Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 28.84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfolgloser Wahlbewerber - Jugendvertretung - Ersatzmitglied - Beendigung der Berufsausbildung - Dauerarbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.03.1983 - Pl 14/82
- BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 28.84
Papierfundstellen
- DÖV 1986, 973
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87
Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds - …
Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück (BVerwGE 74, 280 [BVerwG 25.06.1986 - 6 P 27/84]; Beschluß des Senats vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 P 28.84 - <DÖV 1986, 973>).Bereits seinem Wortlaut nach bezeichnet dieser Begriff die Wahrnehmung des Amtes eines Mitglieds des Personalrats oder der Jugendvertretung für einen gewissen, vom Senat bisher nicht näher eingegrenzten zusammenhängenden Zeitraum, der jedenfalls die Dauer einzelner, zeitlich getrennter Tage überschreiten muß (BVerwGE 74, 280 [BVerwG 25.06.1986 - 6 P 27/84]; Beschluß des Senats vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 P 28.84 - ).
Schutzzweck der Regelung des § 9 BPersVG in ihrer Gesamtheit ist es zunächst, Auszubildende vor Personalmaßnahmen zu bewahren, die sie an der Ausübung ihres Personalrats- oder Jugendvertreteramtes hindern oder ihre Unabhängigkeit in diesem Amt beeinträchtigen können (BVerwGE 74, 280 [BVerwG 25.06.1986 - 6 P 27/84]; Beschluß des Senats vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 P 28.84 - ).
- OVG Saarland, 10.08.2021 - 5 A 264/20
Fiktion der Zustimmung des Personalrats in mitbestimmungspflichtigen …
2 BVerwG, Beschluss vom 10.8.1987 - 6 P 28/84 -, juris Ls. 1 und Rdnrn. 19 f.; vgl. auch Beschluss vom 7.4.2010 - 6 P 6/09 -, juris Rdnr. 20.6 BVerwG, Beschluss vom 10.8.1987, a.a.O., Rdnr. 20.
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht …
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings verschiedene frühere Entscheidungen darauf gestützt, daß in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG genannte Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (keine Weiterbeschäftigungspflicht bei einem Ersatzmitglied, welches in größeren zeitlichen Abständen punktuell an der Arbeit eines personalvertretungsrechtlichen Organs mitgewirkt hatte, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 P 28.84 -, Buchholz 238.3 A § 9 BPersVG Nr. 3; Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4; Umfang zeitlich getrennter Vertretungstätigkeiten von Ersatzmitgliedern als Voraussetzung für ein Weiterbeschäftigungsverlangen, Beschluß vom 28. Februar 1990 - 6 P 21.87 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7; Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Urteil vom 31. Mai 1990 - 6 P 16.88 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8). - OVG Berlin, 15.11.1990 - PV Bln 16.89
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung von Schulungskosten; Erhalten einer …
Wenn und solange sie nicht nach § 28 Abs. 1 PersVG für ein gewähltes Mitglied in den Personalrat eintrat, hatte sie lediglich den Status einer auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten (vgl. BVerwGE 74, 280, 281 [BVerwG 25.06.1986 - 6 P 27/84] ; BVerwG Beschluß von 25. Juni 1986 - BVerwG 6 P 28.84 - DÖV 1986, 973; BVerwG, Beschluß vom 28. Februar 1990 - BVerwG 6 P 21.87 - DVBl. 1990, 649).
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