Rechtsprechung
| LG Potsdam, 23.08.2006 - 6 O 476/05 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.08.2006 - 6 O 476/05
- OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
- BGH, 09.04.2009 - III ZR 200/08
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
Schadensersatzanspruch des Dienstherren gegen den Beamten wegen grob fahrlässiger …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. August 2006 - Az.: 6 O 476/05 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 23. August 2006 - Az.: 6 O 476/05 - festzustellen, dass der Beklagte zu 1. verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die jeweils darauf beruhen, dass der Beklagte zu 1. in seiner Eigenschaft als Amtsdirektor des Amtes N. für die damalige Gemeinde G. die Anbindung des ... Weges an den Radfernwanderweg in einer Weise und zu einem Zeitpunkt bauen ließ, die den Vorgaben in dem für das Bauvorhaben erlassenen Förderbescheid des Landkreises H. vom 29. April 2002 (Az.: GFG 2002 21/20/2002) nicht entsprach, das Vorhaben nicht mit Organen der damaligen Gemeinde G. abstimmte oder im Förderverfahren gegenüber dem Landkreis H. falsche Angaben machte.
- VG Potsdam, 20.06.2012 - 2 K 398/10
Recht der Landesbeamten
Die Prozesskosten sind ihm in einem gegen ihn vor dem Landgericht Potsdam zum Geschäftszeichen - 6 O 476/05 - geführten Rechtsstreit entstanden, in dem er von der Gemeinde ..., zu der nunmehr die ehemals amtsangehörige Gemeinde ... nach der Auflösung des Amts ... -Land gehört, wegen seiner Tätigkeit als Amtsdirektor im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Radweganbindung ... Weg an den ... Radfernwanderweg 1. und 2. Bauabschnitt" auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden war.Rn. 6 die Beklagte zu verpflichten, ihm die in dem vor dem Landgericht Potsdam zum Geschäftszeichen - 6 O 476/05 -, vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zum Geschäftszeichen - 5 U 176/06 - und dem Bundesgerichtshof zum Geschäftszeichen - III ZR 200/08 -geführten Verfahren entstandenen Prozesskosten zu ersetzen.
Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten (VG Potsdam - 3 K 1765/04 - und LG Potsdam - 6 O 476/05 - ) verwiesen.
- OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 6 U 144/06
Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages - Pflicht zur Verfolgung der …
das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2006 - 6 O 476/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
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