Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in Erfüllung von Aufgaben der Personalvertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61
Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82
Erfordert die Tätigkeit des Personalrats Reisen, so bedarf das mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betraute Personalratsmitglied dafür nicht einmal der gesonderten Dienstbefreiung (BVerwGE 14, 282); denn diese ist in § 46 Abs. 2 BPersVG für alle mit der Ausübung des Personalratsamtes verbundenen Arbeitszeitversäumnisse erteilt.
- BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer - …
Insbesondere bedarf die Bestellung des Beisitzers auch unter Kostengesichtspunkten nicht einer Zustimmung oder Genehmigung durch den Leiter der Dienststelle; auch Weisungen oder andere Maßnahmen der präventiven Rechtsaufsicht kommen grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11, vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - ZfPR 1991, 136 und vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3). - BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter
Er ist ein dienststelleninternes Organ eigener Art, das dem Dienststellenleiter unabhängig und, soweit ein Zusammenwirken beider erforderlich ist, gleichrangig gegenübersteht (Beschluß vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - ). - BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in …
Demgemäß scheitert der Erstattungsanspruch des Personalratsmitgliedes nicht etwa daran, dass die Defintion der Dienstreise in § 2 Abs. 2 Satz 1 HRKG nicht erfüllt ist: Weder handelt es sich bei der Personalratstätigkeit um die Erledigung von Dienstgeschäften, noch verträgt sich das Erfordernis der behördlichen Anordnung oder Genehmigung mit der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 S. 9, vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11 S. 13).
- BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied
Der Senat hat zwar in anderem Zusammenhang festgestellt, daß die Vorschriften über die Abordnung von Beamten auf Personalratsmitglieder weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar sind, da die Personalratsreisen weder der Bestimmungsbefugnis des Dienststellenleiters unterliegen noch von seiner Genehmigung abhängig sind (Beschluß vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - ). - BVerwG, 09.09.1994 - 1 DB 4.93
Verlust der Dienstbezüge - Wahrnehmung von Gesamtpersonalratssitzungen und …
Zu Recht hat die Vorinstanz darauf hingewiesen, daß die allgemein zur Wahrnehmung von Personalratssitzungen erteilte Dienstbefreiung sich auch auf die in Verbindung mit der Personalratstätigkeit notwendigen Reisen erstreckt, so daß das Personalratsmitglied insoweit keine gesonderte Genehmigung einholen muß (Beschluß vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11).Der hierbei zu berücksichtigende Maßstab ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, der über seinen Wortlaut hinaus eine Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch auf Dienstbefreiung formuliert (…Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., Bd. 1, § 46 Rdnr. 17; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1984 a.a.O.) und im Rahmen des § 9 BBesG als "anderer rechtlicher Grund" für einen Wegfall der Dienstleistungspflicht inzident zu prüfen ist (vgl. Beschluß vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 ).
- BVerwG, 01.12.1993 - 1 DB 36.92
Entfallen der schriftlichen Begründung eines Verwaltungsaktes - Fernbleiben vom …
Die zur Wahrnehmung von Personalratssitzungen erteilte Dienstbefreiung für Personalratsmitglieder erstreckt sich zwar auch auf die in Verbindung mit der Personalratstätigkeit notwendigen Reisen, so daß das Personalratsmitglied insoweit keine gesonderte Genehmigung einholen muß (Beschluß vom 12. Juni 1981 - BVerwG 6 P 34.82 -, Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11). - BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88
Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds …
Der Senat hat zwar in anderem Zusammenhang festgestellt, daß die Vorschriften über die Abordnung von Beamten auf Personalratsmitglieder weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar sind, da die Personalratsreisen weder der Bestimmungsbefugnis des Dienststellenleiters unterliegen noch von seiner Genehmigung abhängig sind (Beschluß vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
Reisekosten; Reisekostenvergütung; Vergütungsanspruch; Bundesgrenzschutz; …
Rn. 28 Dieser rechtlichen Würdigung kann der Antragsteller auch nicht den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1984 (6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A, Nr. 11 zu § 44 BPersVG) entgegenhalten. - VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 5/04
Anzeige; Arbeitsunterbrechung; Befreiung; Dienstbefreiung; Erforderlichkeit; …
§ 39 Abs. 2 Satz 1 NPersVG lässt vielmehr beim Vorliegen seiner Voraussetzungen automatisch die Arbeitspflicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.5.1980 - 6 P 82.78 -, PersV 1981, 366 und Beschluss vom 12.6.1984 - 6 P 34.82 -, Buchholz 238.3A, § 44 Nr. 11; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Stand: Juni 2004, § 39 Rn 11). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 4/87
Antrag auf Feststellung des Anspruchs auf Gewährung von Reisekostenvergütung; …
Rn. 22 Dieser rechtlichen Würdigung kann der Antragsteller auch nicht den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1984 (6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A, Nr. 11 zu § 44 BPersVG) entgegenhalten.
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