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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3097
BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82 (https://dejure.org/1983,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1983 - 6 P 21.82 (https://dejure.org/1983,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 (https://dejure.org/1983,3097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienststellenleiter - Personalrat - Grundsatz der Partnerschaft - Vertretung der wahrgenommenen Interessen - Grundsatz der Repräsentation - Stufenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    Darin findet der das Personalvertretungsrecht beherrschende Grundsatz der ausschließlichen Partnerschaft von Dienststellenleiter und Personalrat seinen Ausdruck (Vergleiche BVerwG, 14.04.1961, VII P 4.60, BVerwGE 12, 194).

    Darin findet der das Personalvertretungsrecht beherrschende Grundsatz der ausschließlichen Partnerschaft von Dienststellenleiter und Personalrat (vgl. BVerwGE 12, 194 [197]) seinen Ausdruck.

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    Das verböte es, die von der Rechtsbeschwerde angenommene Gesetzeslücke auf diesem Wege durch Richterspruch zu schließen (vgl. dazu BVerfGE 41, 399 [412]; 48, 246 [256]; BVerwGE 57, 183 [186] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    Das verböte es, die von der Rechtsbeschwerde angenommene Gesetzeslücke auf diesem Wege durch Richterspruch zu schließen (vgl. dazu BVerfGE 41, 399 [412]; 48, 246 [256]; BVerwGE 57, 183 [186] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    Das verböte es, die von der Rechtsbeschwerde angenommene Gesetzeslücke auf diesem Wege durch Richterspruch zu schließen (vgl. dazu BVerfGE 41, 399 [412]; 48, 246 [256]; BVerwGE 57, 183 [186] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Zuständigkeitsverteilung zwischen den bei einer Mittelbehörde bestehenden …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    Die Aufnahme dieser besonderen Beteiligungsregelung in das Bundespersonalvertretungsgesetz geht zwar auf die zum Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beteiligung von Personalvertretungen an den Entscheidungen sog. "Zwischendienststellen" zurück (vgl. BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] [86]); die Vorschrift legt jedoch nicht nur fest, welcher Personalrat an den Maßnahmen solcher Dienststellen zu beteiligen ist, sondern bestimmt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die zuständige Personalvertretung für alle "Fälle, in denen eine Dienststelle Entscheidungen mit Wirkung für Angehörige von anderen Dienststellen trifft, die ihr nicht nachgeordnet sind" (…amtl. Begr. zum Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes, BTDrucks. 7, 176, S. 34).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß die Beteiligung des jeweiligen Personalrats auf die Angelegenheiten beschränkt ist, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, bei der er besteht (BVerwGE 12, 198 [200], 14, 287 [288], 50, 80 [82]).
  • BVerwG, 28.02.2025 - 5 P 5.23

    Keine Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung von beamtenrechtlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt § 82 Abs. 5 BPersVG a. F. die zuständige Personalvertretung zwar auch für alle "Fälle, in denen eine Dienststelle Entscheidungen mit Wirkung für Angehörige von anderen Dienststellen trifft, die ihr nicht nachgeordnet sind" (BVerwG, Beschluss vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 - juris Rn. 14).

    Der jeweilige Personalrat repräsentiert mithin nur die Beschäftigten, die zu der Dienststelle - bei Stufenvertretungen zum Geschäftsbereich der Behörde - gehören, bei der er gebildet worden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 - Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 10 S. 3 f.).

    Der Grundsatz der Repräsentation, auf dem die Legitimation des Personalrats beruht, schließt die Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen aus, die Beschäftigte einer Dienststelle betreffen, die zu ihm nicht wahlberechtigt waren (BVerwG, Beschluss vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 - Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 10 S. 3 f.).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung; …

    Sie entspricht zum anderen dem Repräsentationsgrundsatz, wonach der Personalrat nur für Beschäftigte tätig werden kann, die er aufgrund eines durch Wahl erworbenen Mandats repräsentiert (vgl. Beschluss vom 14. September 1983 - BVerwG 6 P 21.82 - Buchholz 238.3A § 82 BPersVG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08

    Land ist zuständig für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an …

    Vielmehr setzt es voraus, dass die Dienststelle, bei welcher der Personalrat gebildet ist, die von dem Personalrat beantragte Maßnahme mit im Rechtsverkehr verbindlicher Wirkung überhaupt treffen kann, d.h. insbesondere dass diese Dienststelle in der fraglichen Angelegenheit - für die vom Personalrat vorgeschlagene und begehrte Maßnahme - im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Entscheidung befugt ist (BVerwG, Beschluss vom 14.09.1983 - 6 P 21.82 -, Buchholz 238.3A § 82 BPersVG Nr. 10;… Senatsbeschluss vom 08.05.1990 - 15 S 3129/89 -, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19

    Mitbestimmung bei Maßnahmen gegenüber Beschäftigten im Rechnungsprüfungsamt - …

    bb) Allerdings kann sich ein Initiativantrag nur auf Maßnahmen beziehen, für die der Dienststellenleitung die Entscheidungskompetenz zusteht (…Fuchs, in: GK-BremPersVG, § 58 Rn. 104;… ebenso für § 70 BPersVG Weber, in: Richardi/ Dörner/ Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl., § 70 BPersVG Rn. 12;… Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 70 Rn. 5; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 14.09.1983 - 6 P 21/82, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei …

    Ein Initiativantrag kann sich nur auf Maßnahmen beziehen, für die der Dienststellenleitung die Entscheidungskompetenz zusteht (…Fuchs, in: GK-BremPersVG, § 58 Rn. 104;… Weber, in: Richardi/ Dörner/ Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, § 70 BPersVG Rn. 12;… Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 70 Rn. 5; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 14.09.1983 - 6 P 21/82, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.01.2024 - 1 WB 35.23

    Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 SBG; örtliche Zuständigkeit; Hauptstelle und …

    Nach dem Repräsentationsprinzip wird der Personalrat für Beschäftigte tätig, die er aufgrund eines durch Wahl erworbenen Mandats repräsentiert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 - juris Rn. 13 …und vom 15. Juli 2004 - 6 P 1.04 - juris Rn. 20).
  • LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 348/93

    Kündigung; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Personalvertretung; Beteiligung; DDR; …

    Dieser Grundsatz der Repräsentation, auf dem die Legitimation des Personalrats beruht, schließt die Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen aus, die Beschäftigte einer Dienststelle betreffen, welche zu ihm nicht wahlberechtigt waren [ BVerwG, Beschluß vom 14.09.1983 - AZ: 6 P 21.82 -, Buchholz, BVerwG (ab 01.01.1981) Band 2 a, 238.3 A, § 82 Nr. 10].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - 1 A 3019/04
    Rn. 26 vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1983 - 6 P 21.82 -, Buchholz 238.3A § 82 BPersVG Nr. 10; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, § 1 Rn. 52 m.w.N.,.
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