Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 18.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.08.1979 - PVS 10/79
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1980 - XIII 1791/79
- BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 18.80
- BVerwG, 21.01.1983 - 6 P 18.80
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15
Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für …
Der Gesamtpersonalrat der AOK Baden-Württemberg ist - auch wenn er teils in Stuttgart tagen mag - nicht die personalvertretungsrechtliche Entsprechung zur Dienststelle "AOK-Hauptverwaltung", sondern eine eigenständige Personalvertretung, die neben die einzelnen örtlichen Personalräte der verselbständigten Dienststellen tritt und die nur dann - und in diesem Fall anstelle des örtlichen Personalrats - zu beteiligen ist, wenn eine beteiligungspflichtige Maßnahme über den Bereich einer Dienststelle hinausgeht (vgl. § 54 , § 85 Abs. 8 LPVG a.F. bzw. § 54 , § 91 Abs. 8 LPVG n.F.; s. BVerwG, Beschluss vom 26.11.1982 - 6 P 18.80 -, Buchholz 238.31 § 85 PersVG BW Nr. 1, zu § 85 Abs. 6 LPVG BW 1974; Senatsbeschluss vom 02.07.2015 - PL 15 S 2013/14 -, zu § 91 LPVG n.F.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2022 - 61 PV 3.21
Personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit der Polizeibehörde im Land …
Der bei der Behörde Polizeipräsidium des Landes Brandenburg gebildete Gesamtpersonalrat war hier nach Maßgabe des §§ 76, 75 Abs. 2 PersVG zu beteiligen, weil der ihm als Leiter der Gesamtdienststelle zugeordnete Polizeipräsident zur Umsetzung des Beamten von der Bereitschaftspolizei als Teil der Direktion Besondere Dienste (Hauptdienststelle) zur Direktion Ost befugt war und es sich nicht um eine Angelegenheit gehandelt hat, die nur die abgebende Dienststelle und die bei ihr Beschäftigten betraf, sondern auch die Beschäftigten der Direktion Ost als aufnehmende Dienststelle (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats in solchen Fällen BVerwG, Beschluss vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 18.80 - juris).Angesichts dieser gesetzlichen Regelung der Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats für dienststellenübergreifende Angelegenheiten innerhalb der Behörde, zu denen der Leiter der Gesamtdienststelle befugt ist, besteht weder ein Bedürfnis noch Raum für eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 75 Abs. 1 Satz 2 PersVG auf Umsetzungsfälle und für eine Auslegung des § 68 Abs. 1 Nr. 4 PersVG dahin, dass eine Doppelbeteiligung örtlicher Personalräte anstelle des Gesamtpersonalrats geboten sei (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats bei dienststellenübergreifenden Angelegenheiten BVerwG, Beschluss vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 18.80 - juris und Beschluss vom 29. August 2005 - BVerwG 6 PB 6.05 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 1966/15
Gültigkeit einer Gesamtpersonalratswahl - Verselbständigung kommunaler …
Das darin enthaltene und schon in § 72 Abs. 2 LPVG 1968 zum Ausdruck gekommene Prinzip, dass bei beteiligungsfähigen Maßnahmen, die (nur) bestimmte Beschäftigte oder Dienststellen betreffen, nicht der Gesamtpersonalrat, sondern die dort gebildeten Personalvertretungen beteiligt werden, hat der Gesetzgeber bis heute beibehalten (BVerwG, Beschluss vom 26.11.1982 - 6 P 18.80 -, zu § 85 Abs. 6 LPVG BW 1974; zu § 91 Abs. 8 Satz 1 LPVG vgl. Senatsbeschluss vom 02.07.2015 - PL 15 S 1000/14 -, jeweils Juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 2225/90
Eine in die Landkreisverwaltung eingebundene Krankenhausverwaltung stellt keine …
Denn ein im Fall der personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung zu bildender Gesamtpersonalrat ist nach § 85 Abs. 6 Satz 1 LPVG zuständig, wenn die beteiligungsfähige Maßnahme der Hauptdienststelle über den Bereich einer Dienststelle hinausgeht, während auch bei einer Maßnahme der Hauptdienststelle, die sich nur auf eine Dienststelle bezieht, der jeweilige Dienststellenpersonalrat -- hier also gegebenenfalls der Antragsteller -- zu beteiligen ist (dazu BVerwG, Beschluß vom 26.11.1982 - 6 P 18.80 -, PersV 1983, 158; Beschluß des erkennenden Senats vom 15.5.1984 - 15 S 277/83 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1983 - 6 P 18.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.08.1979 - PVS 10/79
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1980 - XIII 1791/79
- BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 18.80
- BVerwG, 21.01.1983 - 6 P 18.80
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