Rechtsprechung
| BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten - Hören von Rundfunksendungen - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 13.03.1981 - PVL 8/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.1982 - CL 36/81
- BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82
Papierfundstellen
- DVBl 1988, 689
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80
Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82
Wie der Senat in dem Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 ) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.Diese Anordnung regelt - anders als in dem in BVerwGE 67, 61 entschiedenen Fall, der eine Anordnung an die waffentragenden Beamten des Zollfahndungsdienstes betraf, sich während einer angemessenen Zeit vor Dienstbeginn sowie während des Dienstes jeglichen Alkoholgenusses zu enthalten - lediglich das allgemeine Verhalten der Beschäftigten innerhalb der Dienststelle und ihr Verhalten bei ihrer Tätigkeit.
- BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83
Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb
Auszug aus BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82
Die Dienstausübung selbst ist dadurch regelmäßig nicht berührt, weil der Beschäftigte bereits aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis verpflichtet ist, die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben konzentriert und sorgfältig zu erledigen und sich während der Arbeit nicht durch das Hören von Rundfunksendungen ablenken zu lassen (vgl. BAG, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - <NJW 1986, 1952 = NZA 1986, 435>).
- BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91
Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke
Geben Regelungen sowohl das sog. allgemeine dienstliche Verhalten als auch die Art und Weise der Dienstausübung vor, so ist die Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit danach zu beantworten, welcher Regelungsbereich unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten im Vordergrund steht (BVerwG, Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61; Beschluß vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 1.7 = ZBR 1988, 198; Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 71 = DVBl 1990, 294). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99
Mitbestimmung bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung
Deshalb schafft jede Regelung des Verhaltens der Beschäftigten eine bestimmte Ordnung in der Dienststelle, wie umgekehrt jede Regelung der Ordnung in der Dienststelle ein bestimmtes Verhalten der Beschäftigten verlangt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.03.1983, BVerwGE 67, 61, vom 30.12.1987, PersV 1989, 71, 72). - BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung
Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.
- BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - <BVerwGE 67, 61, 63> [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - ) ausgeführt hat, handelt es sich hierbei um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen. - BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von …
Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist. - VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02
Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte
Im hier zu entscheidenden Fall stellen sich diejenigen Nutzungseinschränkungen, die zunächst kraft des vertraglichen Arbeitsverhältnisses zwischen der Klägerin und ihren Beschäftigten bestehen und ggf. durch das arbeitsrechtliche Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert werden können, als bloße Regelungen der betrieblichen Abläufe und des Miteinanders im Betrieb dar (so in anderem Zusammenhang wohl auch BVerwG, Beschluss vom 30.12.1987 - 6 P 20.82 -, DVBl. 1988, 689).Ohnehin ist äußerst fraglich - wenngleich nach dem Gesagten nicht entscheidungsbedürftig -, ob die Klägerin ein solches allumfassendes Verbot überhaupt aussprechen darf und ob sie in diesem Fall auf die Mitwirkung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG angewiesen wäre (vgl. hierzu den von der Klägerin zitierten Beschluss des BAG vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83 -. NJW 1986, 1952 sowie aus personalvertretungsrechtlicher Sicht BVerwG, Beschluss vom 30.12.1987 - 6 P 20.82 -, DVBl. 1988, 689).
- BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06
Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der …
Geben Regelungen sowohl das allgemeine dienstliche Verhalten als auch die Art und Weise der Dienstausübung vor, so ist die Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit danach zu beantworten, welcher Regelungsbereich unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten im Vordergrund steht (Beschlüsse vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24, vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17, vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 4.91 - Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 4 und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 Nr. 19 S. 9). - VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88
Zur Mitbestimmungspflicht bei Einschränkung vorhandener Parkmöglichkeiten auf …
Eine auf die Ordnung oder das Verhalten der Beschäftigten bezogene Regelung liegt vor, wenn Vorschriften aufgestellt werden, die in diesem Sinne in den Ablauf des Lebens in der Dienststelle eingreifen und die entweder von allen Beschäftigten oder aber von mehreren von ihnen zu beachten sind (BVerwG, Beschluß vom 23. August 1982 -- 6 P 45.79 -- PersV 1983, 375; Beschluß vom 30. Dezember 1987 -- 6 P 20.82 -- ZBR 1988, 198). - VG Berlin, 16.11.2011 - 60 K 9.11
Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht mitbestimmungspflichtig
Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Arbeitsverhalten), unterliegen dagegen nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 1983 - 6 P 25.80 -, PersV 1984, 318, vom 30. Dezember 1987 - 6 P 20.82 -, PersV 1989, 71 und vom 19. Juni 1990 - 6 P 3.87 -, PersV 1990, 534). - BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Regelungen zur Ordnung der Dienststelle …
In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen. - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2009 - PL 15 S 1/07
Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulverwaltung nicht …
- VGH Hessen, 18.02.2010 - 22 A 2457/08
Mitbestimmung bei Zielvereinbarung mit Schulleitung
- OVG Sachsen, 07.11.2024 - 9 A 464/23
Rechtsschutzbedürfnis; Maßnahme; Impfpflicht; Maßnahme zur Verhütung von …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - PL 15 S 623/02
Keine Mitbestimmung bei Einführung einheitlicher Hausschrift
- VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89
Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber …
- LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 93/88
Arbeitnehmer; Treuepflicht; Unerlaubte Handlung; Mitteilung; Verhaltensbedingte …
- VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 1669/12
Rechtmäßigkeit einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit in den Allgemeinem …
- BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 5.92
Zustimmung zur Schließung eines Kasernentores des Fliegerhorstes, um den …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 15/87
Mitbestimmungspflichtigkeit der Änderung einer Vertretungsregelung; Umfang der …
- VG Potsdam, 17.12.1997 - 11 K 4471/96
Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Zusammenhang mit der Einführung einer …
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