Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der Übernahme - Auszubildender - Weiterbeschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9 Abs. 2, Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 05.12.1984 - PV 35/84
- OVG Bremen, 23.07.1985 - PV B 3/85
- BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 78, 223
- NJW 1988, 1227 (Ls.)
- DVBl 1988, 353
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Ebenso wie beim Fehlen einer freien Stelle kann dem Arbeitgeber auch unter diesen Voraussetzungen im Sinne von § 9 Abs. 4 BPersVG nicht zugemutet werden, den Anspruch zu erfüllen; denn der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung sowohl des Senats als auch des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um dem Berechtigten gleichwohl einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können (BVerwGE 72, 154 ; BAG, Urteil vom 3. Mai 1978 <NJW 1978, 2525>). - BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76
Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Ebenso wie beim Fehlen einer freien Stelle kann dem Arbeitgeber auch unter diesen Voraussetzungen im Sinne von § 9 Abs. 4 BPersVG nicht zugemutet werden, den Anspruch zu erfüllen; denn der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung sowohl des Senats als auch des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um dem Berechtigten gleichwohl einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können (BVerwGE 72, 154 ; BAG, Urteil vom 3. Mai 1978 <NJW 1978, 2525>). - BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Wird über einen rechtzeitig gestellten Feststellungsantrag bis zur Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtskräftig entschieden, so wandelt auch er sich seinem Gegenstand nach in einen Auflösungsantrag (Großmann/Mönch/Rohr, BremPersVG, § 9 BPersVG RZ 51), ohne daß es einer förmlichen Antragsänderung bedarf (BVerwGE 62, 364 ). - LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82
Streitwert: Kündigung
Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
In seiner auf die Ausführungen von Strieder (BB 1983, 579) gestützten, vorn Wortlaut des § 9 Abs. 4 BPersVG ausgehenden rechtssystematischen Betrachtung der beiden Wege, welche die Vorschrift dem Arbeitgeber eröffnet, um sich der Pflicht zu entledigen, einen Beschäftigten weiterzubeschäftigen, der dem in Abs. 1 der Vorschrift bezeichneten Personenkreis angehört, ist dem Beschwerdegericht insoweit zu folgen, als der Antrag auf Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG), das Zustandekommen einer Weiterbeschäftigung verhindern soll, während der Antrag, das bereits begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen (…a.a.O. Nr. 2), auf ein rechtsgestaltendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in das bestehende Arbeitsverhältnis abzielt.
- BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 223 ; vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68 ; vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 S. 14; vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - BVerwGE 109, 295 ; vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 P 8.99 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 19 S. 10;… vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - juris Rn. 21).Deswegen kann maßgeblich für die Unzumutbarkeitsfrage nur der Zeitpunkt sein, zu dem das Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 2 oder 3 BPersVG begründet werden soll (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1987 a.a.O. S. 225; BAG…, Beschluss vom 29. November 1989 a.a.O. S. 325).
Zu einem entsprechenden Ergebnis war mit im Wesentlichen übereinstimmender Begründung der Senat bereits zuvor in seiner Rechtsprechung zu § 9 BPersVG gelangt; er hatte sich dabei auch mit der entgegenstehenden Auffassung von Strieder auseinander gesetzt (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1987 a.a.O. S. 225 ff.).
Insbesondere sind danach für das Abstellen auf das Ausbildungsende als maßgeblichen Zeitpunkt - jedenfalls seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29. November 1989 (…a.a.O.) und dem Senatsbeschluss vom 30. Oktober 1987 (a.a.O.) - nicht Kündigungsschutzgesichtspunkte wesentlich, sondern der systematische Zusammenhang zwischen dem Auflösungsbegehren des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG und dem Beginn des gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 2 BPersVG.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 L 7/16
Übernahme eines Auszubildenden nach PersVG ST 2004 § 9
Ein vom Haushaltsgesetzgeber ausgesprochenes Verbot der Wiederbesetzung freier oder frei werdender Stellen ist von der Verwaltung als normative Regelung einzuhalten (siehe: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, BVerwGE 78, 223).Rn. 54 Der Arbeitgeber ist im Übrigen nicht verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um dem Auszubildenden gleichwohl einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können (so: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987, a. a. O.).
Ein vom Haushaltsgesetzgeber ausgesprochenes Verbot der Wiederbesetzung freier oder frei werdender Stellen ist von der Verwaltung als normative Regelung einzuhalten (siehe: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, juris).
Vielmehr hat sich der Antragsteller mit Recht auf die Wiederbesetzungssperre berufen, um die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 3. zu belegen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, BVerwGE 78, 223).
- BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung
Deshalb kann maßgeblich für die Unzumutbarkeitsfrage nur der Zeitpunkt sein, zu dem das Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2 oder 3 BetrVG begründet werden soll (BAGE 32, 285, 290 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 2a cc der Gründe; BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972; ebenso für die im wesentlichen inhaltsgleiche Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG: BVerwGE 78, 223, 225).1 BetrVG die gleiche Funktion haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, bedarf es in einem solchen Falle keiner förmlichen Antragsänderung; vielmehr wandelt sich der Feststellungsantrag seinem Gegenstand nach ohne weiteres in einen Auflösungsantrag (ebenso für das Verhältnis von Feststellungs- und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 BPersVG: Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 26.85 - BVerwGE 78, 223, 226).
- BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 9.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Feststellungs- und Auflösungsantrag des …
Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - (BVerwGE 78, 223 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 5) ab.Nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung knüpfen beide Alternativen des § 9 Abs. 4 BPersVG an denselben Vorgang an, nämlich die Überleitung des Weiterbeschäftigungsberechtigten vom Berufsausbildungsverhältnis in das durch die gesetzliche Fiktion des § 9 Abs. 2 BPersVG begründete Arbeitsverhältnis, und zielen übereinstimmend darauf ab, den Arbeitgeber von der Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs von vornherein, jedenfalls aber alsbald freizustellen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1987 a.a.O. S. 225 bzw. S. 7; ebenso zu § 78a BetrVG: BAG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319 ).
Selbst eine dem Feststellungsantrag im Ausspruch stattgebende gerichtliche Entscheidung, die erst nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses rechtskräftig wird, führt rechtsgestaltend die Auflösung des zwischenzeitlich nach § 9 Abs. 2 BPersVG begründeten Arbeitsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft herbei (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1987 a.a.O. S. 227 bzw. S. 9; BAG…, Beschluss vom 29. November 1989 a.a.O. S. 330).
- BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03
Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von …
Zugleich wandelte sich der Feststellungsantrag in einen Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG um, ohne dass es einer förmlichen Antragsänderung bedurfte (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 223, 226;… Beschluss vom 31. Mai 1990 a.a.O. S. 25; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 S. 12; ebenso zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319, 329). - VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Abschluß seiner Ausbildung - …
Dem steht auch nicht der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1987 - 6 P 25.85 - (ZBR 88, 171 = DVBl 88, 353 = RiA 88, 156 = BVerwGE 78, 223) entgegen.Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber unter anderem unzumutbar im Sinne des § 65 Abs. 4 HPVG F. 1988, wenn ihm nach Abschluß der Ausbildung des die Weiterbeschäftigung verlangenden Jugendvertreters keine ausbildungsbezogene freie Planstelle zur Verfügung steht (BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; B. v. 15.10.1985 6 P 13.84 -, ZBR 86, 142; HessVGH, B. v. 14.3. 1984 - HPV TL 26/82 und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.9. 1987 - CL 54/86 -, jeweils m.w.N.).
Abzustellen ist dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; HessVGH, B. v. 27.6. 1984 - HPV TL 28/83).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 19/88
Nicht ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte bei der …
Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, ist zwar eine haushaltsrechtliche Wiederbesetzungssperre beachtlich (BVerwGE 78, 223, 229) [BVerwG 30.10.1987 - 6 P 25/85].Denn sobald die Fiktion des § 9 Abs. 2 BPersVG wirksam geworden, das Arbeitsverhältnis also begründet ist, kann der Feststellungsanspruch angesichts seiner dargestellten Zielsetzung nicht mehr gestellt werden; es kommt dann nur noch ein Auflösungsantrag in Betracht (BVerwGE 78, 223, 226) [BVerwG 30.10.1987 - 6 P 25/85].
Zwar wird ein vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellter Feststellungsantrag durch den Abschluß der Ausbildung während des gerichtlichen Verfahrens nicht gegenstandslos und braucht deshalb nicht förmlich geändert zu werden; im übrigen ist im Hinblick auf den unterschiedlichen Streitgegenstand der in § 9 Abs. 4 vorgesehenen Anträge eine wechselseitige Umwandlung zwischen ihnen aber nicht möglich (BVerwGE 78, 223, 226 [BVerwG 30.10.1987 - 6 P 25/85];… Urt. v. 22.04.1987 - 6 P 15.83 -).
- BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85
Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner …
Dabei ist die tatsächliche und rechtliche Lage maßgebend, die beim Eintritt der in § 9 Abs. 2 BPersVG vorgesehenen Rechtswirkungen gegeben war (BVerwGE 78, 223 ).Weder hatte der Haushaltsgesetzgeber selbst die Planstellen in einem Haushaltsvermerk mit einer Wiederbesetzungssperre versehen (vgl. § 22 LHO), wie das in dem Fall geschehen war, der Gegenstand des Beschlusses vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - (BVerwGE 78, 223 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 5) war, noch waren von ihm oder der dazu ermächtigten Finanzdeputation gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Landeshaushaltsgesetzes für 1984 vom 29. März 1984, Brem.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07
Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
"1.1 Anders als der ohnehin relevante direkt haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungsstopp (BVerwGE 78, 223, 228 f.; BVerwG Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14] und Nr. 11 [S. 15]) kann allerdings eine gewöhnliche verwaltungsseitige Sperre Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar machen (BVerwG Buchholz § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14 f.], Nr. 10 [S. 9]; OVG Berlin ZfPR 2002, 202, 204 f. ["bestätigt" durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002, 6 PB 2.02]), insbesondere da/wenn dem Zweck der Schutznorm zuwider das Verwaltungsorgan, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt, die entsprechende Negativtatsache (i.S.v. § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzen, maßgebend beeinflussen würde.Der Terminus ist haushaltsrechtlich tradiert (vgl. z.B. BVerwGE 78, 223, 229), enthält die Komponenten "sachlich unbedingt notwendig" sowie "zeitlich nicht aufschiebbar" (…im anderen Kontext, zu § 37 Abs. 1 Satz 2 BHO, vgl. etwa v. Köckritz pp. BHO § 37 Rdnr. 5.2).
- OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01
Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einem befristet angestellten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 15.12.2000 - 6 PB 5.00
Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz - Aufhebung …
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 2971/93
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
- BVerwG, 12.07.2002 - 6 PB 5.02
Anrufung des Verwaltungsgerichts vom öffentlichen Arbeitgeber nach Beendigung des …
- BVerwG, 15.12.2000 - 6 PB 6.00
Rechtsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2971/93
Übernahme von Auszubildenden gemäß BPersVG § 9 Abs 4
- BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15
Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis …
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Teilt der für Erklärungen im Arbeitsverhältnis Zuständige (hier der Kanzler der …
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Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des …
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Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Einstellungssperre aus …
- BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich
- BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 24.85
Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde in Sachen Weiterbeschäftigung eines früheren …
- OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 977/93
Antrag eines Arbeitsgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Genereller …
- OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93
Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer …
- OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1833/93
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers; Genereller …
- VG Stade, 12.07.2002 - 7 A 1010/02
Auszubildendenvertreter; Jugendvertreter; Weiterbeschäftigungsanspruch
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch …
- OVG Berlin, 24.11.1988 - PV Bln 6.87
Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 5 L 7/12
Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung …
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 3.07
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters für den …
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht …
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
- VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1105/90
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - 61 PV 1.07
Öffentliches Dienstrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2007 - 5 L 18/06
Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 4 PersVG LSA
- VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Jugendvertreter - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1995 - PB 15 S 1008/95
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach allgemeinem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 L 9/12
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach Beendigung …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/07
Anspruch eines beim Staatlichen Vermessungsamt ausgebildeten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2006 - 5 L 11/06
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern
- OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98
Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei …
- OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 11 L 4/92
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden der Bundeswehr; …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/09
Arbeitsverhältnis, Jugend- und Auszubildendenvertreter
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2005 - 5 L 5/04
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 4/02
Jugendvertreter, Lehrlingsvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1995 - PB 15 S 1303/95
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach allgemeinem …
- VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 1868/12
Personalvertretungsrecht der Länder
- VG Lüneburg, 25.01.2006 - 9 A 1/05
Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Arbeitsverhältnis; Auflösung; Auflösung des …
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 24.93
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 23.93
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 22/87
Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden nach erfolgreichem …
- VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 4/04
Arbeitsverhältnis; Auflösung; Ausbildung; Bedarf; befristetes Arbeitsverhältnis; …
- VG Magdeburg, 15.07.2014 - 10 A 1/13
Personalvertretungsrecht: Auflösung eines gesetzlich fingierten …
- VG Stade, 05.10.2005 - 8 A 1289/05
Anspruch auf Auflösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ; Überleitung des …
- VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 4117/10
Bindung einer Weiterbeschäftigungspflicht eines öffentlichen Arbeitgebers an das …
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