Rechtsprechung
| LG Berlin, 19.11.2007 - 6 O 236/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
GSB: Kein Schadensersatz bei fehlender Kausalität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
GSB: Schadensersatz bei Insolvenz des Baugeldempfängers? (IBR 2008, 515)
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1496
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 9/17
Schadensersatzanspruch wegen behaupteter zweckwidriger Verwendung von Baugeld im …
Rn. 14 Weil die Klägerin zu keinem Zeitpunkt eine nicht anfechtbare Befriedigung ihrer hier gegenständlichen Forderungen hätte erhalten können, fehlt es letztlich an der Kausalität zwischen einer - unterstellten - pflichtwidrigen Handlung der Beklagten und dem Schaden (so auch: LG Berlin, Urteil vom 19.11.2007, 6 O 236/07, juris; BGH, Beschluss vom 26.04.2013, IX ZR 220/11, juris und vorgehend OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011, 4 U 202/10). - LG Magdeburg, 22.07.2010 - 5 O 549/10
Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Sicherung von …
Da wie bereits ausgeführt die Forderung der Klägerin bis zum 12.05.2009 nicht fällig war und aufgrund der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der K Bau GmbH die Erfüllung der Forderung der Klägerin ab dem 12.05.2009 unwirksam und anfechtbar gewesen wäre, hätte die Klägerin also zu keinem Zeitpunkt eine nicht anfechtbare Befriedigung ihrer Forderung erhalten können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.11.2007, Az.: 6 O 236/07).
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