Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.05.1982 - Pl 1/82
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1982 - P L 3/82
- BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84
Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Davon abgesehen war die Klägerin nicht verpflichtet, zugunsten des Beklagten die Einhaltung der für das Weiterbeschäftigungsverlangen geltenden Frist zu kontrollieren bzw. den Beklagten darauf aufmerksam zu machen, daß er noch kein fristgerechtes Übernahmeverlangen gestellt habe (vgl. BAG, Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - zu § 78 a Abs. 2 BetrVG). - BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Wie der erkennende Senat in BVerwGE 62, 364 (367 ff.) [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78] ausgeführt hat, haben die Anträge nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BPersVG eine prozeß- und materiellrechtlich unterschiedliche Wirkung. - BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Im Hinblick auf diesen unterschiedlichen Streitgegenstand der in § 9 Abs. 4 BPersVG vorgesehenen Anträge ist eine Rückumwandlung des Auflösungsantrages in einen Feststellungsantrag ausgeschlossen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - ). - BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 27.84
Auszubildender - Weiterbeschäftigung - Jugendvertretung - Ersatzmitglied
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Dabei kann hier offenbleiben, ob die Schutzwirkung des § 9 BPersVG deshalb eingetreten war, weil er während der Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses vertretungsweise an mehreren Sitzungen dieser Personalvertretung mitgewirkt hat (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 P 27.84 - <BVerwGE 74, 280 = ZBR 1986, 306 = DVBl. 1986, 954>).
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche …
Eine Änderung des mithin fortbestehenden Auflösungsbegehrens wäre im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin nicht mehr möglich (Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 - PersR 1995, 209, 210 und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4, Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).Diese Vorfrage darf nicht unbeantwortet bleiben (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - a.a.O.).
Ein solcher Antrag ist unwirksam (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - a.a.O.).
Diesem Umstand kommt gemäß § 9 Abs. 5 BPersVG keine Bedeutung für die Frage zu, ob ein Weiterbeschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - a.a.O.).
- BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen …
Dasselbe gilt zweifelsfrei für Auszubildende, die für ein ausgeschiedenes Mitglied in die Jugendvertretung nachgerückt und dort bis zur Neuwahl im Jahr vor Ausbildungsende verblieben sind (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch …
Von der Zulässigkeit von Feststellungsanträgen des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren, die darauf gerichtet sind, daß ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, sowie von deren fristwahrender Wirkung im Hinblick auf § 9 Abs. 4 BPersVG ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).Davon ist der Senat bisher nicht ausgegangen (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).
Zwar beantragte er unstreitig schon am 13. November 1990 - das im Tatbestand des VGH -Beschlusses angegebene Datum des 25. Oktober 1991 ist unrichtig und bezieht sich offensichtlich auf das Parallelverfahren BVerwG 6 P 20.94 - und mithin deutlich mehr als drei Monate vor dem für das Fristende maßgeblichen Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses seiner Ausbildung am 26. Februar 1992 seine Weiterbeschäftigung; ein solcher verfrühter Antrag ist unwirksam und kann ein Weiterbeschäftigungsverlangen nicht begründen (Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - a.a.O.).
- BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; …
Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.;… Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20;… Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.;… Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23). - VGH Hessen, 28.01.2014 - 22 A 229/13
Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend und …
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Mindestfrist, so dass die Mitteilung auch schon früher erfolgen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100, juris Rn. 20; Urteil vom 22. April 1987 - 6 P 15.83 -, PersR 1987, 189, juris Rn. 25).Vorliegend kommt ferner hinzu, dass der Antragsteller angesichts des ersten Weiterbeschäftigungsverlangens der Beteiligten, die bereits seit Mai 2010 Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung war, davon ausgehen durfte, dass sich diese über die ihr zustehenden Rechte wie über die im Einzelfall zu erfüllenden Voraussetzungen kundig gemacht hatte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. April 1987 - 6 P 15.83 -, a. a. O., juris Rn. 24).
- BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13
Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …
Dasselbe gilt zweifelsfrei für Auszubildende, die für ein ausgeschiedenes Mitglied in die Jugendvertretung nachgerückt und dort bis zur Neuwahl im Jahr vor Ausbildungsende verblieben sind (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13
Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …
Dasselbe gilt zweifelsfrei für Auszubildende, die für ein ausgeschiedenes Mitglied in die Jugendvertretung nachgerückt und dort bis zur Neuwahl im Jahr vor Ausbildungsende verblieben sind (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 4). - OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
Zeitweilige Verhinderung eines Jugendvertreters bei Fernbleiben von Sitzungen der …
Rn. 25 1. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass negative Feststellungsanträge des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die darauf gerichtet sind, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, zulässig sind (BVerwG…, Beschluss vom 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, BVerwGE 139, 29 Rn. 13 f.;… Beschluss vom 18.8.2010 - 6 P 15/09 - juris Rn. 15; Beschluss v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100 f.; Urteil vom 22.4.1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 19/88
Nicht ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte bei der …
Der Antrag auf Auflösung, der eine Rechtsgestaltung zum Gegenstand hat, ist dagegen dann geboten, wenn die an das Wieterbeschäftigungsverlangen geknüpfte Rechtsfolge bereits eingetreten ist (BVerwGE 62, 364, 369 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78]; ebenso Urt. v. 22.04.1987 - 6 P 15.83).Zwar wird ein vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellter Feststellungsantrag durch den Abschluß der Ausbildung während des gerichtlichen Verfahrens nicht gegenstandslos und braucht deshalb nicht förmlich geändert zu werden; im übrigen ist im Hinblick auf den unterschiedlichen Streitgegenstand der in § 9 Abs. 4 vorgesehenen Anträge eine wechselseitige Umwandlung zwischen ihnen aber nicht möglich (BVerwGE 78, 223, 226 [BVerwG 30.10.1987 - 6 P 25/85]; Urt. v. 22.04.1987 - 6 P 15.83 -).
- VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10
Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
(BVerwG, Beschluss vom 22.04.1987 - 6 P 15/83 - PersR 1987, 189; zitiert nach Juris).Dies ist dann der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 22.04.1987 - a.a.O - vom 09.10.1996 - a.a.O - und vom 31.05.2005 - 6 PB 1/05 - PersR 2005, 323; BAG, Urteil vom 31.10.1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79; alle zitiert nach Juris;… Fischer/Goeres in Fürst GKÖD V K § 9 Rdnr. 27;… Lorenzen/Faber BPersVG § 9 Rdnr. 32).
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht …
- OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09
Antragstellung, Rechtzeitigkeit, Wirksamkeit
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 9/00
Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00
Anforderungen an die Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Geltung eines …
- VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387
Erfolgloses form-, aber nicht fristgerechtes Weiterbeschäftigungsverlangen eines …
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