Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten - Der Begriff der Berufsausbildung - Wahlberechtigung zur Hauptjugendvertretung - Wählbarkeit zur Hauptjugendvertretung - Wahlberechtigung der Schüler an Berufsfachschulen für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.06.1981 - PVB 6/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1982 - CB 13/81
- BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
- BVerwG, 21.08.1984 - 6 P 39.82
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79
Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
Das gilt auch für die "zu ihrer Berufsausbildung" Beschäftigten (Beschlüsse vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 -ZBR 1966, 224> und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ). Für die Beurteilung, ob ein Beschäftigungsverhältnis zum Zwecke der Berufsausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG besteht, kommt es deswegen nicht so sehr auf die tatsächliche Eingliederung des Betreffenden in die innerhalb der Dienststelle zu leistende Arbeit als vielmehr auf den Zweck und die rechtliche Ausgestaltung der zwischen der Dienststelle und ihm bestehenden Beziehungen an (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]; Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ).
Ebenso fehlt es an einer Beschäftigung in einer Dienststelle zur Berufsausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG, wenn die Dienststelle lediglich Ausbildungsleistungen im Zusammenhang mit einem Ausbildungsverhältnis erbringt, das zu einem Dritten begründet wurde (Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ).
Wenngleich sich diese "Leihe" im Gegensatz zu dem im Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - (…a.a.O.) behandelten Sachverhalt nicht nur auf einzelne Ausbildungsabschnitte bezieht, sondern die gesamte fachpraktische und theoretische Ausbildung erfaßt, unterscheidet sich das Verhältnis zwischen der Dienststelle und dem einzelnen Schüler insgesamt nicht von demjenigen, das der in jenem; Beschluß getroffenen Entscheidung zugrunde liegt: In beiden Fällen findet keine sich aus ihrem dienstlichen Auftrag rechtfertigende, eigenständige Berufsausbildung seitens der Dienststelle statt, sondern diese erbringt im Interesse eines außerhalb ihrer Aufgabenstellung liegenden Zweckes Ausbildungsleistungen.
Daß ein derartiger Vertrag kein (weiteres) Ausbildungsverhältnis begründet, hat der Senat bereits im Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - (…a.a.O.) dargelegt.
Maßgebend für die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist, wie der Senat bereits im Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - (…a.a.O.) dargelegt hat, ausschließlich die Gestaltung der dienst- und arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der Dienststelle und dem Betroffenen, die durch die tatsächlichen Verhältnisse und, wie zu ergänzen ist, durch den Zweck der Beziehung maßgebend beeinflußt sein können.
- BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
Für die Beurteilung, ob ein Beschäftigungsverhältnis zum Zwecke der Berufsausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG besteht, kommt es deswegen nicht so sehr auf die tatsächliche Eingliederung des Betreffenden in die innerhalb der Dienststelle zu leistende Arbeit als vielmehr auf den Zweck und die rechtliche Ausgestaltung der zwischen der Dienststelle und ihm bestehenden Beziehungen an (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]; Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ). - BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80
Anfechtung einer Personalratswahl - Wahlberechtigung - Beamten - Angestellten - …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
Beschäftigter einer Dienststelle zu sein, heißt - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits ausgesprochen hat -, daß der Betreffende nach der tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung seiner Beschäftigung in der Dienststelle und für sie tätig ist (Beschluß vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - <ZBR 1981, 69 = PersV 1981, 368>). - BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64
Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser - …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
Das gilt auch für die "zu ihrer Berufsausbildung" Beschäftigten (Beschlüsse vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 -ZBR 1966, 224> und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ).
- GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung …
sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.Das sei in den im Vorlagebeschluß als Divergenzentscheidungen bezeichneten Beschlüssen vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - nicht der Fall gewesen.
Die derart begrenzte Vorlagefrage hätte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts seiner Rechtsauffassung entsprechend beantworten dürfen, ohne den Gemeinsamen Senat im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG, 6 P 1.80 -, 18. März 1982 BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - anrufen zu müssen.
Im Verfahren BVerwG 6 P 39.82 war zu entscheiden, ob Schüler einer nach Landesrecht errichteten Berufsfachschule für landwirtschaftlich-technische Assistenten, die den praktischen Teil ihrer schulischen Ausbildung auf der Grundlage eines besonderen Vertrages in einer Bundesforschungsanstalt ableisteten, während der Dauer des Praktikums berechtigt waren, an der Wahl der bei der Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt bestehenden Jugendvertretung teilzunehmen.
- BVerwG, 27.08.2025 - 5 PA 2.24
Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Dienststelle Pullach des …
Soweit es sich - wie hier - nicht um Beamte handelt, ist Voraussetzung also ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis, das den Zweck verfolgt, den Betreffenden mit Kenntnissen sowie Arbeitsmethoden und -techniken eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertraut zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1984 - 6 P 39.82 - Buchholz 238.3A § 4 BPersVG Nr. 2 S. 6 f.) und das durch die Begründung eines Weisungsrechts der Dienststelle, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten, und einer damit korrespondierenden Weisungsgebundenheit des Auszubildenden sowie entsprechenden Schutzrechten gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 35 Rn. 3 m. w. N.).Daran mangelt es, wenn die Dienststelle lediglich ihre personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung stellt, um einzelne, unselbstständige Ausbildungsleistungen im Rahmen einer Berufsausbildung zu erbringen, die von einer anderen Dienststelle oder einem Privaten geleitet wird und zu verantworten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1984 - 6 P 39.82 - Buchholz 238.3A § 4 BPersVG Nr. 2 S. 7 f. m. w. N. …und vom 23. Oktober 1984 - 6 P 15.84 - juris Rn. 14).
- BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 8/83
Feststellung der Eigenschaft als benachteiligter Jugendlicher - Durchführung von …
Diese Rechtsauffassung weicht ab von den Beschlüssen des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Juni 1980 - 6 P 1.80 = Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2, vom 18. März 1982 - 6 P 8.79 = Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 1, vom 3. Juli 1984 - 6 P 39.82 = Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 2 undvom 23. Oktober 1984 - 6 P 15.84 = Buchholz 238.32 § 3 Bln PersVG Nr. 1. Über die vorbezeichnete Rechtsfrage soll deshalb eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 RsprEinhG herbeigeführt werden.In einer weiterenEntscheidung vom 3. Juli 1984 - 6 P 39.82 - (Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 2) zur Einordnung von Schülern von Berufsfachschulen für landwirtschaftliche Assistenten, die ihre fachpraktische Ausbildung an Bundesforschungsanstalten ableisten, hat das Bundesverwaltungsgericht auf seine bisherigen Entscheidungen Bezug genommen und zusätzlich ausgeführt:.
- BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84
Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten …
Der erkennende Senat hat in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - zur Auslegung des Begriffes "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte" im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG, der nach seinem Gegenstand und seiner systematischen Stellung im Bundespersonalvertretungsgesetz mit dem in § 3 Abs. 1 PersVG verwendeten, gleichlautenden Begriff übereinstimmt, folgendes ausgeführt:.Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - (…a.a.O.) und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - dargelegt hat, ist für die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ausschließlich die Gestaltung der dienst- und arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der Dienststelle und den Betroffenen maßgebend, die durch die tatsächlichen Verhältnisse und den Zweck dieser Beziehungen entscheidend beeinflußt sein können.
- BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 10.89
Weiterbildung approbierter Ärzte - Berufsausbildung - Personalvertretungsrecht - …
Soweit eine Ausübung des Berufs nach Abschluß einer Ausbildung bereits möglich ist und der weitere Erwerb von Kenntnissen dem beruflichen Fortkommen dient, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Fortbildung und keine Ausbildung gegeben (vgl. BVerwGE 26, 185 sowie Beschlüsse vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 16.81 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. U und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 2). - BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92
Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich …
- OVG Bremen, 05.03.1985 - PV-B 7/84
Personalvertretungsrechtliche Stellung von Umschülern in der …
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| BVerwG, 21.08.1984 - 6 P 39.82 |
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Festsetzung des Gegenstandswertes für das Rechtsmittelverfahren
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.06.1981 - PVB 6/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1982 - CB 13/81
- BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82
- BVerwG, 21.08.1984 - 6 P 39.82
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