Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedeutung der zum Rücktritt des Personalrats führenden Motive für die Wirksamkeit des Rücktrittsbeschlusses - Personeller Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.06.1990 - FK (Bln) - C - 9.90
- BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68
Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats
Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
Die Frage, ob die erkennbar gewordenen Motive billigenswert sind, hat allein der Wähler und nicht das Gericht zu beantworten (vgl. auch schon Beschluß vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6).Mit Recht hat es im Anschluß an den schon genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - auch auf Praktikabilitätsbedenken hingewiesen.
- BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
Dementsprechend ist kein Raum für eine Überprüfung auf Ermessensfehler (vgl. für das Betriebsverfassungsrecht auch: BAG, Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972). - BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54
Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
Dementsprechend ist kein Raum für eine Überprüfung auf Ermessensfehler (vgl. für das Betriebsverfassungsrecht auch: BAG, Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13
Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; …
Wird der Angriff aus der Mitte des Personalrats geführt, bewirkt bereits die (einfache) Rechtswidrigkeit die Unwirksamkeit des Beschlusses (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - VII P 5.70 - BVerwGE 36, 174 [177]; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 P 12.04 - juris Rn. 20, indirekt offengelassen im Beschluss vom 26. November 1992 - 6 P 14.91 - juris Rn. 14).Anderes soll hier nur für die Ermessensüberprüfung gelten (…Beschluss vom 23. Oktober 1970 - a.a.O. 176 f.; Beschluss vom 26. November 1992 - a.a.O. Rn. 12).
- BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats; …
Vor allem wird damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mitglieder des Personalrats nicht gezwungen werden können, im Amt zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6 = ZBR 1970, 334 und vom 26. November 1992 - BVerwG 6 P 14.91 - Buchholz 251.2 § 24 BlnPersVG Nr. 1 = PersR 1993, 119).
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