Rechtsprechung
| LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 675 u BGB
- IWW
§ 675u BGB
EBankrecht, Bürgerliches Recht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedergutschreiben eines Betrages auf dem Girokonto eines Kunden wegen Nichtautorisierung der Überweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
- OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 31/15
Papierfundstellen
- WM 2015, 2098
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
Sie hat die Aufträge ihrer Kunden technisch einwandfrei, einfach und schnell abzuwickeln und sich schon wegen dieses begrenzten Geschäftszwecks und der Massenhaftigkeit der Geschäftsvorgänge grundsätzlich nicht um die beteiligten Interessen ihrer Kunden zu kümmern (BGH, Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 96/11, zitiert nach juris, dort Rn. 34).Allgemeine Warn- oder Hinweispflichten bestehen dagegen grundsätzlich nicht (BGH XI ZR 96/11).
Phishing bezeichnet dabei die Täuschung eines Nutzers von Internetdiensten mithilfe technischer Manipulationen, um diesen zur Mitteilung vertraulicher Daten an einen Nichtberechtigten zu verleiten (BGH, Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 96/11, zitiert nach juris, dort Rn. 26).
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
Rn. 31 Die Beklagte durfte diesen gegenläufigen Schadensersatzanspruch in das Kontokorrent einstellen und damit das Girokonto ihres Kunden belasten (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004, XI ZR 210/03, zitiert nach juris, dort Rn. 19). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13
Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …
Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
Rn. 26 Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, indem beispielsweise ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.11.2004, VI ZR 141/13, zitiert nach juris, dort Rn. 21).
- OLG Oldenburg, 24.04.2025 - 8 U 103/23
Erstattung von Geldbeträgen durch Überweisung vom Girokonto nach einem sog. …
Der Zahlungsdienstnutzer muss unter Zugrundelegung des typischen Wissens und der gebotenen Sorgfalt zudem wissen, dass die vollständige PIN sowie entsprechende Legitimationskennzeichen von den Zahlungsdienstleistern oder ihren Mitarbeitern weder per E-Mail, SMS, am Telefon oder in sonstiger Weise abgefragt werden und es zu den ihn treffenden Sorgfaltspflichten gehört, diese sensiblen Daten nicht über die vorgenannten Kanäle preiszugeben (vgl. LG Essen, BeckRS 2015, 1693) Der Inhalt der gesetzlichen Sorgfaltspflichten des § 6751 Abs. 1 BGB ist zudem der vertraglichen Ausgestaltung durch die Parteien zugänglich (…vgl. Hofmann, in BeckOGK BGB, 1.9.2022, § 6751 Rn. 12 ff.;… Schmalenbach, in BeckOK BGB, 1.5.2023, § 6751 Rn. 8)..Einem Kunden muss bekannt sein, dass keine Bank mittels E-Mail kontorelevante Maßnahmen hinsichtlich der Identifikation und Zugangsdaten sowie der Online-Banking-Funktionen im Allgemeinen erfordert, sondern solche Handlungen ausschließlich über das digitale Postfach oder per Brief einleitet (vgl. LG Essen, BeckRS 2015, 1693; Borges, NJW 2012, 2385 (2386))..
- OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Rn. 68 Dabei bestimmt sich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt daran, was von einem durchschnittlichen Angehörigen der jeweiligen Verkehrskreise in der jeweiligen Situation erwartet werden kann, also vorliegend die Sorgfalt eines durchschnittlichen Verwenders von Onlinebanking, bei dem unterstellt werden kann, dass er über einigermaßen gesicherte Grundkenntnisse der Funktionsweise des Internets einschließlich des E-Mail-Verkehrs verfügt und die Berichterstattung über Onlinebanking in groben Zügen verfolgt (…Häuser in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. B, Rz. 355; LG Essen, Urteil v. 04.12.2014, Az. 6 O 339/14, juris Rz. 22). - AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15
Haftung beim Phishing
Der Klägerin hätte überdies bekannt sein müssen, dass seit Jahren vor Januar 2014 in sämtlichen Medien regelmäßig von Phishing-Attacken berichtet wird, mit denen meist unbekannt bleibende Täter durch Emails versuchen, Kunden von Banken zur Eingabe von sensiblen Daten, insbesondere zur Eingabe einer PIN, zu bewegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2015 - I-31 U 31/15, 31 U 31/15, juris; LG Essen, Urteil vom 04.12.2014 - 6 O 339/14, juris). - LG Oldenburg, 18.07.2023 - 3 O 1427/21
Anspruch eines Bankkunden gegen die Bank auf Erstattung von Überweisungsbeträgen …
Der Zahlungsdienstnutzer muss unter Zugrundelegung des typischen Wissens und der gebotenen Sorgfalt zudem wissen, dass die vollständige PIN sowie entsprechende Legitimationskennzeichen von den Zahlungsdienstleistern oder ihren Mitarbeitern weder per E-Mail, SMS, am Telefon oder in sonstiger Weise abgefragt werden und es zu den ihn treffenden Sorgfaltspflichten gehört, diese sensiblen Daten nicht über die vorgenannten Kanäle preiszugeben (vgl. LG Essen, BeckRS 2015, 1693) Der Inhalt der gesetzlichen Sorgfaltspflichten des § 6751 Abs. 1 BGB ist zudem der vertraglichen Ausgestaltung durch die Parteien zugänglich (…vgl. Hofmann, in BeckOGK BGB, 1.9.2022, § 6751 Rn. 12 ff.;… Schmalenbach, in BeckOK BGB, 1.5.2023, § 6751 Rn. 8).Einem Kunden muss bekannt sein, dass keine Bank mittels E-Mail kontorelevante Maßnahmen hinsichtlich der Identifikation und Zugangsdaten sowie der Online-Banking-Funktionen im Allgemeinen erfordert, sondern solche Handlungen ausschließlich über das digitale Postfach oder per Brief einleitet (vgl. LG Essen, BeckRS 2015, 1693; Borges, NJW 2012, 2385 (2386)).
- LG Berlin II, 03.07.2025 - 10 O 428/24
Anspruch eines Bankkunden auf Erstattung von Abbuchungen vom Kreditkartenkonto; …
Einem mit diesen Kenntnissen ausgestatteten durchschnittlichen Verwender der Telefon- und Online-Banking-Funktionen seiner Bank muss bekannt sein, dass im Internet Kriminelle versuchen, mittels der Versendung von E-Mails an sensible Daten Dritter zu gelangen (LG Essen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 6 O 339/14 -, Rn. 22 f., juris).
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Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 22.12.2014 - 6 O 339/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer
Leistungsfreiheit einer Versicherung gegenüber einem Versicherungsnehmer bzgl. Erstattung von Aufwendungen nach einem Verkehrsunfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 14.08.2014 - 14-4520902-0
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 6 O 339/14
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