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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2399
BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 23, 25; BPersVWO §§ 20, 21, 23
    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 23, 25
    Anfechtung einer Personalratswahl; Bekanntgabe des Wahlergebnisses; Wahlanfechtungsfrist

  • Judicialis

    BPersVG § 23; ; BPersVG § 25; ; BPersVWO § 20; ; BPersVWO § 21; ; BPersVWO § 23

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl; Vorraussetzungen einer Wahlanfechtung; Anforderungen einer ordnungsgemäßen Personalratswahl; Bekanntgabe der Wahlergebnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 23 § 25; BPersVWO § 20 § 21 § 23
    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 138
  • NVwZ 2004, 495
  • NZA-RR 2004, 278
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
    Die materiellrechtliche Bedeutung der Wahlanfechtungsfrist hat zur Folge, dass die für die Fristüberprüfung erforderlichen Feststellungen allein von den gerichtlichen Tatsacheninstanzen - nicht vom Rechtsbeschwerdegericht - zu treffen sind und dass die Fristeinhaltung dahinstehen kann, wenn ein Wahlanfechtungsgrund nicht gegeben ist (vgl. BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326, 328, 330).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
    Eine nicht rechtzeitig angefochtene Wahl ist - vom Ausnahmefall der Wahlnichtigkeit abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig; der so gewählte Personalrat ist rechtmäßig in seinem Amt (vgl. zur Anfechtung der Betriebsratswahl: BAG, Beschluss vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1, 8).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …

    Die Wahlanfechtungsfrist, bei der es sich um ein Begründetheitserfordernis der Klage handelt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 - BVerwGE 119, 138 = Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 15 S. 9 m.w.N.), ist hier gewahrt.

    Angesichts dessen, dass im öffentlichen Dienst die Fünf-Tage-Woche üblich ist, gelten als Arbeitstage die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 a.a.O. S. 144 bzw. S. 13).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    Rn. 41 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten im Bereich des BPersVG als Arbeitstage stets (nur) die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, weil im öffentlichen Dienst die Fünf-Tage-Woche üblich ist (zu § 25 BPersVG BVerwG 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 - zu II 3 der Gründe, BVerwGE 119, 138;… zu § 16 Abs. 6 BGleiG 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - Rn. 23;… ebenso Dörner in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 4. Aufl. § 25 Rn. 36;… Berg in Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen BPersVG 9. Aufl. § 69 Rn. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2011 - 11 TaBV 45/10

    Anfechtung der Wahl zur Hauptbetriebsvertretung - Anfechtungsfrist - …

    (Rn.34) Dieses umfasst im Falle der Verhältniswahl die Zahl der auf jede Vorschlagsliste und im Falle der Personenwahl die der auf jeden einzelnen Bewerber entfallenden gültigen Stimmen, die Namen der gewählten Bewerber sowie die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen und der ungültigen Stimmen - Anschluss an BVerwG 23.10.2003 - 6 P 10/2003.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2003 - Az: 6 P 10/03 - hat es erkannt, dass die Bekanntgabe der Ersatzmitglieder nicht zum Wahlergebnis gehöre und die Anfechtungsfrist auch durch die Bekanntgabe ohne Mitteilung der Ersatzmitglieder beginne.

    Wahlergebnis ist somit das sich aus der Stimmenauszählung ergebende Resultat (BVerwG vom 23.10.2003 - 6 P 10/2003 - AP Nr. 1 zu § 23 BPersVG).

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