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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21623
LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18 (https://dejure.org/2018,21623)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11.07.2018 - 6 O 44/18 (https://dejure.org/2018,21623)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 6 O 44/18 (https://dejure.org/2018,21623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie muss eine wirksame Widerrufsbelehrung formuliert sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18
    Rn. 15 a) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 22. November 2016, XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 = NJW 2017, 1306), genügt eine bloße Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB den gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, insbesondere auch dem Gebot der Klarheit und Verständlichkeit.

    Ungeachtet der Frage, ob man die Erwähnung "überflüssiger" Voraussetzungen mit dem BGH als Angebot einer entsprechenden vertraglichen Erweiterung ansieht (so der BGH, z.B. Urteil vom 22. November 2016, XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 = NJW 2017, 1306, Rn. 23, 29 ff.) oder dasselbe Ergebnis daraus resultiert, dass dem Darlehensgeber wegen seiner Infomationsverantwortung eine Schadensersatzpflicht trifft, wenn der Darlehensnehmer auf die Richtigkeit der Belehrung vertraut hat, könnte die Beklagte der Klägerin vorliegend nicht entgegenhalten, dass die genannten Voraussetzungen mangels Vorliegen eines Fernabsatzgeschäfts objektiv nicht zu beachten waren und die Widerrufsfrist deshalb nicht die von abhing.

  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18
    Rn. 19 d) Schließlich kann sich das Gericht auch nicht dem Standpunkt der Unterbevollmächtigten der Klägervertreter anschließen, dass die Abbedingung des § 193 BGB in den "Allgemeine[n] Bedingungen für Kredite und Darlehen" zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt (ebenso im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschl. vom 15. Juni 2018, 6 U 245/17; LG Münster…, Urt. vom 21. März 2018, 14 O 562/16, beide zitiert nach juris; anders - soweit ersichtlich - nur LG Düsseldorf, Urt. vom 15. Dezember 2017, 10 O 143/17, ZIP 2018, 572 ff.).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Unwirksamkeit einer Widerrufsinformation …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18
    Rn. 19 d) Schließlich kann sich das Gericht auch nicht dem Standpunkt der Unterbevollmächtigten der Klägervertreter anschließen, dass die Abbedingung des § 193 BGB in den "Allgemeine[n] Bedingungen für Kredite und Darlehen" zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt (ebenso im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschl. vom 15. Juni 2018, 6 U 245/17; LG Münster…, Urt. vom 21. März 2018, 14 O 562/16, beide zitiert nach juris; anders - soweit ersichtlich - nur LG Düsseldorf…, Urt. vom 15. Dezember 2017, 10 O 143/17, ZIP 2018, 572 ff.).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2017 - 8 U 66/17
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18
    Dem Darlehensnehmer ist jedoch, wenn er sich vor seiner Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrecht in Kenntnis setzen will, ob insoweit Verpflichtungen auf ihn zukommen, zuzumuten, beim Darlehensgeber nachzufragen, ob und was er ggf. verauslagt habe (wie hier OLG Oldenburg (Oldenburg), Urt. vom 21. September 2017, 8 U 66/17).
  • LG Münster, 21.03.2018 - 14 O 562/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehnsvertrages

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18
    Rn. 19 d) Schließlich kann sich das Gericht auch nicht dem Standpunkt der Unterbevollmächtigten der Klägervertreter anschließen, dass die Abbedingung des § 193 BGB in den "Allgemeine[n] Bedingungen für Kredite und Darlehen" zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt (ebenso im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschl. vom 15. Juni 2018, 6 U 245/17; LG Münster, Urt. vom 21. März 2018, 14 O 562/16, beide zitiert nach juris; anders - soweit ersichtlich - nur LG Düsseldorf…, Urt. vom 15. Dezember 2017, 10 O 143/17, ZIP 2018, 572 ff.).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines sich aus dem Widerruf eines …

    Rn. 80 Der BGH hat demgemäß der Problematik, dass die Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis von einem Widerruf abhalten könnte, dadurch Rechnung getragen, dass das Aufrechnungsverbot unter Umständen als unwirksam zu bewerten ist, ohne aber eine diesbezügliche Belehrungspflicht zu postulieren bzw. bei einem unterlassenen Hinweis auf die Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbotes einen Belehrungsfehler anzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, zitiert nach juris, Rn. 20-22), was allerdings bei Zugrundelegung der Rechtsansicht des Klägers die Konsequenz hätte sein müssen (…OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 17; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.07.2018, 6 O 44/18, zitiert nach juris, Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2020 - 4 U 70/18

    1. Die in einem Immobiliendarlehensvertrag geforderte Wohngebäudeversicherung …

    Rn. 74 Dabei kommt es bezüglich der streitgegenständlichen Widerrufsinformation nicht darauf an, ob § 193 BGB wirksam abbedungen ist oder abbedungen werden konnte, da jedenfalls durch die Abbedingung keine Verwirrung des Verbrauchers (Darlehensnehmers) eintreten kann (Senat, Urteil vom 20.02.2020 - 4 U 58/18, n.v.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2017 - 31 U 41/17, juris; LG Münster, Urteil vom 21.03.2018 - 14 O 562/16, juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.07.2018 - 6 O 44/18, juris).
  • LG München I, 10.08.2020 - 28 O 3733/20

    Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Dies hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung der Widerrufsbelehrung (vgl. von der Beklagten zitierte Rspr. des OLG München, Beschluss vom 05.09.2018 - 5 U 2413/18; LG Nürnberg-Fürth vom 11.07.2018 - 6 O 44/18; BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - XI ZR 758/17).
  • LG München I, 06.03.2019 - 22 O 8229/18

    Widerruf eines Darlehensvertrags

    Dass die Rechtsverfolgung erschwert wird, ist dem allgemeinen Prozessrisiko zuzurechnen und führt nach Ansicht des Gerichts nicht zu einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation (vgl. zum Ganzen auch LG Nürnberg/Fürth, Urteil v. 11.07.2018 - 6 O 44/18).
  • LG München I, 15.11.2018 - 22 O 9332/18

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs

    Dass die Rechtsverfolgung erschwert wird, ist dem allgemeinen Prozessrisiko zuzurechnen und führt nach Ansicht des Gerichts nicht zu einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation (vgl. zum Ganzen auch LG Nürnberg/Fürth, Urteil vom 11.07.2018 - 6 O 44/18).
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