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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2166
BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91 (https://dejure.org/1992,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1992 - 6 P 22.91 (https://dejure.org/1992,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - 6 P 22.91 (https://dejure.org/1992,2166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungsgefahr bei Anordnung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 565
  • DVBl 1992, 1368
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Mit ihr wollte der Bundesgesetzgeber aber "ein möglichst einheitliches Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern erzielen" und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) Rechnung tragen, wonach es Regierungsaufgaben gibt, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf Stellen übertragen werden dürfen, die von der Regierung und vom Parlament unabhängig sind (vgl. dazu Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 50 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Ermessen bei Revisionsannahme

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Bei der Auslegung eines Gesetzes ist es aber geboten, in den von der Verfassung gezogenen Grenzen das Maximum dessen zu erhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (vgl. BVerfGE 49, 148, 157 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Mit ihr wollte der Bundesgesetzgeber aber "ein möglichst einheitliches Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern erzielen" und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) Rechnung tragen, wonach es Regierungsaufgaben gibt, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf Stellen übertragen werden dürfen, die von der Regierung und vom Parlament unabhängig sind (vgl. dazu Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Diese Entscheidung unterliegt allein dem Direktionsrecht des Dienststellenleiters und ist mitbestimmungsfrei (vgl. zu § 75 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 BPersVG: Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - DVBl. 1992, 162 = PersR 1992, 16 mit Anmerkung Sabottig).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das schutzwürdige Interesse an der gerichtlichen Klärung zu bejahen, da sich der tatsächliche Vorgang - die Anordnung von Überstunden, die von den Beschäftigten einer Krankenhausabteilung in einem Monat zu leisten sind - zwischen den Verfahrensbeteiligten jederzeit wiederholen kann und sich die damit verbundenen Rechtsfragen erneut stellen können (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - Buchholz 250 § 19 BPersVG Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1990 - CL 15/87

    Anordnung von Überstunden; Erfordernisse des Betriebsablaufs; Anordnung von …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91
    Schließlich läßt sich eine verfassungskonforme Auslegung der hamburgischen Regelung auch nicht in Anlehnung an die von der Rechtsbeschwerde erwähnte und vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 29. März und 5. April 1990, PersR 1991, 217 und 219) für grundgesetzkonform gehaltene Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PersVG NW finden.
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …

    Soweit die tatbestandsmäßige Beschränkung der Mitbestimmung bei Überstunden und Mehrarbeit ihre Grundlage in verfassungsrechtlichen Erwägungen zur staatlichen Aufgabenerfüllung hatte (…vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 62; Beschluss vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4;… Beschluss vom 23. Januar 1996 a.a.O. S. 11), ist ihr durch die im vorherigen Absatz aufgeführte neuere Senatsrechtsprechung zur Berücksichtigung der Verantwortungsgrenze der Boden entzogen.
  • BVerwG, 19.01.1993 - 6 P 19.90

    Personalvertretung - Urlaubssperre - Urlaubsplanung

    Hinsichtlich der Anordnung von Urlaubssperren besteht somit, worauf der Beteiligte mit Recht hinweist, eine Parallele zur Befugnis des Dienststellenleiters, bei entsprechendem dienstlichen Bedürfnis als organisatorische Maßnahme Überstunden oder Mehrarbeit anzuordnen; auch bei dieser Anordnung hat der Personalrat, jedenfalls soweit sie die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle sicherstellen soll, kein Mitbestimmungsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …

    Diesen Mitbestimmungstatbestand hatte der Senat im Beschluss vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - (Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4 S. 2) verfassungskonform einschränkend dahin ausgelegt, dass nicht die Anordnung von Mehrarbeit als solche, sondern lediglich die Umsetzung in die Sphäre der Mitarbeiter, also die Verteilung auf die vorhandene Arbeitszeit, der Mitbestimmung unterliege.
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Dementsprechend gewährt § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG (entspr. PersVG-DDR) etwa bei der Einführung von Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt Mehrarbeit eingeführt wird, sondern nur hinsichtlich der Verteilung der vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei angeordneten Mehrarbeit (BVerwGE 70, 1 [BVerwG 20.07.1984 - 6 P 16/83]; BVerwG Beschluß vom 9. Oktober 1991 - 6 P 12.90 - PersR 1992, 16; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1992 - 6 P 22.91 - ZBR 1992, 377).
  • BVerwG, 02.10.1995 - 6 P 27.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Asbestsanierung in einem Schulgebäude

    Hierunter sind nicht nur Angelegenheiten zu verstehen, die sich auf die Errichtung oder Gliederung von Dienststellen beziehen, sondern auch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, die für den Ablauf des Dienstbetriebs und für die Art und Weise der Erledigung der der Dienststelle übertragenen Aufgaben von erheblicher Bedeutung sind und über den innerdienstlichen Bereich hinaus Außenwirkung haben (vgl.Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 3.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 51 undvom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4;… Grabendorff u.a., a.a.O., § 104 Rn. 2;… Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 104 Rn. 21).

    In einem solchen Falle muß sowohl die Frage, ob eine Maßnahme durchgeführt wird, als auch die Frage, wie dies geschehen soll, - anders als etwa im Falle der Anordnung von Überstunden (vgl. dazuBeschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 -, a.a.O.) - von der Beeinflussung durch die Personalvertretung ausgeschlossen werden.

    Die vom Antragsteller gewünschte Reduzierung dieses eine volle Mitbestimmung vorsehenden Tatbestandes im Wege der analogen Anwendung der Regelung über das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht ist nicht möglich (vgl. dazuBeschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das schutzwürdige Interesse an der gerichtlichen Klärung zu bejahen, da sich der umstrittene Vorgang - die Einstellung von externen Bewerbern - jederzeit wiederholen kann und sich die damit verbundenen streitigen Rechtsfragen zwischen denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen können (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und …

    Ob die Vorschrift einschließlich der Ausnahmeregelungen in Abs. 1 Satz 2 mit dieser Auslegung den Anforderungen des § 104 Abs. 3 BPersVG hinreichend Rechnung trägt oder vielmehr verfassungskonform einzugrenzen ist (zur Rechtslage in Hamburg vgl. Beschluß des Senats vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4), mag hier dahinstehen.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Soweit es hinsichtlich der Anordnung von Mehrarbeit für drei Lehrer eine nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme erblickt hat, ist zwar darauf hinzuweisen, daß der Senat in seinem Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - (Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4) entschieden hat, daß § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG verfassungskonform dahin eingrenzend auszulegen ist, daß nur die Umsetzung der Anordnung von Überstunden hinsichtlich der Arbeitszeit der einzelnen Dienstkräfte mitbestimmungspflichtig ist, soweit die Mitbestimmung nicht nach § 86 Abs. 3 HmbPersVG auf die Aufstellung von Dienstplänen beschränkt ist.
  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 1.93

    Personalvertretungsrecht: Initiativrecht des Personalrats hinsichtlich …

    Hierunter sind nicht nur Angelegenheiten zu verstehen, die sich auf die Errichtung oder Gliederung von Dienststellen beziehen, sondern auch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, die für den Ablauf des Dienstbetriebs und für die Art und Weise der Erledigung der der Dienststelle übertragenen Aufgaben von erheblicher Bedeutung sind und über den innerdienstlichen Bereich hinaus Außenwirkung haben (vgl.Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 3.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 51 undvom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4;… Grabendorff u.a., a.a.O., § 104 Rn. 2;… Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 104 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 22.91 -, PersR 1992, 357 = ZfPR 1992, 133, Beschluss vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 -, PersR 2001, 343 ff. (346).
  • VGH Hessen, 14.01.1993 - HPV TL 2064/91

    Mitbestimmung - Überstundenregelung im Krankenhaus - Festlegung von …

  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8485/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen; …

  • BVerwG, 31.10.1995 - 6 P 30.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Schabenbeseitigung und …

  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 334/99

    Personalvertretungsrecht: Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren …

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 2.93
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1845/93

    Anordnung von Mehrarbeit ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung …

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8483/91

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden; Beteiligungsrechte von …

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 6392/92

    Beteiligung des Personalrates bei der Anordnung von Überstunden beziehungsweise …

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