Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.03.1983 - PVB 37/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1985 - CB 7/83
- BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Papierfundstellen
- DÖV 1987, 1074
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79
Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Der im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - <ZBR 1982, 185 = PersV 1982, 406>) stehenden Auffassung des Beschwerdegerichts, § 47 Abs. 2 BPersVG finde auf Soldaten, die als Soldatenvertreter einer Personalvertretung angehören, keine Anwendung, folgt der Senat nicht.Davon ist auch der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - (…a.a.O.) und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 35.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 Nr. 35 = DVBl. 1985, 741) ausgegangen, und daran ist auch im Blick auf § 47 Abs. 2 BPersVG festzuhalten.
- BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Dieser besteht, wie der Senat mehrfach unter Hinweis auf die Stellung der Vorschrift im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschrieben ist, betont hat, darin, nicht nur den Verlust des Personalratsamtes als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen zu verhindern, sondern darüber hinaus die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherzustellen und die Mitglieder des Personalrats vor dienstlichen Maßnahmen zu bewahren, welche sie dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Personalratsamtes hindern könnten (Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 -NJW 1985, 2842> m.w.Nachw.). - BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 34.79
Personalratsmitglied - Vorübergehende Umsetzung - Zustimmungsbedürftigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Dementsprechend hat der Senat auch die vorübergehende Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Dienststelle von der Zustimmung der Personalvertretung abhängig gemacht (Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 34.79 - ).
- BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>). - BVerwG, 21.12.1984 - 6 P 35.82
Anordnung einer gestaffelten Regeldienstzeit für beim Materialamt des Heeres …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Davon ist auch der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - (…a.a.O.) und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 35.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 Nr. 35 = DVBl. 1985, 741) ausgegangen, und daran ist auch im Blick auf § 47 Abs. 2 BPersVG festzuhalten. - BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76
Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Soldat - Wahl zur Personalvertretung - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>). - BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77
Soldat - Aufgaben als Personalratsmitglied - Benachteiligung in der Wahrnehmung - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>).
- BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03
Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; …
Die in § 47 Abs. 2 BPersVG verwandten Begriffe "Versetzung, Abordnung, Umsetzung" mögen offen sein für ein Verständnis, welches über die strengen dienstrechtlichen Definitionen hinausgeht (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 6 S. 6; vgl. zur grundsätzlichen Geltung dienstrechtlicher Begriffsinhalte im Bereich der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten: Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 6 P 9.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 27 S. 18; Beschluss vom 12. September 2002 - BVerwG 6 P 11.01 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 4 S. 2 f.).g) Die vorstehenden Ausführungen legen die Frage nahe, ob an der Auffassung des Senats im Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 - (Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 6 S. 5 ff.) festgehalten werden kann, wonach die Versetzung von Personalratsmitgliedern auch dann nach § 47 Abs. 2 BPersVG zustimmungsbedürftig ist, wenn sie sich lediglich als zwingende Folge einer Organisationsmaßnahme darstellt.
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
- BVerwG, 18.05.2004 - 1 WDS-VR 1.04
Personalrat; Soldatenvertreter; Versetzungsschutz; Mandatsschutz; Wiederwahl; …
Der Schutz des § 47 Abs. 2 BPersVG erstreckt sich auf alle Personalratsmitglieder, auch auf die Soldatenvertreter im Personalrat (Beschlüsse vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 120.00 -).Schutzzweck der Norm ist es, den Verlust des Personalratsamtes als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen (s. § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG) zu verhindern, die ungestörte Ausübung des Mandats sicherzustellen und den Mitgliedern des Personalrats die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amtes hindern könnten, zu gewährleisten (grundlegend für Soldatenvertreter: Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 - weiterhin Beschluss vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 m. w. Nw.).
Da die Zustimmung des Personalrats nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Personalmaßnahme nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BPersVG - unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Grundes und der Unvermeidbarkeit der Personalmaßnahme - darstellt (Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 -), ist die angefochtene Versetzungsverfügung allein deshalb rechtswidrig.
- BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …
Dieses Zustimmungserfordernis, das als personalvertretungsrechtliches Beteiligungsrecht eigener Art anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 11.85 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 6 S. 7), begründet keinen (materiellen) Anspruch des Personalrats auf Rückgängigmachung von Maßnahmen, die unter Missachtung dieses Erfordernisses getroffen und umgesetzt werden. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 61 PV 2.14
Mitbestimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 und 4 PersVG (juris: PersVG BB) bei …
Der Antragsteller rügt nämlich nicht die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts, sondern beschränkt seinen Antrag ausdrücklich auf die Feststellung der Verletzung seines Zustimmungsrechts nach § 47 PersVG Bbg. Dieses von ihm geltend gemachte Zustimmungsrecht ist kein Mitbestimmungsrecht, sondern ein Beteiligungsrecht eigener Art (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 -, juris Rn. 26 m.w.N., zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 47 BPersVG), sodass die gerichtliche Überprüfung sich nur hierauf zu erstrecken hat.Mitglieder von Personalvertretungen sollen vor dienstlichen Maßnahmen geschützt werden, die sie entweder dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Mandats hindern könnten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 1987, a.a.O., juris Rn. 22).
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91
Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …
An dieser Rechtsprechung (vgl. auch Beschluß vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 -, Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 6) hält der Senat fest und bekräftigt hiermit seine Rechtsauffassung, daß ein Personalratsmitglied die Verletzung seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition durch Nichtbeachtung des Zustimmungsbedürfnisses nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG auch in einem von ihm selbst als Antragsteller eingeleiteten personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren geltend machen kann. - BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89
Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile …
Ein Versetzungsschutz besteht nunmehr auch für sie (§ 15 SBG; vgl. zur bisherigen Rechtslage einerseits BVerwGE 53, 215 und andererseits Beschluß vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 6). - VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 12 L 21/11
Beamter, Personalratsmitglied, Abordnung, Zustimmung, Mitbestimmung, dienstliches …
Rn. 24 BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 11/85 - zu § 47 Abs. 2 BPersVG (…juris Rn. 26); OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 A 2358/05.PVL - zur Fristenregelung des § 66 Abs. 3 LPVG NRW (…juris Rn. 40); Fischer/Goeres, GKÖD, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 47 Rn. 21.Rn. 28 BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 11/85 - (…juris Rn. 22).
- VG Bayreuth, 08.06.2021 - B 5 S 21.437
Aufhebung einer Abordnung, Personalratsmitglied, wichtige dienstliche Gründe, die …
Dies folgt bereits aus der systematischen Stellung des § 47 BPersVG im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der mit "Rechtstellung der Personalratsmitglieder" überschrieben ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1984 - 6 P 38.82 - Buchholz 238.2 A § 47 BPersVG Nr. 5 = NJW 1985, 2842 m.w.N.; B.v. 19.2.1987 - 6 P 11/85 - juris Rn. 22).Diesem Regelungsziel widerspräche es, wenn ein Personalratsmitglied, das von einer Maßnahme wie der vorliegend zu beurteilenden betroffen wird, die sogar zum Verlust dieses Amtes führt, nur deswegen von dem Schutz des § 47 Abs. 2 BPersVG ausgenommen würde, weil die Maßnahme beamtenrechtlich keine Abordnung, sondern lediglich eine nachträgliche Konkretisierung der Abordnungszeit darstellt und zur vorzeitigen Rückkehr an die Stammdienststelle führt (vgl. BVerwG, B.v. 19.2.1987 - 6 P 11/85 - juris Rn. 25).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
Zum Zustimmungserfordernis des Personalrats bei Umsetzung eines …
Diesem Regelungsziel widerspräche es, wenn ein Personalratsmitglied, das von einer Maßnahme wie der vorliegend zu beurteilenden betroffen wird, nur deswegen von dem Schutz des § 46 Abs. 2 Satz 1 PersVG LSA ausgenommen würde, weil die Maßnahme beamtenrechtlich keine Umsetzung, sondern lediglich eine verwaltungsorganisatorische Maßnahme wäre (vgl. zu § 47 Abs. 2 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 11/85 -, juris Rn. 25). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 61 PV 4.05
Dienststelle, Umorganisation, Kabinettsentscheidung, Ministerium, Auflösung einer …
- BVerwG, 20.06.2004 - 1 WB 28.05
- OVG Niedersachsen, 01.04.1998 - 17 L 6193/96
Beamtenrecht; Dienststellenauflösung; Versetzung; Eingegliederte Dienststelle
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1996 - 4 B 11343/96
Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung bei …
- OVG Brandenburg, 17.04.1997 - 6 B 53/97
Unterlassungsanspruch als Gegenstand eines personalvertretungsrechtlichen …
- BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 63.04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1997 - 1 B 189/97
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