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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6214
LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30.03.2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30. März 2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 ZPO, § 421 BGB
    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds in einem Internet-Angebot auf der Verkaufsplattform eBay: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung; Wirkung eines strafbewehrten "gesamtschuldnerischen" Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gesamtschuldnerische Unterlassungserklärung bei Online-Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Gesamtschuldnerische Unterlassungserklärung unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Bestimmung des Gerichtsstands bei Internetdelikten als sog. fliegender Gerichtsstand; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesamtschuldnerschaft auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung von zwei Schuldnern

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (…ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910;… Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei …

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (…ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910;… Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei …

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (…ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910;… Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Im Übrigen dient die Regelung des § 32 ZPO dazu, dem Deliktsgläubiger die Prozessführung zu erleichtern und so die Waffengleichheit zu dem weniger schutzwürdigen Deliktsschuldner herzustellen (Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824, 828), während der Deliktsschuldner, der sich bundesweit äußert, auch das damit verbundene Risiko tragen muss, an anderen Gerichtsstandorten in Anspruch genommen zu werden (vgl. für den Fall des Internethandels LG Frankenthal, Urteil vom 30. März 2016, Az.: 6 O 8/16, juris Rn. 16; Klute, Die aktuellen Entwicklungen im Lauterkeitsrecht, NJW 2014, 359 f.).
  • AG Rheine, 04.06.2024 - 10 C 165/23

    Teuflischer Tweed kann teuer werden

    Die Regelung des § 32 ZPO soll dem Betroffenen die Prozessführung erleichtern (Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824, 828) und demjenigen, dessen bundesweit getätigte Äußerung als rechtsverletzend in Rede steht, auch das damit verbundene Risiko auferlegen, an einem für ihn gesehen, weit entfernten Gerichtsstandort verklagt zu werden (vgl. für den Fall des Internethandels LG Frankenthal, Urt. v. 30.03.2016, Az.: 6 O 8/16, juris Rn. 16).
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