Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Freistellung eines Personalratsmitgliedes - Verzicht auf Freistellung von Personalratsmitgliedern zu Lasten des Minderheitenschutzes - Verzicht des Personalrates auf die mögliche Freistellung eines seiner Mitglieder ohne sachlichen Grund - Verzicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 25.07.1991 - 33 K 3726/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1993 - 1 A 2524/91
- BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78
Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93
Ein solcher Verpflichtungsausspruch ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zulässig, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. etwa zum Anspruch des Personalratsmitgliedes auf Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG: BVerwGE 58, 54, 57 a.E.; zum Anspruch nach § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten: BVerwGE 69, 95, 102). - BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82
Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum
Auszug aus BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterschriftenquorum in § 19 Abs. 4 und 5 BPersVG (in der Entwurfsbegründung wird a.a.O. der Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 - genannt, s. BVerfGE 67, 369, 379 f.) hat der Gesetzgeber der Beachtung dieses Grundsatzes auch für Freistellungen einen besonders hohen Rang eingeräumt. - BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93
Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93
Ohne gewichtige sachliche Gründe darf der Personalrat weder ganz noch teilweise auf die mögliche Freistellung eines seiner Mitglieder verzichten, wenn dies im Ergebnis zu Lasten der gewählten Kandidaten einer sonst nicht zum Zuge kommenden Minderheitenliste gehen würde (wie Beschluß vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 -). - BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 137.82
Soldaten der Luftwaffe - Allgemeine Sprachschulung - Auswahlschulung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93
Ein solcher Verpflichtungsausspruch ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zulässig, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. etwa zum Anspruch des Personalratsmitgliedes auf Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG: BVerwGE 58, 54, 57 a.E.; zum Anspruch nach § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten: BVerwGE 69, 95, 102).
- OVG Brandenburg, 14.11.1996 - 6 A 78/95
Mitbestimmungsrechte bei Änderungen der Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 1 B 1591/00
Voraussetzungen der Durchsetzung des Rechts eines Mitgliedes des bei einer …
Rn. 61 Vgl. dazu auch: OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1 A 2524/91.PVB - , PersR 1993, 398; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 6 P 13.93 -. - OVG Brandenburg, 17.04.1997 - 6 B 53/97
Unterlassungsanspruch als Gegenstand eines personalvertretungsrechtlichen …
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