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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,590
BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - Parkerlaubnisverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 69 Abs. 2 S. 3, 5 § 75 Abs. 3 Nr. 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 276
  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 644
  • DÖV 1994, 129
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (24)

  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).

    Wesentlich sei allein, wie der Betriebsrat die Erklärung habe auffassen dürfen (BAGE 23, 196 ).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Dies hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits entschieden (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53).

    Aus diesen Gründen ist es nach der Rechtsprechung für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung nicht erheblich, ob die Beschäftigten allein durch die technische Einrichtung überwacht werden oder ob sie in Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen an der Überwachung etwa durch regelmäßig zu erstellende Tätigkeitsberichte aktiv mitwirken (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Senats eine solche Regelung über die Begrenzung bestehender Überwachungsmöglichkeiten gegenüber der Personalvertretung (dauerhafte) Verbindlichkeit nur erlangen, wenn sie Inhalt einer Dienstvereinbarung ist; eine entsprechende einseitige Versicherung des Dienststellenleiters genügt dazu nicht (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Senat hat die Frage nach der Verlängerbarkeit der Frist in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - PersR 1990, 102 (insoweit in BVerwGE 84, 58 nicht abgedruckt) ausdrücklich offengelassen, zuletzt aber eine gewisse zeitliche Dispositionsbefugnis und die insoweit bestehende Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters hervorgehoben.

    Jedenfalls aber hält es der Senat für angezeigt, die gesetzliche Regelung nicht so eng auszulegen, daß Unklarheiten über den Fristlauf, die aus verschiedenen Gründen auftreten mögen (vgl. etwa BVerwGE 84, 58; BAGE 50, 55), nicht durch einvernehmliche Klarstellung bereinigt werden können.

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Jedenfalls aber hält es der Senat für angezeigt, die gesetzliche Regelung nicht so eng auszulegen, daß Unklarheiten über den Fristlauf, die aus verschiedenen Gründen auftreten mögen (vgl. etwa BVerwGE 84, 58; BAGE 50, 55), nicht durch einvernehmliche Klarstellung bereinigt werden können.

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Abschluß einer derartigen Dienstvereinbarung stellt sich mithin als "vorweggenommene" Mitbestimmung dar (Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 28.82 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 5 (LS) = ZBR 1984, 151 ).

    Dem Dienststellenleiter und dem Personalrat ist auf diese Weise aufgegeben, in dem jeweiligen Sachzusammenhang zu erwägen, ob der Abschluß einer Dienstvereinbarung zweckmäßiger ist als die Aneinanderreihung von Einzelregelungen und die jeweilige Beteiligung des Personalrats an ihnen (Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 28.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Dienststellenleiter kann im Rahmen der Dienstaufsicht notfalls dazu gezwungen werden (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 81).

    Bei objektiv-finaler Betrachtung (vgl. dazu Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - a.a.O.) ist die Einrichtung aufgrund ihrer technischen Natur und der objektiv gegebenen Einsatzbedingungen geeignet und damit auch dazu "bestimmt", diese Daten jederzeit lückenlos und auf technisch einfache Weise zu Kontrollzwecken abrufen und auswerten zu können.

  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Auf seiner Grundlage hat der Senat überdies in ähnlichem Zusammenhang schon entschieden, daß die Berufung des Dienststellenleiters auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsverweigerung dann rechtsmißbräuchlich sei, wenn er einen dabei unterlaufenen Verstoß gegen zwingende Formvorschriften vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist erkannt und dem Personalrat gegenüber gleichwohl verschwiegen habe; darüber hinaus sei es möglicherweise als rechtsmißbräuchlich zu werten, wenn er vor Ablauf der Erklärungsfrist bewußt zu erkennen gebe, er werde dem Formfehler keine Bedeutung beimessen und die Zustimmungsverweigerung als wirksam behandeln (Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - Buchholz 238.36 § 40 NdsPersVG Nr. 2 und vom 21. April 1992 - BVerwG 6 P 8.90 - ZBR 1992, 280 = ZfPR 1992, 141, 144 f. mit zust. Anm. von Ilbertz).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).
  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Auf seiner Grundlage hat der Senat überdies in ähnlichem Zusammenhang schon entschieden, daß die Berufung des Dienststellenleiters auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsverweigerung dann rechtsmißbräuchlich sei, wenn er einen dabei unterlaufenen Verstoß gegen zwingende Formvorschriften vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist erkannt und dem Personalrat gegenüber gleichwohl verschwiegen habe; darüber hinaus sei es möglicherweise als rechtsmißbräuchlich zu werten, wenn er vor Ablauf der Erklärungsfrist bewußt zu erkennen gebe, er werde dem Formfehler keine Bedeutung beimessen und die Zustimmungsverweigerung als wirksam behandeln (Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - Buchholz 238.36 § 40 NdsPersVG Nr. 2 und vom 21. April 1992 - BVerwG 6 P 8.90 - ZBR 1992, 280 = ZfPR 1992, 141, 144 f. mit zust. Anm. von Ilbertz).
  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht …

  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen …

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 15.67

    Antrag auf Reisekostenerstattung nach Ablauf der Jahresfrist - Auslegung des § 17 …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 15 S 744/82

    Personalvertretung; Äußerungsfrist des Personalrats; Schriftform der …

  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - …

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85

    Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung - …

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

  • BVerwG, 26.03.1986 - 6 P 38.82

    Einstellung des Betriebes eines Dienstzuges - Beteiligung des Personalrates - Die …

  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 P 1.81

    Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung für das Bundesbahn-Sozialwerk - …

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige …

    Der Begriff der "Überwachung" umfasst nach seiner sprachlichen Bedeutung sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Auswertung bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung der Beschäftigten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 …und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in …

    Damit hat sie den Personalrat von einer fristwahrenden Erklärung abgehalten mit der Folge, dass sie sich auf die Folgen einer nach dieser Praxis rechtzeitigen, in Wahrheit aber verspäteten Erklärung nach Treu und Glauben sowie nach dem das Personalvertretungsrecht beherrschenden Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht berufen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1992 - 6 P 16.91 -, BVerwGE 91, 276 [zu § 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG a.F.]).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem …

    Im Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - (BVerwGE 91, 276) hat der Senat in der Forderung des Personalrats, über bestimmte Gesichtspunkte der beabsichtigten Maßnahme eine Dienstvereinbarung zu treffen, keinen Grund für den Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens erblickt.
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