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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,583
BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen - Bundesverwaltungskasse - Zuständigkeitsbereich der Verwaltung - Beteiligungslücke - Bildung und Zuständigkeit der Personalvertretung einer Betriebskrankenkasse - Aufspaltung der Dienstherrn- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Letztere scheiden für die Anwendung des Personalvertretungsrechts schon deshalb aus, weil sie keine Beschäftigten im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG haben (s. BVerwGE 61, 51 [55]).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht, wie der Senat in BVerwGE 61, 51 (54) ausgeführt hat, darin, den bisher für den Personalrat nur über den Geschäftsführer erreichbaren Vorstand eines Sozialversicherungsträgers unmittelbar dem Personalrat als Dienststellenleiter partnerschaftlich gegenüberzustellen, wenn er beteiligungspflichtige Angelegenheiten regelt.

    Der Antragsteller besitzt nach den vorangegangenen Ausführungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, soweit der Vorstand oder der Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse, die jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dienststellenleiter der Hauptverwaltung sind (s. BVerwGE 61, 51), regelungsbefugt sind.

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Sinn und Zweck des Personalvertretungsrechts ist es, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane eine Möglichkeit zur Einflußnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (s. BVerfGE 28, 314 [322]).
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine in der Rechtsbeschwerdeinstanz ebenso wie im Revisionsrechtszug grundsätzlich unzulässige Antragsänderung vorliegt (s. hierzu BGHZ 28, 131 [136 f.]; BAGE 4, 149 [152]; 18, 8 [11]).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Für die Frage der Dienststellenzugehörigkeit eines Beschäftigten kommt es auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis und nicht auf die durch Ernennung oder Arbeitsvertrag begründete rechtliche Beziehung an (s. BVerwGE 7, 331).
  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Die analoge Anwendung ist nur gerechtfertigt, wenn eine Übereinstimmung in den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Merkmalen besteht (BVerwGE 12, 119 [122, 123]).
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 12, 194 entstand bei verselbständigten Dienststellenteilen dann eine Beteiligungslücke, wenn ein Gesamtpersonalrat nicht gebildet war.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Bei Zwischendienststellen hatte die Entscheidung in BVerwGE 32, 186 (187) die infolge Fehlens von Stufenvertretungen hervorgerufene Beteiligungslücke durch Einschaltung des Bezirkspersonalrats geschlossen.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer …

  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 77.67

    Rechtsmittel

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung - …

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht …

  • BVerwG, 24.11.1961 - VII P 10.59

    Ausgestaltung des Rechts eines Hauptpersonalrats zur Bearbeitung von Beschwerden …

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung …

    Die Annahme einer solchen - notwendigerweise durch Auslegung zu ermittelnden - Ausnahme hätte jedoch zur Voraussetzung, daß das Schweigen des Asylverfahrensgesetzes zu den tatbestandlichen Merkmalen und den Rechtsfolgen einer "mißbräuchlichen" Asylantragstellung als "echte" und deshalb im Wege der richterlichen Auslegung zulässigerweise schließbare Gesetzeslücke angesehen werden könnte (vgl. dazu Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5 S. 8 unter Hinweis auf BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72] sowie BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]).

    Das gilt noch um so mehr, als es für eine richterliche Lückenausfüllung hier auch an der weiter dafür erforderlichen Voraussetzung fehlen würde, daß der Richter aufgrund der gesamten Umstände und des übrigen Regelungszusammenhangs feststellen kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - a.a.O. und die dort angeführten weiteren Nachweise).

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Nur wenn er - in den Grenzen der für die öffentliche Verwaltung allgemein bestehenden Weisungsgebundenheit - bei den für eine Beteiligung der Personalvertretung in Betracht kommenden organisatorischen, personellen und sozialen Angelegenheiten einen eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielraum hat, kann er dem Personalrat als verantwortlicher Partner gegenübertreten und kann dieser eigenständige Gespräche und Verhandlungen mit ihm führen (vgl. Beschluß vom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - ; nach dem Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - PersV 1983, 65> sind Dienststellen organisatorische Einheiten, die mit einem selbständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbständigkeit ausgestattet sind).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 PB 1.88

    Rechtsmittel

    Für beides beruft sich das Beschwerdegericht auf den Beschluß des Senatsvom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (PersV 1983, 65).

    Die von der Beschwerde erhobene Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von dem Beschluß des Senatsvom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - (NVwZ 1987, 807 = DVBl. 1987, 414 = ZBR 1987 54) ab, weil er von einem anderen als dem dort erläuterten Dienststellenbegriff ausgehe und deswegen zu dem Ergebnis Belange, die Hauptverwaltung und die Bezirksstellen der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums bildeten eine Dienststelle im Personalvertretungsrechtlichen Sinne, scheitert daran, daß der Senat selbst in seinem - insoweit vom Beschwerdegericht zitierten - Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (…a.a.O.) dargelegt hat, jedenfalls die Hauptverwaltung der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums sei eine Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne.

    Ob die Bezirksstellen der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums selbständige Dienststellen sind oder zusammen mit der Hauptverwaltung eine Dienststelle bilden, hat der Senatim Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - demgegenüber ausdrücklich offengelassen.

    Auch die Rüge, das Beschwerdegericht habe den Beschluß des Senatsvom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - insofern fehlinterpretiert, als es seine Entscheidung unter anderem darauf gestützt habe, das Bundesverwaltungsgericht habe in jener Entscheidung ein Doppelwahlrecht zu zwei Personalvertretungen ausgeschlossen, greift nicht durch.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung …

    Bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Maßnahmen fehlt es dem Landkreis an einem beteiligungsfähigen Partner auf Seiten der Personalvertretung; der bei dem Straßenbauamt N. gebildete Personalrat ist ihm nicht partnerschaftlich zugeordnet (vgl. Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - [PersV 1983, 65], und der Beteiligte zu 1) ist insoweit nicht beteiligungsfähig, weil der Antragsteller aus personalvertretungsrechtlicher Sicht nicht Bediensteter des Landkreises ist.

    Wie die Rechtsbeschwerde einräumt, versagt im vorliegenden Fall auch der vom Senat in seinem Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (…a.a.O.) entwickelte Weg, eine Beteiligungslücke, die sich zwischen zwei Dienststellen eines Verwaltungsträgers ergeben hatte, durch die Bildung eines Gesamtpersonalrats zu schließen.

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

    Wie der Senat anhand einer Reihe von im Verhältnis zum Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) geänderten oder in das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) erstmals aufgenommenen Vorschriften im einzelnen dargelegt hat (vgl. etwa § 6 Abs. 2 Satz 1, § 12 Abs. 2, § 82 Abs. 5, § 92 Nr. 1 BPersVG), kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Gesetzgeber des Bundespersonalvertretungsgesetzes keine Beteiligungslücke entstehen lassen wollte (Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; vgl. auch Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 15.68 - BVerwGE 32, 186).
  • BVerwG, 06.01.1988 - 6 PB 19.87

    Beteiligungsproblem eines Betriebsrats bei Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion …

    Die Verpflichtung, gleichwohl eine solche Vertretung zu bilden, um eine Beteiligungslücke zu schließen, lasse sich auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (PersV 1983, 65) herleiten.

    Diese rechtlichen Erwägungen divergieren entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (…a.a.O.) tragenden Rechtssätzen.

    Soweit das Beschwerdegericht seine Schlußfolgerungen an die Tatsache angeknüpft hat, daß die Bezirksstelle E. der Betriebskrankenkasse weder eine im personalvertretungsrechtlichen Sinne selbständige Dienststelle der Betriebskrankenkasse ist noch als Teil der Verwaltung der Betriebskrankenkasse gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG personalvertretungsrechtlich verselbständigt wurde, und gemeint hat, deswegen fehle es im Verhältnis der Bezirksstelle E. zur W. an den tatsächlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Gesamtpersonalrats, hat es auf der Grundlage eines anderen Sachverhalts entschieden als dem, der dem Verfahren BVerwG 6 P 36.80 zugrundelag.

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Beteiligungslücken sollen vermieden werden (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 1 b der Gründe; BVerwG 10. März 1982 - 6 P 36.80 - PersV 83, 65, zu II der Gründe; BVerwG 22. Februar 1991 - 6 P 8.90 - PersR 91, 409, zu 7 der Gründe).
  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen läßt, daß der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfaßten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, 186; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 -, Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 13.08.1986 - 6 P 7.85

    Personalvertretung - Dienststellenbegriff

    Wie das Beschwerdegericht zutreffend dargelegt hat, wird die Personalvertretung insgesamt, d.h. die Personalverfassung, von dem Grundsatz beherrscht, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane die Möglichkeit der Einflußnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (BVerfGE 28, 314 ; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 17 B 2/86

    Anfechtung von Personalratswahlen bei örtlichen Standortfernmeldeanlagen; Begriff …

    Der Personalrat der verselbständigten Dienststelle bleibt allein deren Leiter zugeordnet und kann nur dann mitwirken oder mitbestimmen, wenn dieser Leiter zur Regelung beteiligungspflichtiger Angelegenheiten befugt ist (BVerwGE 67, 353, 356 [BVerwG 15.08.1983 - 6 P 18/81]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.1982 - 6 P 36/80 -, PersV 1983, 65, 67).

    Die Verselbständigung einer Teileinheit hat deshalb nur einen Sinn, wenn der dadurch bewirkten "Aufspaltung" der Personalvertretung auch eine Aufspaltung von Zuständigkeiten zwischen dem Leiter der Hauptdienststelle und dem Leiter der verselbständigten Dienststelle entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.1982 - 6 P 36.80 -, PersV 1983, 65, 69), diesem also irgendwelche personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Befugnisse zustehen.

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für …

  • OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12

    Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für …

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines …

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen …

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 28/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 1 A 149/00

    Ausgestaltung der Mitbestimmung einer Personalvertretung bezüglich des Widerrufs …

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 5.92

    Zustimmung zur Schließung eines Kasernentores des Fliegerhorstes, um den …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils; …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 27/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 11.90

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 17 L 3/89

    Wahl zum örtlichen Personalrat; Erfüllung der Voraussetzungen für eine …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 26/88

    Geltendmachung der Ungültigkeit einer Personalratswahl; Voraussetzungen für eine …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1982 - 5 A 7/82

    Zuständigkeit bezüglich der Mitbestimmung bei Maßnahme des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 1 A 3642/96

    Personalrat; Mitbestimmung; Abordnung eines Lehrers; Studienseminar

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 23/89

    Unzulässigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Teilen …

  • ArbG Berlin, 19.02.2001 - 60 BVGa 4065/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; …

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