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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10471
BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91 (https://dejure.org/1991,10471)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 6 P 3.91 (https://dejure.org/1991,10471)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 6 P 3.91 (https://dejure.org/1991,10471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Wahlen zur örtlichen Personalvertretung - Verselbstständigung von Dienststellen auf Wunsch der Beschäftigten - Befugnisse des Dienststellenleiters - Zuständigkeit des Personalrats der verselbstständigten Dienststelle und dessen Abhängigkeit von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86

    Personalvertretung - Nebenstelle

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - BVerwGE 78, 34).

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (…Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] …und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 …und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Dadurch, daß in § 6 Abs. 3 BPersVG das Wort "gelten" verwendet wird, wird ersichtlich, daß an Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle, die durch Beschluß der Beschäftigten verselbständigt werden sollen, nicht die strengen organisatorischen Maßstäbe angelegt werden, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (vgl. zu den notwendigen Anforderungen an die Selbständigkeit einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne: Beschluß vom 18. Januar 1990 - BVerwG 6 P 8.88 - Buchholz 251.0 § 9 Ba.-Wü. PersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Im übrigen wird das Oberverwaltungsgericht folgendes zu beachten haben: Der Dienststellenleiter wird sich nur dann darauf berufen können, die räumlich weite Entfernung sei nicht gegeben, weil er Dienstwagen zur Verfügung stelle, wenn er vor dem Verselbständigungsbeschluß eine verbindliche Regelung der Dienstwagenbenutzung getroffen hat, die es dem Personalrat und den Beschäftigten ermöglicht, in zumutbarer Weise die notwendigen Fahrten zwischen Nebenstelle und Hauptdienststelle durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Beschluß vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 12.89 -).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - <BVerwGE 67, 353>).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - <BVerwGE 67, 353>).
  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 15.10.1975 - 7 P 18.75

    Nebendienststelle - Teildienststelle - Weite räumliche Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 …und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 11.07.1977 - 7 P 31.77

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung wegen fehlender Abweichung …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 …und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 4 B 10148/00

    Voraussetzung für die Wahl eines gemeinsamen örtlichen Personalrats; …

    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (so BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 6 P 3.91 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 22. Juni 1962, BVerwGE 14, 287).

    Auch wenn es für eine rechtlich zulässige Verselbständigung gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG nicht Voraussetzung ist, dass ihr Dienststellenleiter über personalvertretungsrechtlich relevante Befugnisse verfügt (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991, aaO), müssen doch die Kompetenzen, die in der Nebenstelle oder dem Dienststellenteil im Hinblick auf die Beschäftigten wahrgenommen werden, in der Person eines Leiters so gebündelt sein, dass eine vom Partnerschaftsprinzip getragene Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Nebenstelle oder des Dienststellenteils gewährleistet ist.

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