Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Personalrats - Überwachung - Verhalten von Lehrkräften - Leistung von Lehrkräften - Wissenschaftliche Untersuchung - Lernentwicklung an Schulen - Befragung von Schulkindern - Maschinelle Auswertung der Befragungsergebnisse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Keine Mitbestimmung des Personalrats bei Befragung von Schulkindern über den Verlauf des letzten Schuljahres im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.07.1999 - 2 VG FL 31/98
- OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 338/99
- BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 501
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Ein technisches Überwachungssystem liegt vielmehr auch dann vor, wenn es Verhaltens- oder Leistungsdaten verarbeitet, die auf nichttechnischem Wege gewonnen und dem System lediglich zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 16, 22; Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 280; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 374 ff.).Unter Überwachung ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung des zu überwachenden Objektes zu verstehen (BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 366, 378).
Die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 zum "Mitarbeiter-Berichtswesen") wie des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 zum "Technikerberichtssystem") hatten gemeinsam, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitstäglich Erhebungsbögen auszufüllen hatten, die in regelmäßigen Abständen maschinell ausgewertet wurden.
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Ein technisches Überwachungssystem liegt vielmehr auch dann vor, wenn es Verhaltens- oder Leistungsdaten verarbeitet, die auf nichttechnischem Wege gewonnen und dem System lediglich zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 16, 22; Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 280; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 374 ff.).Die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 zum "Mitarbeiter-Berichtswesen") wie des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 zum "Technikerberichtssystem") hatten gemeinsam, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitstäglich Erhebungsbögen auszufüllen hatten, die in regelmäßigen Abständen maschinell ausgewertet wurden.
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Darin unterscheidet sie sich von nichttechnischen Formen der Leistungskontrolle, die nur gelegentlich, stichprobenhaft stattfinden (vgl. BAG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 311).
- BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Die durch die Auswertung der Fragebögen gewonnenen Aussagen ermöglichen daher weder für sich allein noch in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen eine vernünftige und sachgerechte Beurteilung der Lehrkräfte (vgl. BAG, Beschluss vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 -, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluss vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217, 229). - BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Ein technisches Überwachungssystem liegt vielmehr auch dann vor, wenn es Verhaltens- oder Leistungsdaten verarbeitet, die auf nichttechnischem Wege gewonnen und dem System lediglich zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 16, 22; Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 280; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 374 ff.). - BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Die durch die Auswertung der Fragebögen gewonnenen Aussagen ermöglichen daher weder für sich allein noch in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen eine vernünftige und sachgerechte Beurteilung der Lehrkräfte (vgl. BAG, Beschluss vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 -, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluss vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217, 229). - BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90
Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (Beschluss vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143, 145 f.; Beschluss vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45, 50). - BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85
Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (Beschluss vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143, 145 f.; Beschluss vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45, 50). - BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Der vom Oberverwaltungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 66, 68) ist hier nicht einschlägig. - BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Wenn jedoch auf Grund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung (Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - PersR 1996, 316, 318; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31 m.w.N.). - BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von …
- BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21
Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige …
Im Übrigen ist es nicht erforderlich, dass die zur Datenverarbeitung eingesetzte technische Einrichtung im Eigentum des Dienstherrn steht oder sich in den Räumen der Dienststelle befindet (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17).Der Begriff der "Überwachung" umfasst nach seiner sprachlichen Bedeutung sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Auswertung bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung der Beschäftigten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ).
In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 …und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).
Demgegenüber würden, sofern die Strukturierung der Seite bzw. des Kanals objektiv nicht auf eine Mitteilung verhaltens- oder leistungsbezogener Daten angelegt ist, lediglich sporadische Kommentare auch für die Beschäftigten erkennbar von vornherein keine taugliche Grundlage für die Befürchtung einer überwachenden Beurteilung ihres Verhaltens oder ihrer Leistung durch die Dienststellenleitung bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8).
- BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22
Facebook-Seite mit Kommentarfunktion als mitbestimmungspflichtige …
Im Übrigen ist es nicht erforderlich, dass die zur Datenverarbeitung eingesetzte technische Einrichtung im Eigentum des Dienstherrn steht oder sich in den Räumen der Dienststelle befindet (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17).Der Begriff der 'Überwachung' umfasst nach seiner sprachlichen Bedeutung sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Auswertung bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung der Beschäftigten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ).
In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 …und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).
Demgegenüber würden, sofern die Strukturierung der Seite bzw. des Kanals objektiv nicht auf eine Mitteilung verhaltens- oder leistungsbezogener Daten angelegt ist, lediglich sporadische Kommentare auch für die Beschäftigten erkennbar von vornherein keine taugliche Grundlage für die Befürchtung einer überwachenden Beurteilung ihres Verhaltens oder ihrer Leistung durch die Dienststellenleitung bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8).
- VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten
Vielmehr verwies das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 -, Abdruck Seite 9, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 -, BAGE 46, 367 = NJW 1985, 450).Wer die Daten in eine von der Dienststelle eingerichtete und angewendete technische Einrichtung eingibt (die Beschäftigten selbst, damit gesonderte beauftragte Beschäftigte oder - wie hier - außenstehende Nutzer), ist unerheblich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 2001, a.a.O., Seite 9).
Mit der hier vorgenommenen Wertung der möglichen Kommentare als zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Beschäftigten geeignet setzt sich die Fachkammer nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 -.
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 5/06
Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch in Krankenhäusern verwandten …
Ein technisches Überwachungssystem liegt vielmehr auch dann vor, wenn es Verhaltens- oder Leistungsdaten verarbeitet, die auf nichttechnischem Wege gewonnen und dem System lediglich zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.12.1987, a.a.O.; Beschluss vom 29.08.2001 - 6 P 10.00 -, ZBR 2002, 208 = PersR 2001, 521).Rn. 37 Vom Mitbestimmungstatbestand ist freilich allein diejenige technische Überwachung erfasst, welche die praktisch dauernde und lückenlose Ermittlung von Informationen über den jeweiligen Beschäftigten erlaubt; es muss sich um einen von Kontinuität geprägten, ständigen Überwachungsvorgang handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2001, a.a.O.).
Die Fragen müssen auf eine objektive Verhaltens- oder Leistungsbeschreibung der jeweiligen Beschäftigten ausgerichtet sein und für sich allein oder in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen deren vernünftige und sachgerechte Beurteilung ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2001, a.a.O.).
Eine technische Einrichtung ist daher zur "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten bestimmt, wenn sie verhaltens- oder leistungsbezogene Daten der Beschäftigten zu Aussagen über bestimmte Verhaltensweisen oder Leistungen verarbeitet, die danach eine Beurteilung von Verhalten oder Leistung ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15
Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für …
Eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren darüber zu befinden, besteht grundsätzlich nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1968 - 7 P 10.66 - BVerwGE 29, 74 , vom 14. Juli 1977 - 7 P 11.75 - Buchholz 238.32 § 85 BlnPersVG Nr. 1 S. 3, vom 23. Juli 1979 - 6 P 28.78 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 1 S. 4 und vom 3. März 1993 - 6 P 34.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 85; vgl. ferner die Beschlüsse vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16 …und vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 - BVerwGE 143, 6 Rn. 18). - BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen …
Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 18 m.w.N.; BAG…, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289;… Altvater u.a., a.a.O. Rn. 82;… Fischer/Goeres, a.a.O.;… Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 196, 196 a und 199 a;… Rehak, a.a.O. Rn. 195 a;… Fitting u.a. a.a.O. Rn. 215 f.). - BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10
Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten …
Eine entsprechende Wertung kommt in Betracht, wenn der Dienststellenleiter die Beschäftigten anweist, die Überwachung durch einen Dritten zu dulden (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - BAGE 109, 235 ). - BVerwG, 30.04.2008 - 6 PB 6.08
Mitbestimmungsrecht eines Personalrats zu einer für die tariflichen …
Rn. 11 Diese Beurteilung entspricht derjenigen, zu welcher der Senat im Fall einer Befragung von Schülern zur Qualität des Unterrichts gelangt war (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - 16 A 1539/09
Mitbestimmung im Rahmen der Änderungen des sogenannten Grundlagenerlasses als …
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 -, PersR 2001, 521 (…= juris Rdn. 32) m. w. N.Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 -, PersR 2001, 521 (…= juris Rdn. 33); zu einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall: BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 -, PersR 1992, 20 (…= juris Rdn. 27).
- OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16
Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der …
Für diese personalvertretungsrechtliche Zuordnung ist es von vorneherein unerheblich, ob die DORA-Auswertungen rechtmäßig durchgeführt werden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2017, a.a.O., Rn. 15; Beschl. v. 29.8.2001 - BVerwG 6 P 10.00 -, juris Rn. 33;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.10.2010 - 16 A 1539/09.PVL -, juris Rn. 38 f.) und insbesondere ob die Regionaldirektion für die Durchführung dieser DORA-Auswertungen überhaupt zuständig ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 16 A 276/09
Mitbestimmung und Anhörung eines Mitmieters von gemeinsamen Büroräumen …
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