Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Teilabordnung von Lehrern durch vorläufige Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelung - Teilabordnung von Lehrern - Abdeckung des Unterrichtsbedarfs - Mitbestimmungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.02.1991 - PVS 8/90
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 1655/91
- BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 455 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92
Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92
Wie in dem Beschluß des Senats vom 02.06.1993 - BVerwG 6 P 3.92 - im einzelnen ausgeführt worden ist, reicht es aber übergangsweise zur Annahme eines Feststellungsinteresses aus, daß der Beteiligte in anderen Fällen zu Schuljahresbeginn den Unterrichtsbedarf etwa an beruflichen Schulen durch vorläufige Regelungen abdecken muß und dieser Vorgang als solcher sich jederzeit wiederholen kann.
- BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11
Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des …
Wird im Mitbestimmungsverfahren die Zustimmung des Personalrats erteilt oder ersetzt, so wird die vorläufige Regelung durch die endgültige Maßnahme abgelöst (vgl. Beschluss vom 2. August 1993 - BVerwG 6 P 20.92 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 2 S. 7;… Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 69 Rn. 59;… Gerhold, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 69 Rn. 114;… Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 69 Rn. 36e).Rn. 45 aa) Eine der Natur der Sache nach unaufschiebbare Maßnahme liegt vor, wenn die konkrete Situation trotz Verweigerung der Zustimmung des Personalrats und trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens eine Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. Beschlüsse vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 18 S. 18, vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 6.91 - Buchholz 251.5 § 73 HePersVG Nr. 1 S. 2 und vom 2. August 1993 - BVerwG 6 P 20.92 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 2 S. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13
Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle …
Rn. 64 BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395 = juris, Rn. 10, vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, PersR 1993, 123 = juris, Rn. 18, und vom 4. Februar 1992 - 6 PB 20.91 -, Buchholz 251.4 § 82 HmbPersVG Nr. 1 = juris, Rn. 4; vgl. auch schon OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2008 - 1 B 1067/08 -, n. v., (jeweils zu § 69 Abs. 5 BPersVG). - VG Düsseldorf, 22.12.2011 - 40 L 1781/11
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Abordnung eines Lehrers an eine …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, juris Rdn. 14 ff. (= PersR 1993, 123), und vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, juris Rdn. 10 (= PersR 1993, 395).Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, juris Rdn. 24 (= PersR 1993, 123), und vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, juris Rdn. 12 f. (= PersR 1993, 395).
- VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05 Dieser Maßstab ist vielmehr nur dann anzulegen, wenn die vorläufige Maßnahme die spätere Mitbestimmung faktisch ausschließt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 6 P 4.86 -, zit. nach juris, und vom 02. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395).
Dagegen ist bei einer vorläufigen Regelung wie der vorliegenden, die - wie noch auszuführen sein wird - die spätere Mitbestimmung nicht faktisch ausschließt, für die Annahme der Unaufschiebbarkeit (nur) erforderlich, dass ohne die Maßnahme eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabenerfüllung in Frage gestellt wäre ( BVerwG, Beschluss vom 02. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 1 B 1681/02.PVL -, zit. nach juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681/02
Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Abordnung eines …
BVerwG, Beschlüsse vom 19.4.1988 - 6 P 33.85 -, ZBR 1988, 284 = PersR 1988, 159, und vom 2.8.1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395 = PersV 1994, 506. - VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08
Mitbestimmungsrecht - zur vorübergehenden Zuweisung eines Beamten zu einem …
Fraglich erscheint jedoch, ob auf der Grundlage einer derartigen vorläufigen Regelung die befristete Zuweisung von Anfang an für neun Monate ausgesprochen werden durfte, obgleich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe in § 29 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG die anzurufende Einigungsstelle binnen zwei Monaten entscheiden soll und damit die für neun Monate ausgesprochene Zuweisung voraussichtlich länger dauern wird als das Einigungsstellenverfahren in Anspruch nimmt (vgl. zur Beschränkung der Zeitdauer auf das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren: Bay. VGH…, Beschluss vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - = PersR 94, S. 132 sowie BVerwG, Beschluss vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 -). - VG Hamburg, 17.12.2020 - 25 FLE 387/20
Infektionsschutz: Notwendigkeit des sofortigen …
Beispiele für derartige Maßnahmen sind die aus dienstlichen Gründen nicht mehr aufschiebbare Versetzung eines Beamten, die als vorläufige Regelung durch Abordnung bewirkt werden kann, die Einstellung von Arbeitskräften, derer die Dienststelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt bedarf, durch befristete Arbeitsverträge (…BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979, 6 P 53/78, juris Rn. 17) oder die Teilabordnung von Lehrern zur Abdeckung des Unterrichtsbedarfs an einer anderen Schule zwecks Abwendung eines drohenden Unterrichtsausfalls (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1993, 6 P 20/92, juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 2672/02
Voraussetzungen der Mitbestimmungsbedürftigkeit einer beabsichtigten Versetzung …
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395 (396), und vom 25. Oktober 1979 - 6 P 53.78 -, ZBR 1980, 161; ferner Beschlüsse des Fachsenats vom 27. Oktober 1999 - 1 A 3216/97.PVL -, PersR 2000, 168, und vom 15. März 1988 - CL 44/87 -, a.a.O. - BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 23.92
Abordnung eines Lehrers für einen Teil der zu gebenden Unterrichtsstunden von …
Eine vorläufige Regelung, mit der ein Lehrer zur Abdeckung des Unterrichtsbedarfs an einer anderen Schule hinsichtlich eines Teils der von ihm zu gebenden Unterrichtsstunden an diese abgeordnet wird, ist ausnahmsweise zulässig, wenn ihre Geltungsdauer bis zum Abschluß des zügig zu gestaltenden Mitbestimmungsverfahrens begrenzt wird und wenn nach Lage des Falles mit diesem Abschluß bis zum Ende des Schulhalbjahres zu rechnen ist (im Anschluß an den Beschluß vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 6.91 - Buchholz 251.5 § 73 PersVG Nr. 1; Parallelsache zu BVerwG 6 P 20.92). - VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 7819/14
Mitbestimmung; Unaufschiebbarkeit; Vorläufige Regelung
Eine unaufschiebbare Maßnahme liegt vor, wenn die konkrete Situation trotz Verweigerung der Zustimmung des zuständigen Personalrats und trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (BVerwG, Beschl. v. 02.08.1993 - 6 P 20.92 -, juris Rn. 10). - VG Gelsenkirchen, 20.11.2008 - 1 L 923/08
Abordnung, Lehrer, Personalrat, Personalvertretung, Mitbestimmung, Zustimmung, …
- VG Hamburg, 22.03.2018 - 25 FLE 36/18
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren über die vorläufige Umsetzung einer …
- VG Düsseldorf, 22.12.2011 - 40 L 1783/11
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Abordnung eines Lehrers an eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681
Vorliegen eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im …
- VG Berlin, 17.09.2008 - 7 A 235.08
Vorraussetzungen für eine vorläufige Zuweisung eines Beschäftigten bei der …
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