krankenhausträgers nicht entschieden zu werden. - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91
Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07
Ob es sich dabei um die ambulante Behandlung eines Kassenpatienten (vgl. zur Haftung bei Behandlungen in sog. Institutsambulanzen (§§ 117 - 119 SGB V) - BGH, Urteil vom 08. Dezember 1992, VI ZR 349/91, in BGHZ 120, 376 = NJW 1993, 784/786) oder eines Selbstzahlers (Privatpatient - vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1988, VI ZR 296/87 in BGHZ 105, 189 = NJW 1989, 769/770) handelt, braucht wegen der Gleichstellung der Haftung des Krankenhausträgers nicht entschieden zu werden. - BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86
Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem …
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Rechtsprechung
| LG Hanau, 06.08.2007 - 6 O 115/07 |
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Sportwagen Alfa Romeo 8 C Competizione bereits zum Verkauf angeboten - Wettbewerbszentrale lässt tatsächlich nicht verfügbares Angebot untersagen
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