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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2768
BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87 (https://dejure.org/1990,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1990 - 6 P 29.87 (https://dejure.org/1990,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 6 P 29.87 (https://dejure.org/1990,2768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme bei Erhöhung der Gruppenstärke von Auszubildenden i.R.d. außerbetrieblichen berufspraktischen Ausbildung zur Hebung der Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht i.R. einer Maßnahme im Vollzug eines Haushaltsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Zuweisung von Jugendlichen zur außerbetrieblichen berufspraktischen Ausbildung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.01.1986 - 6 P 19.84

    Einführen einer neuen Arbeitsmethode und Frage des Begriffe des …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Die Maßnahme erfüllt diesen Mitbestimmungstatbestand, weil sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten, der Ausbilder beim Berufsamt, zumindest quantitativ zu fördern und so ihr Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. dazu BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83] und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

    Die zwangsläufig - und von der Beteiligten gewollt - mit einer höheren Sollstärke verbundene Erhöhung der Iststärke der einzelnen Gruppe führt bei dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt der außerbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen in den Ausbildungsstätten des Berufsamtes zu einer gesteigerten Inanspruchnahme der betroffenen Beschäftigten zumindest in der Form einer vermehrten geistig-psychischen Belastung (vgl. BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83] und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

    Allerdings mag bei nur geringfügigen Auswirkungen einer Maßnahme für die Personalvertretung kein begründeter tatsächlicher Anlaß bestehen, sich ihr entgegenzustellen (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

    Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Maßnahme der Dienststelle, die sowohl in der zeitlichen Abfolge als auch ihrem Gegenstand nach von der Anmeldung der Dienstkräfte im Rahmen der Entwürfe für den Haushaltsplan 1985 vom Februar 1984 zu unterscheiden ist (vgl. auch Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

    Ein solcher Verstoß ist hier zu verneinen, weil gemäß § 81 Abs. 2 PersVG Bln im Falle der Nichteinigung zwischen Personalrat und Dienststelle nicht die Einigungsstelle, sondern die der Volksvertretung verantwortliche Stelle endgültig und verbindlich zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Die Maßnahme erfüllt diesen Mitbestimmungstatbestand, weil sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten, der Ausbilder beim Berufsamt, zumindest quantitativ zu fördern und so ihr Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. dazu BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83] und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

    Die zwangsläufig - und von der Beteiligten gewollt - mit einer höheren Sollstärke verbundene Erhöhung der Iststärke der einzelnen Gruppe führt bei dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt der außerbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen in den Ausbildungsstätten des Berufsamtes zu einer gesteigerten Inanspruchnahme der betroffenen Beschäftigten zumindest in der Form einer vermehrten geistig-psychischen Belastung (vgl. BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83] und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 35.78
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Zu Recht hat das Beschwerdegericht ferner ausgeführt, daß bei der hier streitigen Zuweisung schon vom Sachverhalt her kein Fall vorliegt, in dem ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht (gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Bln) unter Umständen - wegen der Besonderheit der Materie - durch ein Mitwirkungsrecht verdrängt werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - , vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - und vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - ).

    Ein solcher Verstoß ist hier zu verneinen, weil gemäß § 81 Abs. 2 PersVG Bln im Falle der Nichteinigung zwischen Personalrat und Dienststelle nicht die Einigungsstelle, sondern die der Volksvertretung verantwortliche Stelle endgültig und verbindlich zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - ).

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Die Frage, ob diese Maßnahme der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegt, bedurfte und bedarf der weiteren gerichtlichen Klärung, da sie sich mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit zwischen den Beteiligten erneut stellen kann (vgl. BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - BVerwG 6 P 5.85] ; ferner u.a. Beschlüsse vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - <PersR 1986, 197 = PersV 1987, 63 = DVBl. 1986, 952 = DÖV 1986, 971> und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - <PersR 1990, 102>).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Die Frage, ob diese Maßnahme der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegt, bedurfte und bedarf der weiteren gerichtlichen Klärung, da sie sich mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit zwischen den Beteiligten erneut stellen kann (vgl. BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - BVerwG 6 P 5.85] ; ferner u.a. Beschlüsse vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - <PersR 1986, 197 = PersV 1987, 63 = DVBl. 1986, 952 = DÖV 1986, 971> und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - <PersR 1990, 102>).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang - …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Zu Recht hat das Beschwerdegericht ferner ausgeführt, daß bei der hier streitigen Zuweisung schon vom Sachverhalt her kein Fall vorliegt, in dem ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht (gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Bln) unter Umständen - wegen der Besonderheit der Materie - durch ein Mitwirkungsrecht verdrängt werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - , vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - und vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - ).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Ein Fall, in dem der Vorbehalt zum Tragen kommt, ist dann gegeben, wenn ein Sachverhalt unmittelbar, ohne daß es weiterer Ausführungsakte bedarf, durch das Gesetz selbst geregelt ist (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 84.78 - <ZBR 1981, 71>).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Die Frage, ob diese Maßnahme der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegt, bedurfte und bedarf der weiteren gerichtlichen Klärung, da sie sich mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit zwischen den Beteiligten erneut stellen kann (vgl. BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - BVerwG 6 P 5.85] ; ferner u.a. Beschlüsse vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - <PersR 1986, 197 = PersV 1987, 63 = DVBl. 1986, 952 = DÖV 1986, 971> und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - <PersR 1990, 102>).
  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 84.78

    Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien - Orientierungsbeurteilungen - Bewertung …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Ein Fall, in dem der Vorbehalt zum Tragen kommt, ist dann gegeben, wenn ein Sachverhalt unmittelbar, ohne daß es weiterer Ausführungsakte bedarf, durch das Gesetz selbst geregelt ist (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 84.78 - <ZBR 1981, 71>).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
    Zu Recht hat das Beschwerdegericht ferner ausgeführt, daß bei der hier streitigen Zuweisung schon vom Sachverhalt her kein Fall vorliegt, in dem ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht (gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Bln) unter Umständen - wegen der Besonderheit der Materie - durch ein Mitwirkungsrecht verdrängt werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - , vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - und vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 P 47.93

    Personalvertretung - Schulorganisatorische Richtlinien - Schülerzahlerhöhung - …

    Nur dieses Verständnis wird dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes vollends gerechnet, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. zu allem Beschluß vom 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 102 f.; ferner Beschlüsse vom 30.01.1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4, vom 02.10.1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 3 und vom 10.03.1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).

    Zu Unrecht beruft sich daher die Rechtsbeschwerde auf den Beschluß des Senats vom 02.10.1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BPersVG Nr. 3. Dort hat der Senat zwar entschieden, daß dann, wenn Ausbildern zwölf statt bisher zehn Jugendliche zur außerberuflichen berufspraktischen Ausbildung zugewiesen würden, eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung vorliege.

  • BVerwG, 13.06.1997 - 6 P 1.95

    Personalvertretungsrecht: Dienstanweisung zu einer deutlichen Steigerung der …

    Nur dieses Verständnis wird dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes gerecht, die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. zu allem Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 102 f. [BVerwG 30.08.1985 - 6 P 20/83]; ferner Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4; vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 3; vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 12.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24, vom 20. Juli 1995 - BVerwG 6 P 8.94 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 34 = PersR 1995, 493 = PersV 1996, 188; vom 26. September 1995 - BVerwG 6 P 18.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 9 = PersV 1996, 274 = PersR 1996, 149; vom 23. Januar 1996 - BVerwG 6 P 54.93 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 35 = PersR 1996, 199 = PersV 1996, 457).
  • BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Die Beschwerde meint zunächst, der auf S. 13 des angegriffenen Beschlusses gegebene Hinweis auf die in § 87 Abs. 1 HmbPersVG enthaltene Einschränkung "bei einer Regelung durch Rechtsvorschriften" führe zu dem tragenden Rechtssatz: "Der Normvollzug läßt eine Kontrolle durch die Personalvertretung entbehrlich erscheinen." Hierin sieht sie einen Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 -;, BVerwGE 50, 186, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 57 sowie vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 37. In dem Beschluß vom 13. Februar 1976 (…a.a.O.) ist zwar ausgeführt, die Mitbestimmung bestehe auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründe die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (…a.a.O. S. 189).

    Entsprechendes gilt auch für die Beschlüsse vom 16. Februar 1988 (…a.a.O.) sowie vom 2. Oktober 1990 (a.a.O.).

  • BVerwG, 20.07.1995 - 6 P 8.94

    Personalvertretungsrecht: Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung

    Nur dieses Verständnis wird dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes vollends gerecht, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. zu allem Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 102 f.; ferner Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4, vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 3 und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 12.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 P 18.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Streichung von Ermäßigungsstunden …

    Nur dieses Verständnis wird dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes vollends gerecht, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. zu allem Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 95, 102 f.; ferner Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4, vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 3, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 12.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 6 P 8.94 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen …

    Rn. 35 Demgegenüber erscheint es immerhin möglich, daß die Einführung der ICD-Schlüsselerhebung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 HPVG) darstellt, falls sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten zu fördern und so das Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.10.1990 - 6 B 29/87 - ZBR 1991, 53 m.w.N.), und zwar in der Zeit, in der bereits andere Aufgaben wahrzunehmen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 13.06.1984 - HPV TL 21/82 - PersV 1989, 14 (nur Leitsatz)).
  • OVG Brandenburg, 14.11.1996 - 6 A 78/95

    Mitbestimmungsrechte bei Änderungen der Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit …

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  • OVG Berlin, 12.08.1993 - PV Bln 15.91

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei der Überschreitung der in …

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  • OVG Berlin, 31.03.1992 - PV Bln 13.89

    Streit um die Mitbestimmung an der Regelung des Sportunterrichts an Grundschulen; …

    Daß auch eine erforderliche Erhöhung der Aufmerksamkeit zur Vermeidung von Unfällen eine Hebung der Arbeitsleistung darstellen kann, ist in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG 6 P 29.87, Beschluß vom 2. Oktober 1990).
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2002 - VerwG.EKD II-0124/F44
    Eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung liegt dann vor, wenn sich die erhöhte Inanspruchnahme als unmittelbare Folge darstellt, vgl. VGH Kassel B. v. 8. August 1990 - BPV TK 3776/89 -, PersR 1991, 142 zu § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG, vgl. BVerwG B. v. 2. Oktober 1990 - 6 P 29.87 - PersR 1990, 362.
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2002 - VerwG.EKD II-0124/F44
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2002 - VerwG.EKD II-0124/F44
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