Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 27.02.2002 - 6 O 368/01 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2002 - 6 O 368/01
- OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 11 U (Kart) 13/02
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04
BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in …
U. X. hatte die erhöhte Verwaltervergütung aus diesen Objekten beim Landgericht Ulm eingeklagt (LG Ulm 6 O 367/01 und 6 O 368/01, nach Verbindung und Abgabe an eine andere Kammer LG Ulm 2 O 23/02), nach Abweisung der Klage durch Urteil des Landgerichts vom 06.03.2003 haben sich die dortigen Parteien am 30.10.2004 im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (7 U 96/03) dahingehend verglichen, dass die dortigen Verwalterverträge zum 31.12.2002 enden und U. X. solange die erhöhten Vergütungsansprüche zustehen.in G. und den Grundstücken in D./R./S./E. gegen die E. X.-Vermögensverwaltungs GmbH & Co KG beim Landgericht Ulm ein (LG Ulm 6 O 367/01 und 6 O 368/01, später LG Ulm 2 O 23/02, Berufungsverfahren OLG Stuttgart 7 U 96/03).
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04
BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen …
U. X.hatte die erhöhte Verwaltervergütung aus diesen Objekten beim Landgericht Ulm eingeklagt (LG Ulm 6 O 367/01 und 6 O 368/01, nach Verbindung und Abgabe an eine andere Kammer LG Ulm 2 O 23/02), nach Abweisung der Klage durch Urteil des Landgerichts vom 06.03.2003 haben sich die dortigen Parteien am 30.10.2004 im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (7 U 96/03) dahingehend verglichen, dass die dortigen Verwalterverträge zum 31.12.2002 enden und U. X. solange die erhöhten Vergütungsansprüche zustehen.in G. und den Grundstücken in D./R./S./E. gegen die E. X. Vermögensverwaltungs GmbH & Co KG beim Landgericht Ulm ein (LG Ulm 6 O 367/01 und 6 O 368/01, später LG Ulm 2 O 23/02, Berufungsverfahren OLG Stuttgart 7 U 96/03).
- OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 11 U (Kart) 13/02
Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot: Anspruch gegen das Land auf …
unter Abänderung des am 27.3.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, AZ: 2- 6 O 368/01 die Beklagte zu verurteilen, die Beeinträchtigung des Klägers im Wettbewerb zu unterlassen und der Errichtung einer Lotto- Annahmestelle im Pressefachgeschäft des Klägers, Alt Bischofsheim, 11 in 63477 Maintal-Bischofsheim zuzustimmen.
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